niederzulassen, das Land zu bauen, Handlung und Gewerbe zu treiben. Hernach führen auch eben diesen Namen der Pflanz- städte, oder Colonien (2) diejenigen Oerter, dahin man gewis- se Personen und Familien aus ihrem Vaterlande schicket, um diese Oerter zu bevölkern und anzubauen.
§. 727.
Man kann drey Gattungen der Colonien in der ersten Be-Gattungen derselben. deutung, unterscheiden. Die erste geschieht aus Noth, vor- nehmlich um fünf Ursachen willen: 1) wenn ein Volk, welches sich zu sehr vermehret hat, und folglich in dem Lande, in wel- chem es wohnet, nicht hinlänglichen Unterhalt findet, entwe- der ganz, oder zum Theil, aus demselben auszieht, und sich in ein anderes Land wendet, wo es mehrern Unterhalt für sich zu finden hoffet; 2) wenn ein Volk, das in einem rauhen und schlechten Lande wohnet, ein angenehmeres und besseres Land zu seinem Aufenthalte suchet; 3) wenn ein Volk von einem Feinde, welcher das Land oder die Stadt verwüstet, oder sol- ches nicht neben sich leiden will, aus dem Lande oder der Stadt gejaget wird; 4) wenn ein Volk, das um der Religion, oder ver- schiedener anderer Ursachen halber gar zu sehr gedrücket wird, von dannen auszieht, und eine andere Wohnung suchet, wie z. E. im vorigen Jahrhunderte von den französischen und ver- schiedenen pfälzischen Flüchtlingen, und in dem itzigen Jahrhun- derte von den Salzburgern geschehen ist; und 5) wenn verschie- dene Personen, um ihres Verbrechens willen, nach andern unbe- wohnten Ländern zur Strafe versetzet werden. Die zweyte geschieht von siegenden Völkern und Fürsten, welche, um die überwundene Nation im Zaume und in der Unterwürfigkeit zu halten, mitten unter derselben Festungen und Colonien anle- gen, und solche mit ihren Unterthanen besetzen. Die dritte Art der Colonien ist diejenige, welche um der Handlung wil- len in ein Land, oder in eine Stadt gesendet, oder geführet wird. Und diese dritte Art der Colonien ist eben die, welche wir als ein Hülfsmittel zur Treibung der Handlung gerühmet haben (§. 576.), und die folglich hauptsächlich hier etwas um- ständlicher muß betrachtet werden.
§. 728.
Damit wir nun zuförderst von ihrem Ursprunge und Ver-Ursprung der Coloni- en von der dritten Art. anlassung etwas gedenken: so hat man selbiger Stiftung den- jenigen klugen Ländern in Europa zuzuschreiben, denen es an gewissen Gattungen von Waaren, als an Zucker, Jndig, Ta- back, und andern dergleichen kostbaren Waaren, welche Eu- ropa so hoch schätzet, und welche der europäische Erdboden her- vorzubringen nicht im Stande ist, gefehlet. Diese sind daher bemüht gewesen, nach denjenigen | fremden Gegenden der übri- gen Welttheile, wo dergleichen Waaren in Menge wachsen und angetroffen werden, einen Theil der Jhrigen zu schicken, theils um vermittelst derselben eine ordentliche Handlung mit den Ein- wohnern jener Gegenden zu unterhalten, theils das Land da- selbst zu bauen und obige Waaren zu pflanzen. Sonderlich hat
man
(Z) 2
den Pflanzſtaͤdten.
niederzulaſſen, das Land zu bauen, Handlung und Gewerbe zu treiben. Hernach fuͤhren auch eben dieſen Namen der Pflanz- ſtaͤdte, oder Colonien (2) diejenigen Oerter, dahin man gewiſ- ſe Perſonen und Familien aus ihrem Vaterlande ſchicket, um dieſe Oerter zu bevoͤlkern und anzubauen.
