theidigung. Die meisten französischen Kauffahrteyschiffe, die lange Reisen thun, sind also ausgerüstet. Dieses machet, daß ihre Retour nicht so ansehnlich ist, als der Holländer ihre, die nur mit Waaren ausgerüstet sind.
§. 652.
Ein (4) Fischereyschiff heißt ein solches Schiff, das zur4) Fischerey- schiffe. Fischerey in der See gebraucht wird. Dergleichen Schiffe füh- ren zum Theile nach den verschiedenen Gattungen der Fische, zu deren Fange sie insbesondere bestimmet sind, auch verschiede- ne Namen. Also werden die zum Wallfischfange bestimmten Schiffe Vleeten, die zum Heringsfange bestimmten, Buyssen, u. s. w. genannt.
§. 653.
Oefters fahren viele Schiffe mit einander aus. Eine An-Flotte. zahl Schiffe, so unter einem Commando, oder in Compagnie zusammen segeln, entweder des Krieges, oder der Kaufmann- schaft, oder anderer Ursachen wegen, heißt eine Flotte, oder Schiffsflotte. Man hat daher Kriegsflotten und Kauffahr- teyflotten. Hier haben wir nur mit den letztern zu thun. Es heißt aber eine Kauffahrteyflotte eine Anzahl Kauffahrteyschif-Kauffahr- teyflotte, fe, die mit einander auslaufen, und gleichen Weg nehmen, oder in Gesellschaft reisen, damit sie einander bedecken, und bedürfenden Falles, eines dem andern beystehen, oder auch sich unter einander gegen die Seeräuber, oder sonst, vertheidigen können; von den Schiffen selbst aber saget man, daß sie in Conserve, oder Flottenweise, oder in Compagnieschaft, oder unter reciprocirlicher Bedeckung gehen. Dergleichen Kauf- fahrteyflotten bekommen fast immer ihre Benennung von den Orten, wohin sie gehen, und ihre Handlung treiben. Also saget man die ostindische, smyrnische, brasilianische etc. Flot- te. Die Spanier hingegen nennen diejenigen königlichen und Kauffahrteyschiffe, welche sie jährlich nach Veracruz schicken, schlechterdings und ohne Zusatz die Flotte. Jn den vereinig- ten Niederlanden sind alle Schiffe, die für das mittelländische Meer bestimmet sind, gehalten, sowol hin- als herwärts in Conserve zu gehen, wovon in unserer Akad. der Kaufl. der Artikel Conserve aufzuschlagen. Es gehen aber die Kauffahr- teyflotten zu Friedenszeiten mehrentheils ohne eine Bedeckung von Kriegsschiffen mitzunehmen: zu Kriegszeiten hingegen, und wenn sie mit wichtiger Ladung versehen sind, und an solche Oerter zur See reisen, wo man vor den feindlichen Schiffen und Capers nicht sicher genug ist, pflegen sie noch von den Admiralitäten ein oder mehrere Kriegsschiffe oder Con- voyen zur Bedeckung mitzunehmen (§. 649.), welche sie entwe- der ganz an den Ort ihrer Bestimmung, oder wenigstens bis auf eine gewisse Höhe begleiten, wo sie von den Capers nichts mehr zu befürchten haben. Uebrigens, so errichten die Kauf- fahrteyschiffe, welche in Conserve gehen, eine Gattung von ei- ner Gesellschaft mit einander. Der Bund, den sie unter ein- ander gemacht, heißt die Admiralschaft. Solcher Bund kannAdmiral- schaft.
ent-
Schifffahrt.
theidigung. Die meiſten franzoͤſiſchen Kauffahrteyſchiffe, die lange Reiſen thun, ſind alſo ausgeruͤſtet. Dieſes machet, daß ihre Retour nicht ſo anſehnlich iſt, als der Hollaͤnder ihre, die nur mit Waaren ausgeruͤſtet ſind.
§. 652.
