und Commercien gute Ordnung erhalten, die Waaren und Ge- wichte nicht verfälschet, oder auf andere Wege dem Staate und gemeinnützlichen Commerz Schaden zugefüget werde; 7) die Patres communitatis, welche vor die nöthige Ausbesserung des Hafens etc. zu sorgen haben; und 8) die St. Georgenbank oder Compera di S. Giorgio. Wer Geld in diese Bank gebracht hat, kann es wieder herausnehmen, wenn er will, oder es an einen andern überschreiben lassen. Die Bancoschreiber bedienen jedermann umsonst, und werden von der Bank bezahlet. Fast alles, was in Genua unter Kaufleuten gehandelt wird, wird in ihre Bücher eingetragen. Sowol von der Republik, als auch der Stadt, Genua findet man mehrere Nachrichten in einem be- sondern Artikel unserer Akad. der Kaufl.
§. 40.
Novi ist eine kleine Stadt, aber ihrer vier Messen we-2) Novi. gen sehr berühmt. Selbige heißen: 1) der Lichtmessenmarkt, oder die Messe auf Mariä Reinigung, so sich den 1 Februar anfängt; 2) der Ostermarkt, so den 2 May seinen Anfang nimmt; 3) der Augustmarkt, welcher den 1 August angeht; und 4) der Allerheiligenmarkt, der mit dem 2 November er- öffnet wird. Jede Messe währet nur 8 Tage, außer wenn et- wann die Banquiers und Kaufleute mit ihren Geschäfften nicht so bald fertig werden können, da denn der Markt wohl 1 oder 2 Tage verlängert wird. Auf diese Messen kömmt eine große Menge von Kaufleuten aus Jtalien, Frankreich und Deutsch- land zusammen, theils um verschiedene Gattungen von Waa- ren, die aus dem genuesischen Gebiete, und verschiedenen andern benachbarten Ländern, dahin geführet werden, daselbst zu ver- kaufen oder zu kaufen; theils aber und vorzüglich, um mit ein- ander wegen der in Händen habenden Wechselbriefe zu rescon- triren und Abrechnung zu halten, und also ihre Handlungsge- schäffte in Ordnung zu bringen: wie denn in Wechselsachen ein ungleich größerer Verkehr, als in Waaren darauf geschieht. Diese Messen haben ihre besondern Richter, welche alles, was von Streitigkeiten daselbst vorfallen kann, es | mag bürger- liche oder peinliche Sachen betreffen, entscheiden. Wenn in den Curszetteln verschiedener Handelsplätze Bisenzone, und auf den von andern Plätzen Novi steht; so muß man sich solches nicht irre machen lassen, daß man sie vor verschiedene Wechsel- plätze halte, siehe in unserer Akademie der Kaufleute den Ar- tikel: Novi.
§. 41.
Die durch die Venetianer und Genueser wiederhergestellteIII. Hand- lung des ü- brigen Jta- liens. Handlung hat sich nach und nach durch alle italienische Staa- ten verbreitet, doch hat sie in einem mehr Wurzel gefasset, als in dem andern. Unter den Handelsstädten sind nach Venedig und Genua, die wir bereits (§. 35 und 39) beschrieben haben, Livorno, Neapel und Meßina unstreitig diejenigen, wo die stärkste Handlung getrieben wird. Nach Verona, Bergamo und Novi, davon wir bereits im 36, 37 und 40 §. die Beschrei-
bungen
(B b 3)
italieniſchen Handlung.
und Commercien gute Ordnung erhalten, die Waaren und Ge- wichte nicht verfaͤlſchet, oder auf andere Wege dem Staate und gemeinnuͤtzlichen Commerz Schaden zugefuͤget werde; 7) die Patres communitatis, welche vor die noͤthige Ausbeſſerung des Hafens ꝛc. zu ſorgen haben; und 8) die St. Georgenbank oder Compera di S. Giorgio. Wer Geld in dieſe Bank gebracht hat, kann es wieder herausnehmen, wenn er will, oder es an einen andern uͤberſchreiben laſſen. Die Bancoſchreiber bedienen jedermann umſonſt, und werden von der Bank bezahlet. Faſt alles, was in Genua unter Kaufleuten gehandelt wird, wird in ihre Buͤcher eingetragen. Sowol von der Republik, als auch der Stadt, Genua findet man mehrere Nachrichten in einem be- ſondern Artikel unſerer Akad. der Kaufl.