§. 727.
Man kann drey Gattungen der Colonien in der erſten Be-Gattungen derſelben. deutung, unterſcheiden. Die erſte geſchieht aus Noth, vor- nehmlich um fuͤnf Urſachen willen: 1) wenn ein Volk, welches ſich zu ſehr vermehret hat, und folglich in dem Lande, in wel- chem es wohnet, nicht hinlaͤnglichen Unterhalt findet, entwe- der ganz, oder zum Theil, aus demſelben auszieht, und ſich in ein anderes Land wendet, wo es mehrern Unterhalt fuͤr ſich zu finden hoffet; 2) wenn ein Volk, das in einem rauhen und ſchlechten Lande wohnet, ein angenehmeres und beſſeres Land zu ſeinem Aufenthalte ſuchet; 3) wenn ein Volk von einem Feinde, welcher das Land oder die Stadt verwuͤſtet, oder ſol- ches nicht neben ſich leiden will, aus dem Lande oder der Stadt gejaget wird; 4) wenn ein Volk, das um der Religion, oder ver- ſchiedener anderer Urſachen halber gar zu ſehr gedruͤcket wird, von dannen auszieht, und eine andere Wohnung ſuchet, wie z. E. im vorigen Jahrhunderte von den franzoͤſiſchen und ver- ſchiedenen pfaͤlziſchen Fluͤchtlingen, und in dem itzigen Jahrhun- derte von den Salzburgern geſchehen iſt; und 5) wenn verſchie- dene Perſonen, um ihres Verbrechens willen, nach andern unbe- wohnten Laͤndern zur Strafe verſetzet werden. Die zweyte geſchieht von ſiegenden Voͤlkern und Fuͤrſten, welche, um die uͤberwundene Nation im Zaume und in der Unterwuͤrfigkeit zu halten, mitten unter derſelben Feſtungen und Colonien anle- gen, und ſolche mit ihren Unterthanen beſetzen. Die dritte Art der Colonien iſt diejenige, welche um der Handlung wil- len in ein Land, oder in eine Stadt geſendet, oder gefuͤhret wird. Und dieſe dritte Art der Colonien iſt eben die, welche wir als ein Huͤlfsmittel zur Treibung der Handlung geruͤhmet haben (§. 576.), und die folglich hauptſaͤchlich hier etwas um- ſtaͤndlicher muß betrachtet werden.
§. 728.
Damit wir nun zufoͤrderſt von ihrem Urſprunge und Ver-Urſprung der Coloni- en von der dritten Art. anlaſſung etwas gedenken: ſo hat man ſelbiger Stiftung den- jenigen klugen Laͤndern in Europa zuzuſchreiben, denen es an gewiſſen Gattungen von Waaren, als an Zucker, Jndig, Ta- back, und andern dergleichen koſtbaren Waaren, welche Eu- ropa ſo hoch ſchaͤtzet, und welche der europaͤiſche Erdboden her- vorzubringen nicht im Stande iſt, gefehlet. Dieſe ſind daher bemuͤht geweſen, nach denjenigen | fremden Gegenden der uͤbri- gen Welttheile, wo dergleichen Waaren in Menge wachſen und angetroffen werden, einen Theil der Jhrigen zu ſchicken, theils um vermittelſt derſelben eine ordentliche Handlung mit den Ein- wohnern jener Gegenden zu unterhalten, theils das Land da- ſelbſt zu bauen und obige Waaren zu pflanzen. Sonderlich hat
man
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den Pflanzſtaͤdten.
niederzulaſſen, das Land zu bauen, Handlung und Gewerbe zu
treiben. Hernach fuͤhren auch eben dieſen Namen der Pflanz-
ſtaͤdte, oder Colonien (2) diejenigen Oerter, dahin man gewiſ-
ſe Perſonen und Familien aus ihrem Vaterlande ſchicket, um
dieſe Oerter zu bevoͤlkern und anzubauen.