Ein (4) Fiſchereyſchiff heißt ein ſolches Schiff, das zur4) Fiſcherey- ſchiffe. Fiſcherey in der See gebraucht wird. Dergleichen Schiffe fuͤh- ren zum Theile nach den verſchiedenen Gattungen der Fiſche, zu deren Fange ſie insbeſondere beſtimmet ſind, auch verſchiede- ne Namen. Alſo werden die zum Wallfiſchfange beſtimmten Schiffe Vleeten, die zum Heringsfange beſtimmten, Buyſſen, u. ſ. w. genannt.
§. 653.
Oefters fahren viele Schiffe mit einander aus. Eine An-Flotte. zahl Schiffe, ſo unter einem Commando, oder in Compagnie zuſammen ſegeln, entweder des Krieges, oder der Kaufmann- ſchaft, oder anderer Urſachen wegen, heißt eine Flotte, oder Schiffsflotte. Man hat daher Kriegsflotten und Kauffahr- teyflotten. Hier haben wir nur mit den letztern zu thun. Es heißt aber eine Kauffahrteyflotte eine Anzahl Kauffahrteyſchif-Kauffahr- teyflotte, fe, die mit einander auslaufen, und gleichen Weg nehmen, oder in Geſellſchaft reiſen, damit ſie einander bedecken, und beduͤrfenden Falles, eines dem andern beyſtehen, oder auch ſich unter einander gegen die Seeraͤuber, oder ſonſt, vertheidigen koͤnnen; von den Schiffen ſelbſt aber ſaget man, daß ſie in Conſerve, oder Flottenweiſe, oder in Compagnieſchaft, oder unter reciprocirlicher Bedeckung gehen. Dergleichen Kauf- fahrteyflotten bekommen faſt immer ihre Benennung von den Orten, wohin ſie gehen, und ihre Handlung treiben. Alſo ſaget man die oſtindiſche, ſmyrniſche, braſilianiſche ꝛc. Flot- te. Die Spanier hingegen nennen diejenigen koͤniglichen und Kauffahrteyſchiffe, welche ſie jaͤhrlich nach Veracruz ſchicken, ſchlechterdings und ohne Zuſatz die Flotte. Jn den vereinig- ten Niederlanden ſind alle Schiffe, die fuͤr das mittellaͤndiſche Meer beſtimmet ſind, gehalten, ſowol hin- als herwaͤrts in Conſerve zu gehen, wovon in unſerer Akad. der Kaufl. der Artikel Conſerve aufzuſchlagen. Es gehen aber die Kauffahr- teyflotten zu Friedenszeiten mehrentheils ohne eine Bedeckung von Kriegsſchiffen mitzunehmen: zu Kriegszeiten hingegen, und wenn ſie mit wichtiger Ladung verſehen ſind, und an ſolche Oerter zur See reiſen, wo man vor den feindlichen Schiffen und Capers nicht ſicher genug iſt, pflegen ſie noch von den Admiralitaͤten ein oder mehrere Kriegsſchiffe oder Con- voyen zur Bedeckung mitzunehmen (§. 649.), welche ſie entwe- der ganz an den Ort ihrer Beſtimmung, oder wenigſtens bis auf eine gewiſſe Hoͤhe begleiten, wo ſie von den Capers nichts mehr zu befuͤrchten haben. Uebrigens, ſo errichten die Kauf- fahrteyſchiffe, welche in Conſerve gehen, eine Gattung von ei- ner Geſellſchaft mit einander. Der Bund, den ſie unter ein- ander gemacht, heißt die Admiralſchaft. Solcher Bund kannAdmiral- ſchaft.
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Schifffahrt.
theidigung. Die meiſten franzoͤſiſchen Kauffahrteyſchiffe, die
lange Reiſen thun, ſind alſo ausgeruͤſtet. Dieſes machet, daß
ihre Retour nicht ſo anſehnlich iſt, als der Hollaͤnder ihre, die
nur mit Waaren ausgeruͤſtet ſind.
§. 652.