§. 40.
Novi iſt eine kleine Stadt, aber ihrer vier Meſſen we-2) Novi. gen ſehr beruͤhmt. Selbige heißen: 1) der Lichtmeſſenmarkt, oder die Meſſe auf Mariaͤ Reinigung, ſo ſich den 1 Februar anfaͤngt; 2) der Oſtermarkt, ſo den 2 May ſeinen Anfang nimmt; 3) der Auguſtmarkt, welcher den 1 Auguſt angeht; und 4) der Allerheiligenmarkt, der mit dem 2 November er- oͤffnet wird. Jede Meſſe waͤhret nur 8 Tage, außer wenn et- wann die Banquiers und Kaufleute mit ihren Geſchaͤfften nicht ſo bald fertig werden koͤnnen, da denn der Markt wohl 1 oder 2 Tage verlaͤngert wird. Auf dieſe Meſſen koͤmmt eine große Menge von Kaufleuten aus Jtalien, Frankreich und Deutſch- land zuſammen, theils um verſchiedene Gattungen von Waa- ren, die aus dem genueſiſchen Gebiete, und verſchiedenen andern benachbarten Laͤndern, dahin gefuͤhret werden, daſelbſt zu ver- kaufen oder zu kaufen; theils aber und vorzuͤglich, um mit ein- ander wegen der in Haͤnden habenden Wechſelbriefe zu reſcon- triren und Abrechnung zu halten, und alſo ihre Handlungsge- ſchaͤffte in Ordnung zu bringen: wie denn in Wechſelſachen ein ungleich groͤßerer Verkehr, als in Waaren darauf geſchieht. Dieſe Meſſen haben ihre beſondern Richter, welche alles, was von Streitigkeiten daſelbſt vorfallen kann, es | mag buͤrger- liche oder peinliche Sachen betreffen, entſcheiden. Wenn in den Curszetteln verſchiedener Handelsplaͤtze Biſenzone, und auf den von andern Plaͤtzen Novi ſteht; ſo muß man ſich ſolches nicht irre machen laſſen, daß man ſie vor verſchiedene Wechſel- plaͤtze halte, ſiehe in unſerer Akademie der Kaufleute den Ar- tikel: Novi.
§. 41.
Die durch die Venetianer und Genueſer wiederhergeſtellteIII. Hand- lung des uͤ- brigen Jta- liens. Handlung hat ſich nach und nach durch alle italieniſche Staa- ten verbreitet, doch hat ſie in einem mehr Wurzel gefaſſet, als in dem andern. Unter den Handelsſtaͤdten ſind nach Venedig und Genua, die wir bereits (§. 35 und 39) beſchrieben haben, Livorno, Neapel und Meßina unſtreitig diejenigen, wo die ſtaͤrkſte Handlung getrieben wird. Nach Verona, Bergamo und Novi, davon wir bereits im 36, 37 und 40 §. die Beſchrei-
bungen
(B b 3)
<TEI><text><body><divn="1"><floatingText><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0993"n="389"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">italieniſchen Handlung.</hi></fw><lb/>
und Commercien gute Ordnung erhalten, die Waaren und Ge-<lb/>
wichte nicht verfaͤlſchet, oder auf andere Wege dem Staate und<lb/>
gemeinnuͤtzlichen Commerz Schaden zugefuͤget werde; 7) die<lb/><hirendition="#aq"><hirendition="#i">Patres communitatis,</hi></hi> welche vor die noͤthige Ausbeſſerung des<lb/>
Hafens ꝛc. zu ſorgen haben; und 8) die <hirendition="#fr">St. Georgenbank</hi><lb/>
oder <hirendition="#aq"><hirendition="#i">Compera di S. Giorgio.</hi></hi> Wer Geld in dieſe Bank gebracht<lb/>
hat, kann es wieder herausnehmen, wenn er will, oder es an<lb/>
einen andern uͤberſchreiben laſſen. Die Bancoſchreiber bedienen<lb/>
jedermann umſonſt, und werden von der Bank bezahlet. Faſt<lb/>
alles, was in Genua unter Kaufleuten gehandelt wird, wird<lb/>
