SVPPLEMENTA Der Teutschen Reichs-Cantzley, vom Jahr 1648. bis 1714.
XXIX.
Schreiben Churfürst Johann Philipps zu Mäyntz an den Käyser Ferdinandum III.
worinn er denselben inständig bittet, daß er das Reichs- von dem Hoff-Post-Amt
nicht separiren, sondern mit diesem den Grafen von Taxis von neuem belehnen
möchte, de Anno 1656.
P. P.
MIr hat, nach mehrerm Besag beyliegender Abschrifft, der Hoch- und Wohlgebohrne,
mein lieber besonderer, Lamoral, Graf von Thurn und Taxis,
Erb-General-Postmeister im H. Römischen Reich, Burgund und Niederlanden, mit
sonderbaren Beschwerden zu vernehmen geben, welcher Gestalt nunmehro, dem
General-Erb-Reichs-Post-Amt zu höchstem Nachtheil, zwischen dem Käyserlichen
Reichs- und Reichs-Hoff-Post-Amt eine gantz unvermuthete Distinction gemacht,
und das erstere zwar ihme, Grafen von Taxis, als ein hergebrachtes Reichs-Lehn
gelassen, das andere aber absonderlich verliehen werden wolte, mit Bitte,
sintemahlen der Graf von Paar allbereit bey Eurer Käyserlichen Majestät, um ihn
mit solchem, dem Angeben nach, annoch offen stehenden Käyserlichen
Reichs-Hoff-Post-Amt zu belehnen, allerunterthänigst einkommen, bey deroselben
wolte ich, als Protector des
SVPPLEMENTA Der Teutschen Reichs-Cantzley, vom Jahr 1648. bis 1714.
XXIX.
Schreiben Churfürst Johann Philipps zu Mäyntz an den Käyser Ferdinandum III.
worinn er denselben inständig bittet, daß er das Reichs- von dem Hoff-Post-Amt
nicht separiren, sondern mit diesem den Grafen von Taxis von neuem belehnen
möchte, de Anno 1656.
P. P.
MIr hat, nach mehrerm Besag beyliegender Abschrifft, der Hoch- und Wohlgebohrne,
mein lieber besonderer, Lamoral, Graf von Thurn und Taxis,
Erb-General-Postmeister im H. Römischen Reich, Burgund und Niederlanden, mit
sonderbaren Beschwerden zu vernehmen geben, welcher Gestalt nunmehro, dem
General-Erb-Reichs-Post-Amt zu höchstem Nachtheil, zwischen dem Käyserlichen
Reichs- und Reichs-Hoff-Post-Amt eine gantz unvermuthete Distinction gemacht,
und das erstere zwar ihme, Grafen von Taxis, als ein hergebrachtes Reichs-Lehn
gelassen, das andere aber absonderlich verliehen werden wolte, mit Bitte,
sintemahlen der Graf von Paar allbereit bey Eurer Käyserlichen Majestät, um ihn
mit solchem, dem Angeben nach, annoch offen stehenden Käyserlichen
Reichs-Hoff-Post-Amt zu belehnen, allerunterthänigst einkommen, bey deroselben
wolte ich, als Protector des
<TEI><text><body><div><pbfacs="#f0103"n="67"/></div><div><head>SVPPLEMENTA Der Teutschen Reichs-Cantzley, vom Jahr 1648. bis 1714.<lb/></head></div><div><head>XXIX.<lb/></head><l>Schreiben Churfürst Johann Philipps zu Mäyntz an den Käyser Ferdinandum III.
worinn er denselben inständig bittet, daß er das Reichs- von dem Hoff-Post-Amt
nicht separiren, sondern mit diesem den Grafen von Taxis von neuem belehnen
möchte, de Anno 1656.</l><p>P. P.</p><p>MIr hat, nach mehrerm Besag beyliegender Abschrifft, der Hoch- und Wohlgebohrne,
mein lieber besonderer, Lamoral, Graf von Thurn und Taxis,
Erb-General-Postmeister im H. Römischen Reich, Burgund und Niederlanden, mit
sonderbaren Beschwerden zu vernehmen geben, welcher Gestalt nunmehro, dem
General-Erb-Reichs-Post-Amt zu höchstem Nachtheil, zwischen dem Käyserlichen
Reichs- und Reichs-Hoff-Post-Amt eine gantz unvermuthete Distinction gemacht,
und das erstere zwar ihme, Grafen von Taxis, als ein hergebrachtes Reichs-Lehn
gelassen, das andere aber absonderlich verliehen werden wolte, mit Bitte,
sintemahlen der Graf von Paar allbereit bey Eurer Käyserlichen Majestät, um ihn
mit solchem, dem Angeben nach, annoch offen stehenden Käyserlichen
Reichs-Hoff-Post-Amt zu belehnen, allerunterthänigst einkommen, bey deroselben
wolte ich, als Protector des
</p></div></body></text></TEI>
[67/0103]
SVPPLEMENTA Der Teutschen Reichs-Cantzley, vom Jahr 1648. bis 1714.
XXIX.
Schreiben Churfürst Johann Philipps zu Mäyntz an den Käyser Ferdinandum III. worinn er denselben inständig bittet, daß er das Reichs- von dem Hoff-Post-Amt nicht separiren, sondern mit diesem den Grafen von Taxis von neuem belehnen möchte, de Anno 1656. P. P.
MIr hat, nach mehrerm Besag beyliegender Abschrifft, der Hoch- und Wohlgebohrne, mein lieber besonderer, Lamoral, Graf von Thurn und Taxis, Erb-General-Postmeister im H. Römischen Reich, Burgund und Niederlanden, mit sonderbaren Beschwerden zu vernehmen geben, welcher Gestalt nunmehro, dem General-Erb-Reichs-Post-Amt zu höchstem Nachtheil, zwischen dem Käyserlichen Reichs- und Reichs-Hoff-Post-Amt eine gantz unvermuthete Distinction gemacht, und das erstere zwar ihme, Grafen von Taxis, als ein hergebrachtes Reichs-Lehn gelassen, das andere aber absonderlich verliehen werden wolte, mit Bitte, sintemahlen der Graf von Paar allbereit bey Eurer Käyserlichen Majestät, um ihn mit solchem, dem Angeben nach, annoch offen stehenden Käyserlichen Reichs-Hoff-Post-Amt zu belehnen, allerunterthänigst einkommen, bey deroselben wolte ich, als Protector des
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription.
(2013-02-15T13:54:31Z)
Weitere Informationen:
Anmerkungen zur Transkription:
Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
Ligaturen werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.
Lünig, Johann Christian: Die Teutsche Reichs-Cantzley. Achter Theil. nebst zwey vollständigen Registern. Leipzig, 1714, S. 67. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/luenig_reichscantzley_1714/103>, abgerufen am 21.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.