Ein (4) Fiſchereyſchiff heißt ein ſolches Schiff, das zur
Fiſcherey in der See gebraucht wird. Dergleichen Schiffe fuͤh-
ren zum Theile nach den verſchiedenen Gattungen der Fiſche,
zu deren Fange ſie insbeſondere beſtimmet ſind, auch verſchiede-
ne Namen. Alſo werden die zum Wallfiſchfange beſtimmten
Schiffe Vleeten, die zum Heringsfange beſtimmten, Buyſſen,
u. ſ. w. genannt.
4) Fiſcherey-
ſchiffe.
§. 653.
Oefters fahren viele Schiffe mit einander aus. Eine An-
zahl Schiffe, ſo unter einem Commando, oder in Compagnie
zuſammen ſegeln, entweder des Krieges, oder der Kaufmann-
ſchaft, oder anderer Urſachen wegen, heißt eine Flotte, oder
Schiffsflotte. Man hat daher Kriegsflotten und Kauffahr-
teyflotten. Hier haben wir nur mit den letztern zu thun. Es
heißt aber eine Kauffahrteyflotte eine Anzahl Kauffahrteyſchif-
fe, die mit einander auslaufen, und gleichen Weg nehmen,
oder in Geſellſchaft reiſen, damit ſie einander bedecken, und
beduͤrfenden Falles, eines dem andern beyſtehen, oder auch ſich
unter einander gegen die Seeraͤuber, oder ſonſt, vertheidigen
koͤnnen; von den Schiffen ſelbſt aber ſaget man, daß ſie in
Conſerve, oder Flottenweiſe, oder in Compagnieſchaft, oder
unter reciprocirlicher Bedeckung gehen. Dergleichen Kauf-
fahrteyflotten bekommen faſt immer ihre Benennung von den
Orten, wohin ſie gehen, und ihre Handlung treiben. Alſo
ſaget man die oſtindiſche, ſmyrniſche, braſilianiſche ꝛc. Flot-
te. Die Spanier hingegen nennen diejenigen koͤniglichen und
Kauffahrteyſchiffe, welche ſie jaͤhrlich nach Veracruz ſchicken,
ſchlechterdings und ohne Zuſatz die Flotte. Jn den vereinig-
ten Niederlanden ſind alle Schiffe, die fuͤr das mittellaͤndiſche
Meer beſtimmet ſind, gehalten, ſowol hin- als herwaͤrts in
Conſerve zu gehen, wovon in unſerer Akad. der Kaufl. der
Artikel Conſerve aufzuſchlagen. Es gehen aber die Kauffahr-
teyflotten zu Friedenszeiten mehrentheils ohne eine Bedeckung
von Kriegsſchiffen mitzunehmen: zu Kriegszeiten hingegen,
und wenn ſie mit wichtiger Ladung verſehen ſind, und
an ſolche Oerter zur See reiſen, wo man vor den feindlichen
Schiffen und Capers nicht ſicher genug iſt, pflegen ſie noch
von den Admiralitaͤten ein oder mehrere Kriegsſchiffe oder Con-
voyen zur Bedeckung mitzunehmen (§. 649.), welche ſie entwe-
der ganz an den Ort ihrer Beſtimmung, oder wenigſtens bis
auf eine gewiſſe Hoͤhe begleiten, wo ſie von den Capers nichts
mehr zu befuͤrchten haben. Uebrigens, ſo errichten die Kauf-
fahrteyſchiffe, welche in Conſerve gehen, eine Gattung von ei-
ner Geſellſchaft mit einander. Der Bund, den ſie unter ein-
ander gemacht, heißt die Admiralſchaft. Solcher Bund kann
ent-
Flotte.
Kauffahr-
teyflotte,
Admiral-
ſchaft.
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Ludovici, Carl Günther: Eröffnete Akademie der Kaufleute, oder vollständiges Kaufmanns-Lexicon. Bd. 5. Leipzig, 1756, S. 319. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ludovici_grundriss_1756/923>, abgerufen am 21.11.2024.
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