in ihre Buͤcher eingetragen. Sowol von der Republik, als auch<lb/>
der Stadt, Genua findet man mehrere Nachrichten in einem be-<lb/>ſondern Artikel unſerer <hirendition="#fr">Akad. der Kaufl.</hi></p></div><lb/><divn="3"><head>§. 40.</head><lb/><p><hirendition="#fr">Novi</hi> iſt eine kleine Stadt, aber ihrer vier <hirendition="#fr">Meſſen</hi> we-<noteplace="right">2) Novi.</note><lb/>
gen ſehr beruͤhmt. Selbige heißen: 1) der <hirendition="#fr">Lichtmeſſenmarkt,</hi><lb/>
oder die <hirendition="#fr">Meſſe auf Mariaͤ Reinigung,</hi>ſo ſich den 1 Februar<lb/>
anfaͤngt; 2) der <hirendition="#fr">Oſtermarkt,</hi>ſo den 2 May ſeinen Anfang<lb/>
nimmt; 3) der <hirendition="#fr">Auguſtmarkt,</hi> welcher den 1 Auguſt angeht;<lb/>
und 4) der <hirendition="#fr">Allerheiligenmarkt,</hi> der mit dem 2 November er-<lb/>
oͤffnet wird. Jede Meſſe waͤhret nur 8 Tage, außer wenn et-<lb/>
wann die Banquiers und Kaufleute mit ihren Geſchaͤfften nicht<lb/>ſo bald fertig werden koͤnnen, da denn der Markt wohl 1 oder<lb/>
2 Tage verlaͤngert wird. Auf dieſe Meſſen koͤmmt eine große<lb/>
Menge von Kaufleuten aus Jtalien, Frankreich und Deutſch-<lb/>
land zuſammen, theils um verſchiedene Gattungen von <hirendition="#fr">Waa-<lb/>
ren,</hi> die aus dem genueſiſchen Gebiete, und verſchiedenen andern<lb/>
benachbarten Laͤndern, dahin gefuͤhret werden, daſelbſt zu ver-<lb/>
kaufen oder zu kaufen; theils aber und vorzuͤglich, um mit ein-<lb/>
ander wegen der in Haͤnden habenden <hirendition="#fr">Wechſelbriefe</hi> zu reſcon-<lb/>
triren und Abrechnung zu halten, und alſo ihre Handlungsge-<lb/>ſchaͤffte in Ordnung zu bringen: wie denn in Wechſelſachen ein<lb/>
ungleich groͤßerer Verkehr, als in Waaren darauf geſchieht.<lb/>
Dieſe Meſſen haben ihre beſondern Richter, welche alles,<lb/>
was von Streitigkeiten daſelbſt vorfallen kann, es | mag buͤrger-<lb/>
liche oder peinliche Sachen betreffen, entſcheiden. Wenn in<lb/>
den Curszetteln verſchiedener Handelsplaͤtze Biſenzone, und auf<lb/>
den von andern Plaͤtzen Novi ſteht; ſo muß man ſich ſolches<lb/>
nicht irre machen laſſen, daß man ſie vor verſchiedene Wechſel-<lb/>
plaͤtze halte, ſiehe in unſerer <hirendition="#fr">Akademie der Kaufleute</hi> den Ar-<lb/>
tikel: <hirendition="#fr">Novi.</hi></p></div><lb/><divn="3"><head>§. 41.</head><lb/><p>Die durch die Venetianer und Genueſer wiederhergeſtellte<noteplace="right"><hirendition="#aq">III.</hi> Hand-<lb/>
lung des uͤ-<lb/>
brigen Jta-<lb/>
liens.</note><lb/>
Handlung hat ſich nach und nach durch alle italieniſche Staa-<lb/>
ten verbreitet, doch hat ſie in einem mehr Wurzel gefaſſet, als<lb/>
in dem andern. Unter den Handelsſtaͤdten ſind nach Venedig<lb/>
und Genua, die wir bereits (§. 35 und 39) beſchrieben haben,<lb/>
Livorno, Neapel und Meßina unſtreitig diejenigen, wo die<lb/><hirendition="#fr">ſtaͤrkſte Handlung</hi> getrieben wird. Nach Verona, Bergamo<lb/>
und Novi, davon wir bereits im 36, 37 und 40 §. die Beſchrei-<lb/><fwplace="bottom"type="sig">(B b 3)</fw><fwplace="bottom"type="catch">bungen</fw><lb/></p></div></div></div></body></floatingText></div></body></text></TEI>
[389/0993]
italieniſchen Handlung.
