nicht eher bekommen, als bis sie der Schuldner an seinem Solde, davon ihm monatlich ein gewisses zurück behalten wird, erspa- ret hat. Wenn denn der Schuldner vor solcher Zeit verstirbt, so ist die Schuld in so weit verloren; sie wissen aber ihre Rech- nung so zu machen, daß, wenn von 10 nur 3 gerathen, sie schon dabey bleiben können. Diese Seelenverkäufer thun der Com- pagnie gute Dienste. Ein mehrers von ihnen findet man in unserer Akad. der Kaufl. unter Seelenverkäufer.
§. 502.
Ordnung der Kaufleute.
Die Hauptgattungen der Handelsleute folgen so auf ein- ander, daß erstlich die Negotianten, hierauf die Großirer, dann die Manufacturisten, und endlich die Kramer kommen: wobey wir überhaupt erinnern, daß die Eintheilung der Kaufmannschaft nicht in allen Reichen, ja selbst in Deutsch- land nicht aller Orten, einerley sey (§. 492).
§. 503.
Capitalisten oder Rente- nirer.
Denen Gattungen der Handelsleute könnten noch beygese- tzet werden die Capitalisten, oder Rentenirer, welche zwar nur von ihren Revenüen und Jnteressen leben; indessen aber, z. E. durch ihre Darlehen und andere Kaufleute, Schiffsparthen etc. an dem Kaufhandel gleichfalls ihren Antheil nehmen und haben.
§. 504.
Endzweck der Handels- leute.
Aller Handelsleute Endzweck geht zwar dahin, wie sie Stadt und Land, worinnen sie entweder wohnen, oder wohin sie handeln, mit den benöthigten Waaren, und zum Theil mit Geldern und Wechseln, versorgen wollen; anbey aber richten sie auch darauf ihr Augenmerk, wie sie durch den Vertrieb der Waaren, Gelder und Wechsel, ihren Nutzen befördern, und ihren Vortheil finden mögen: Solchemnach bemerket man einen gedoppelten Endzweck der Kaufleute, nämlich 1) die Versor- gung eines Landes oder einer Stadt mit den Bedürfnis- sen; 2) den Gewinn. Da aber der Gewinn entweder ein un- erlaubter, oder erlaubter Gewinn seyn kann, so ist einen Han- delsmanne allezeit rühmlicher, sich diesem als jenem zu ergeben. Denn jedermann hasset und flieht solche Leute, die sich auf unerlaubte Art zu bereichern suchen, so viel als möglich: da hingegen man diejenigen Handelsleute aufsuchet, und ihnen nach- geht, die sich an einem rechtmäßigen Gewinne begnügen lassen.
§. 505.
Glück und Unglück der Handelsleu- te, worinne es bestehe? Stützen des kaufmänni- schen Glücks 1) Kauf- mannsgeist, 2) vortheil- hafte Neben- umstände,
Jn Erreichung oder Verfehlung des letztern Endzweckes, nämlich des Gewinnes, besteht das Glück oder Unglück der Handelsleute. Es sind zwey Säulen welche das Glück der Kaufleute unterstützen: die erste Säule ist eine gewisse natür- liche Fähigkeit zur Handlung, die man den Kaufmannsgeist nennen könnte, und sich durch thätige Begierde Gewinn zu haben, dreuste Unverdrossenheit ihn zu suchen, und gehörige Geschicklichkeit ihn zu erlangen, bey denen an den Tag giebt, die ihn besitzen. Die zweyte Säule oder Stütze sind gewisse vortheilhafte Nebenumstände, oder außerordentliche Gelegen-
heiten
2 Th. 3 Cap. Von dem
nicht eher bekommen, als bis ſie der Schuldner an ſeinem Solde, davon ihm monatlich ein gewiſſes zuruͤck behalten wird, erſpa- ret hat. Wenn denn der Schuldner vor ſolcher Zeit verſtirbt, ſo iſt die Schuld in ſo weit verloren; ſie wiſſen aber ihre Rech- nung ſo zu machen, daß, wenn von 10 nur 3 gerathen, ſie ſchon dabey bleiben koͤnnen. Dieſe Seelenverkaͤufer thun der Com- pagnie gute Dienſte. Ein mehrers von ihnen findet man in unſerer Akad. der Kaufl. unter Seelenverkaͤufer.
§. 502.
Oꝛdnung der Kaufleute.