§. 727.
Man kann drey Gattungen der Colonien in der erſten Be-
deutung, unterſcheiden. Die erſte geſchieht aus Noth, vor-
nehmlich um fuͤnf Urſachen willen: 1) wenn ein Volk, welches
ſich zu ſehr vermehret hat, und folglich in dem Lande, in wel-
chem es wohnet, nicht hinlaͤnglichen Unterhalt findet, entwe-
der ganz, oder zum Theil, aus demſelben auszieht, und ſich in
ein anderes Land wendet, wo es mehrern Unterhalt fuͤr ſich zu
finden hoffet; 2) wenn ein Volk, das in einem rauhen und
ſchlechten Lande wohnet, ein angenehmeres und beſſeres
Land zu ſeinem Aufenthalte ſuchet; 3) wenn ein Volk von einem
Feinde, welcher das Land oder die Stadt verwuͤſtet, oder ſol-
ches nicht neben ſich leiden will, aus dem Lande oder der Stadt
gejaget wird; 4) wenn ein Volk, das um der Religion, oder ver-
ſchiedener anderer Urſachen halber gar zu ſehr gedruͤcket wird,
von dannen auszieht, und eine andere Wohnung ſuchet, wie
z. E. im vorigen Jahrhunderte von den franzoͤſiſchen und ver-
ſchiedenen pfaͤlziſchen Fluͤchtlingen, und in dem itzigen Jahrhun-
derte von den Salzburgern geſchehen iſt; und 5) wenn verſchie-
dene Perſonen, um ihres Verbrechens willen, nach andern unbe-
wohnten Laͤndern zur Strafe verſetzet werden. Die zweyte
geſchieht von ſiegenden Voͤlkern und Fuͤrſten, welche, um die
uͤberwundene Nation im Zaume und in der Unterwuͤrfigkeit zu
halten, mitten unter derſelben Feſtungen und Colonien anle-
gen, und ſolche mit ihren Unterthanen beſetzen. Die dritte
Art der Colonien iſt diejenige, welche um der Handlung wil-
len in ein Land, oder in eine Stadt geſendet, oder gefuͤhret
wird. Und dieſe dritte Art der Colonien iſt eben die, welche
wir als ein Huͤlfsmittel zur Treibung der Handlung geruͤhmet
haben (§. 576.), und die folglich hauptſaͤchlich hier etwas um-
ſtaͤndlicher muß betrachtet werden.
Gattungen
derſelben.
§. 728.
Damit wir nun zufoͤrderſt von ihrem Urſprunge und Ver-
anlaſſung etwas gedenken: ſo hat man ſelbiger Stiftung den-
jenigen klugen Laͤndern in Europa zuzuſchreiben, denen es an
gewiſſen Gattungen von Waaren, als an Zucker, Jndig, Ta-
back, und andern dergleichen koſtbaren Waaren, welche Eu-
ropa ſo hoch ſchaͤtzet, und welche der europaͤiſche Erdboden her-
vorzubringen nicht im Stande iſt, gefehlet. Dieſe ſind daher
bemuͤht geweſen, nach denjenigen | fremden Gegenden der uͤbri-
gen Welttheile, wo dergleichen Waaren in Menge wachſen und
angetroffen werden, einen Theil der Jhrigen zu ſchicken, theils
um vermittelſt derſelben eine ordentliche Handlung mit den Ein-
wohnern jener Gegenden zu unterhalten, theils das Land da-
ſelbſt zu bauen und obige Waaren zu pflanzen. Sonderlich hat
man
Urſprung
der Coloni-
en von der
dritten Art.
(Z) 2
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Ludovici, Carl Günther: Eröffnete Akademie der Kaufleute, oder vollständiges Kaufmanns-Lexicon. Bd. 5. Leipzig, 1756, S. 355. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ludovici_grundriss_1756/959>, abgerufen am 21.12.2024.
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