und Commercien gute Ordnung erhalten, die Waaren und Ge-
wichte nicht verfaͤlſchet, oder auf andere Wege dem Staate und
gemeinnuͤtzlichen Commerz Schaden zugefuͤget werde; 7) die
Patres communitatis, welche vor die noͤthige Ausbeſſerung des
Hafens ꝛc. zu ſorgen haben; und 8) die St. Georgenbank
oder Compera di S. Giorgio. Wer Geld in dieſe Bank gebracht
hat, kann es wieder herausnehmen, wenn er will, oder es an
einen andern uͤberſchreiben laſſen. Die Bancoſchreiber bedienen
jedermann umſonſt, und werden von der Bank bezahlet. Faſt
alles, was in Genua unter Kaufleuten gehandelt wird, wird
in ihre Buͤcher eingetragen. Sowol von der Republik, als auch
der Stadt, Genua findet man mehrere Nachrichten in einem be-
ſondern Artikel unſerer Akad. der Kaufl.
§. 40.
Novi iſt eine kleine Stadt, aber ihrer vier Meſſen we-
gen ſehr beruͤhmt. Selbige heißen: 1) der Lichtmeſſenmarkt,
oder die Meſſe auf Mariaͤ Reinigung, ſo ſich den 1 Februar
anfaͤngt; 2) der Oſtermarkt, ſo den 2 May ſeinen Anfang
nimmt; 3) der Auguſtmarkt, welcher den 1 Auguſt angeht;
und 4) der Allerheiligenmarkt, der mit dem 2 November er-
oͤffnet wird. Jede Meſſe waͤhret nur 8 Tage, außer wenn et-
wann die Banquiers und Kaufleute mit ihren Geſchaͤfften nicht
ſo bald fertig werden koͤnnen, da denn der Markt wohl 1 oder
2 Tage verlaͤngert wird. Auf dieſe Meſſen koͤmmt eine große
Menge von Kaufleuten aus Jtalien, Frankreich und Deutſch-
land zuſammen, theils um verſchiedene Gattungen von Waa-
ren, die aus dem genueſiſchen Gebiete, und verſchiedenen andern
benachbarten Laͤndern, dahin gefuͤhret werden, daſelbſt zu ver-
kaufen oder zu kaufen; theils aber und vorzuͤglich, um mit ein-
ander wegen der in Haͤnden habenden Wechſelbriefe zu reſcon-
triren und Abrechnung zu halten, und alſo ihre Handlungsge-
ſchaͤffte in Ordnung zu bringen: wie denn in Wechſelſachen ein
ungleich groͤßerer Verkehr, als in Waaren darauf geſchieht.
Dieſe Meſſen haben ihre beſondern Richter, welche alles,
was von Streitigkeiten daſelbſt vorfallen kann, es | mag buͤrger-
liche oder peinliche Sachen betreffen, entſcheiden. Wenn in
den Curszetteln verſchiedener Handelsplaͤtze Biſenzone, und auf
den von andern Plaͤtzen Novi ſteht; ſo muß man ſich ſolches
nicht irre machen laſſen, daß man ſie vor verſchiedene Wechſel-
plaͤtze halte, ſiehe in unſerer Akademie der Kaufleute den Ar-
tikel: Novi.
2) Novi.
§. 41.
Die durch die Venetianer und Genueſer wiederhergeſtellte
Handlung hat ſich nach und nach durch alle italieniſche Staa-
ten verbreitet, doch hat ſie in einem mehr Wurzel gefaſſet, als
in dem andern. Unter den Handelsſtaͤdten ſind nach Venedig
und Genua, die wir bereits (§. 35 und 39) beſchrieben haben,
Livorno, Neapel und Meßina unſtreitig diejenigen, wo die
ſtaͤrkſte Handlung getrieben wird. Nach Verona, Bergamo
und Novi, davon wir bereits im 36, 37 und 40 §. die Beſchrei-
bungen
III. Hand-
lung des uͤ-
brigen Jta-
liens.
(B b 3)
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Ludovici, Carl Günther: Eröffnete Akademie der Kaufleute, oder vollständiges Kaufmanns-Lexicon. Bd. 5. Leipzig, 1756, S. 389. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ludovici_grundriss_1756/993>, abgerufen am 23.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.