nichts liebers sehen und wünschen möchten, als daß
wir zu Bedeckung des Reichs, und zu Beschützung der Stände am Rhein, welche
durch die Ubergabe von Luxenburg in so viel grössere Gefahr gerathen, unsere von
GOtt verliehene Kräffte nützlich mit anwenden könten, andern Theils aber und
hergegen die noch immer zunehmende Gefährlichkeiten dieser Orten, und die
bekannte genaue Einverständ- und Bündnisse dreyer benachbarter mächtiger
Puissancen, uns noch immer in höchster Besorgniß hält, wie, zumahlen bey dem
schlechten Zustande und der grossen Desunion und Verwirrung, so fast aller Ends
leider! mehr zu-als abnimmt, und da wir uns, gestalten Sachen
nach, keines Succurses zuversichtlich versichern können, der eigenen und
hiesiger Nachbarschafft Sicherheit am best- und vorträglichsten zu rathen. Und
wie denn Euere Liebden, dero hocherleuchteten Begabniß nach, von selbsten
ermessen werden, daß wir bey solcher Bewandtniß, und ehe wir des Rückens nicht
gesichert, der gemeinen Sache am Rhein-Strom und der Endes, mit würcklicher
Volck-Schickung nicht werden zu statten kommen können: Also zweifeln wir im
übrigen nicht, dieselbe werde nichts destoweniger persuadiret bleiben, und sich
versichert halten, daß wir des Reichs und die allgemeine Wohlfahrt, so viel an
uns seyn wird, zu befördern uns ferner, äusserster Möglichkeit nach, werden
angelegen seyn lassen, und wir etc. Zell, den 2. Junii, Anno 1684.
LXX.
Schreiben Churfürst Maximilian Emanuels in Bäyern an Herrn Ernst Augustum, und
Herrn Georg Wil-
nichts liebers sehen und wünschen möchten, als daß
wir zu Bedeckung des Reichs, und zu Beschützung der Stände am Rhein, welche
durch die Ubergabe von Luxenburg in so viel grössere Gefahr gerathen, unsere von
GOtt verliehene Kräffte nützlich mit anwenden könten, andern Theils aber und
hergegen die noch immer zunehmende Gefährlichkeiten dieser Orten, und die
bekannte genaue Einverständ- und Bündnisse dreyer benachbarter mächtiger
Puissancen, uns noch immer in höchster Besorgniß hält, wie, zumahlen bey dem
schlechten Zustande und der grossen Desunion und Verwirrung, so fast aller Ends
leider! mehr zu-als abnim̃t, und da wir uns, gestalten Sachen
nach, keines Succurses zuversichtlich versichern können, der eigenen und
hiesiger Nachbarschafft Sicherheit am best- und vorträglichsten zu rathen. Und
wie denn Euere Liebden, dero hocherleuchteten Begabniß nach, von selbsten
ermessen werden, daß wir bey solcher Bewandtniß, und ehe wir des Rückens nicht
gesichert, der gemeinen Sache am Rhein-Strom und der Endes, mit würcklicher
Volck-Schickung nicht werden zu statten kommen können: Also zweifeln wir im
übrigen nicht, dieselbe werde nichts destoweniger persuadiret bleiben, und sich
versichert halten, daß wir des Reichs und die allgemeine Wohlfahrt, so viel an
uns seyn wird, zu befördern uns ferner, äusserster Möglichkeit nach, werden
angelegen seyn lassen, und wir etc. Zell, den 2. Junii, Anno 1684.
LXX.
Schreiben Churfürst Maximilian Emanuels in Bäyern an Herrn Ernst Augustum, und
Herrn Georg Wil-
<TEI><text><body><div><p><pbfacs="#f0216"n="180"/><choice><sic>nichrs</sic><corr>nichts</corr></choice> liebers sehen und wünschen möchten, als daß
wir zu Bedeckung des Reichs, und zu Beschützung der Stände am Rhein, welche
durch die Ubergabe von Luxenburg in so viel grössere Gefahr gerathen, unsere von
GOtt verliehene Kräffte nützlich mit anwenden könten, andern Theils aber und
hergegen die noch immer zunehmende Gefährlichkeiten dieser Orten, und die
bekannte genaue Einverständ- und Bündnisse dreyer benachbarter mächtiger
Puissancen, uns noch immer in höchster Besorgniß hält, wie, zumahlen bey dem
schlechten Zustande und der grossen Desunion und Verwirrung, so fast aller Ends
leider! mehr zu-als abnim̃t, und da wir uns, gestalten Sachen
nach, keines Succurses zuversichtlich versichern können, der eigenen und
hiesiger Nachbarschafft Sicherheit am best- und vorträglichsten zu rathen. Und
wie denn Euere Liebden, dero hocherleuchteten Begabniß nach, von selbsten
ermessen werden, daß wir bey solcher Bewandtniß, und ehe wir des Rückens nicht
gesichert, der gemeinen Sache am Rhein-Strom und der Endes, mit würcklicher
Volck-Schickung nicht werden zu statten kommen können: Also zweifeln wir im
übrigen nicht, dieselbe werde nichts destoweniger persuadiret bleiben, und sich
versichert halten, daß wir des Reichs und die allgemeine Wohlfahrt, so viel an
uns seyn wird, zu befördern uns ferner, äusserster Möglichkeit nach, werden
angelegen seyn lassen, und wir etc. Zell, den 2. Junii, Anno 1684.</p></div><div><head>LXX.<lb/></head><l>Schreiben Churfürst Maximilian Emanuels in Bäyern an Herrn Ernst Augustum, und
Herrn Georg Wil-
</l></div></body></text></TEI>
[180/0216]
nichts liebers sehen und wünschen möchten, als daß wir zu Bedeckung des Reichs, und zu Beschützung der Stände am Rhein, welche durch die Ubergabe von Luxenburg in so viel grössere Gefahr gerathen, unsere von GOtt verliehene Kräffte nützlich mit anwenden könten, andern Theils aber und hergegen die noch immer zunehmende Gefährlichkeiten dieser Orten, und die bekannte genaue Einverständ- und Bündnisse dreyer benachbarter mächtiger Puissancen, uns noch immer in höchster Besorgniß hält, wie, zumahlen bey dem schlechten Zustande und der grossen Desunion und Verwirrung, so fast aller Ends leider! mehr zu-als abnim̃t, und da wir uns, gestalten Sachen nach, keines Succurses zuversichtlich versichern können, der eigenen und hiesiger Nachbarschafft Sicherheit am best- und vorträglichsten zu rathen. Und wie denn Euere Liebden, dero hocherleuchteten Begabniß nach, von selbsten ermessen werden, daß wir bey solcher Bewandtniß, und ehe wir des Rückens nicht gesichert, der gemeinen Sache am Rhein-Strom und der Endes, mit würcklicher Volck-Schickung nicht werden zu statten kommen können: Also zweifeln wir im übrigen nicht, dieselbe werde nichts destoweniger persuadiret bleiben, und sich versichert halten, daß wir des Reichs und die allgemeine Wohlfahrt, so viel an uns seyn wird, zu befördern uns ferner, äusserster Möglichkeit nach, werden angelegen seyn lassen, und wir etc. Zell, den 2. Junii, Anno 1684.
LXX.
Schreiben Churfürst Maximilian Emanuels in Bäyern an Herrn Ernst Augustum, und Herrn Georg Wil-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:
Anmerkungen zur Transkription:
Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
Ligaturen werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.
Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 180. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/216>, abgerufen am 21.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.