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Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714.

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SVPPLEMENTA Der Teutschen Reichs-Cantzley, vom Jahr 1648. bis 1714.
XXIX.
Schreiben Churfürst Johann Philipps zu Mäyntz an den Käyser Ferdinandum III. worinn er denselben inständig bittet, daß er das Reichs- von dem Hoff-Post-Amt nicht separiren, sondern mit diesem den Grafen von Taxis von neuem belehnen möchte, de Anno 1656.

P. P.

MIr hat, nach mehrerm Besag beyliegender Abschrifft, der Hoch- und Wohlgebohrne, mein lieber besonderer, Lamoral, Graf von Thurn und Taxis, Erb-General-Postmeister im H. Römischen Reich, Burgund und Niederlanden, mit sonderbaren Beschwerden zu vernehmen geben, welcher Gestalt nunmehro, dem General-Erb-Reichs-Post-Amt zu höchstem Nachtheil, zwischen dem Käyserlichen Reichs- und Reichs-Hoff-Post-Amt eine gantz unvermuthete Distinction gemacht, und das erstere zwar ihme, Grafen von Taxis, als ein hergebrachtes Reichs-Lehn gelassen, das andere aber absonderlich verliehen werden wolte, mit Bitte, sintemahlen der Graf von Paar allbereit bey Eurer Käyserlichen Majestät, um ihn mit solchem, dem Angeben nach, annoch offen stehenden Käyserlichen Reichs-Hoff-Post-Amt zu belehnen, allerunterthänigst einkommen, bey deroselben wolte ich, als Protector des

SVPPLEMENTA Der Teutschen Reichs-Cantzley, vom Jahr 1648. bis 1714.
XXIX.
Schreiben Churfürst Johann Philipps zu Mäyntz an den Käyser Ferdinandum III. worinn er denselben inständig bittet, daß er das Reichs- von dem Hoff-Post-Amt nicht separiren, sondern mit diesem den Grafen von Taxis von neuem belehnen möchte, de Anno 1656.

P. P.

MIr hat, nach mehrerm Besag beyliegender Abschrifft, der Hoch- und Wohlgebohrne, mein lieber besonderer, Lamoral, Graf von Thurn und Taxis, Erb-General-Postmeister im H. Römischen Reich, Burgund und Niederlanden, mit sonderbaren Beschwerden zu vernehmen geben, welcher Gestalt nunmehro, dem General-Erb-Reichs-Post-Amt zu höchstem Nachtheil, zwischen dem Käyserlichen Reichs- und Reichs-Hoff-Post-Amt eine gantz unvermuthete Distinction gemacht, und das erstere zwar ihme, Grafen von Taxis, als ein hergebrachtes Reichs-Lehn gelassen, das andere aber absonderlich verliehen werden wolte, mit Bitte, sintemahlen der Graf von Paar allbereit bey Eurer Käyserlichen Majestät, um ihn mit solchem, dem Angeben nach, annoch offen stehenden Käyserlichen Reichs-Hoff-Post-Amt zu belehnen, allerunterthänigst einkommen, bey deroselben wolte ich, als Protector des

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                     nicht separiren, sondern mit diesem den Grafen von Taxis von neuem belehnen
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                     Erb-General-Postmeister im H. Römischen Reich, Burgund und Niederlanden, mit
                     sonderbaren Beschwerden zu vernehmen geben, welcher Gestalt nunmehro, dem
                     General-Erb-Reichs-Post-Amt zu höchstem Nachtheil, zwischen dem Käyserlichen
                     Reichs- und Reichs-Hoff-Post-Amt eine gantz unvermuthete Distinction gemacht,
                     und das erstere zwar ihme, Grafen von Taxis, als ein hergebrachtes Reichs-Lehn
                     gelassen, das andere aber absonderlich verliehen werden wolte, mit Bitte,
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                     mit solchem, dem Angeben nach, annoch offen stehenden Käyserlichen
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[67/0103] SVPPLEMENTA Der Teutschen Reichs-Cantzley, vom Jahr 1648. bis 1714. XXIX. Schreiben Churfürst Johann Philipps zu Mäyntz an den Käyser Ferdinandum III. worinn er denselben inständig bittet, daß er das Reichs- von dem Hoff-Post-Amt nicht separiren, sondern mit diesem den Grafen von Taxis von neuem belehnen möchte, de Anno 1656. P. P. MIr hat, nach mehrerm Besag beyliegender Abschrifft, der Hoch- und Wohlgebohrne, mein lieber besonderer, Lamoral, Graf von Thurn und Taxis, Erb-General-Postmeister im H. Römischen Reich, Burgund und Niederlanden, mit sonderbaren Beschwerden zu vernehmen geben, welcher Gestalt nunmehro, dem General-Erb-Reichs-Post-Amt zu höchstem Nachtheil, zwischen dem Käyserlichen Reichs- und Reichs-Hoff-Post-Amt eine gantz unvermuthete Distinction gemacht, und das erstere zwar ihme, Grafen von Taxis, als ein hergebrachtes Reichs-Lehn gelassen, das andere aber absonderlich verliehen werden wolte, mit Bitte, sintemahlen der Graf von Paar allbereit bey Eurer Käyserlichen Majestät, um ihn mit solchem, dem Angeben nach, annoch offen stehenden Käyserlichen Reichs-Hoff-Post-Amt zu belehnen, allerunterthänigst einkommen, bey deroselben wolte ich, als Protector des

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Zitationshilfe: Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 67. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/103>, abgerufen am 21.11.2024.