Die Hauptgattungen der Handelsleute folgen ſo auf ein- ander, daß erſtlich die Negotianten, hierauf die Großirer, dann die Manufacturiſten, und endlich die Kramer kommen: wobey wir uͤberhaupt erinnern, daß die Eintheilung der Kaufmannſchaft nicht in allen Reichen, ja ſelbſt in Deutſch- land nicht aller Orten, einerley ſey (§. 492).
§. 503.
Capitaliſten oder Rente- nirer.
Denen Gattungen der Handelsleute koͤnnten noch beygeſe- tzet werden die Capitaliſten, oder Rentenirer, welche zwar nur von ihren Revenuͤen und Jntereſſen leben; indeſſen aber, z. E. durch ihre Darlehen und andere Kaufleute, Schiffsparthen ꝛc. an dem Kaufhandel gleichfalls ihren Antheil nehmen und haben.
§. 504.
Endzweck der Handels- leute.
Aller Handelsleute Endzweck geht zwar dahin, wie ſie Stadt und Land, worinnen ſie entweder wohnen, oder wohin ſie handeln, mit den benoͤthigten Waaren, und zum Theil mit Geldern und Wechſeln, verſorgen wollen; anbey aber richten ſie auch darauf ihr Augenmerk, wie ſie durch den Vertrieb der Waaren, Gelder und Wechſel, ihren Nutzen befoͤrdern, und ihren Vortheil finden moͤgen: Solchemnach bemerket man einen gedoppelten Endzweck der Kaufleute, naͤmlich 1) die Verſor- gung eines Landes oder einer Stadt mit den Beduͤrfniſ- ſen; 2) den Gewinn. Da aber der Gewinn entweder ein un- erlaubter, oder erlaubter Gewinn ſeyn kann, ſo iſt einen Han- delsmanne allezeit ruͤhmlicher, ſich dieſem als jenem zu ergeben. Denn jedermann haſſet und flieht ſolche Leute, die ſich auf unerlaubte Art zu bereichern ſuchen, ſo viel als moͤglich: da hingegen man diejenigen Handelsleute aufſuchet, und ihnen nach- geht, die ſich an einem rechtmaͤßigen Gewinne begnuͤgen laſſen.
§. 505.
Gluͤck und Ungluͤck der Handelsleu- te, worinne es beſtehe? Stuͤtzen des kaufmaͤnni- ſchen Gluͤcks 1) Kauf- mannsgeiſt, 2) vortheil- hafte Neben- umſtaͤnde,
Jn Erreichung oder Verfehlung des letztern Endzweckes, naͤmlich des Gewinnes, beſteht das Gluͤck oder Ungluͤck der Handelsleute. Es ſind zwey Saͤulen welche das Gluͤck der Kaufleute unterſtuͤtzen: die erſte Saͤule iſt eine gewiſſe natuͤr- liche Faͤhigkeit zur Handlung, die man den Kaufmannsgeiſt nennen koͤnnte, und ſich durch thaͤtige Begierde Gewinn zu haben, dreuſte Unverdroſſenheit ihn zu ſuchen, und gehoͤrige Geſchicklichkeit ihn zu erlangen, bey denen an den Tag giebt, die ihn beſitzen. Die zweyte Saͤule oder Stuͤtze ſind gewiſſe vortheilhafte Nebenumſtaͤnde, oder außerordentliche Gelegen-
heiten
<TEI><text><body><divn="1"><floatingText><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><divn="4"><p><pbfacs="#f0854"n="250"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">2 Th. 3 Cap. Von dem</hi></fw><lb/>
nicht eher bekommen, als bis ſie der Schuldner an ſeinem Solde,<lb/>
davon ihm monatlich ein gewiſſes zuruͤck behalten wird, erſpa-<lb/>
ret hat. Wenn denn der Schuldner vor ſolcher Zeit verſtirbt,<lb/>ſo iſt die Schuld in ſo weit verloren; ſie wiſſen aber ihre Rech-<lb/>
nung ſo zu machen, daß, wenn von 10 nur 3 gerathen, ſie ſchon<lb/>
dabey bleiben koͤnnen. Dieſe Seelenverkaͤufer thun der Com-<lb/>
pagnie gute Dienſte. Ein mehrers von ihnen findet man in<lb/>
unſerer <hirendition="#fr">Akad. der Kaufl.</hi> unter <hirendition="#fr">Seelenverkaͤufer.</hi></p></div><lb/><divn="4"><head>§. 502.</head><lb/><noteplace="left">Oꝛdnung der<lb/>
Kaufleute.</note><p>Die <hirendition="#fr">Hauptgattungen</hi> der Handelsleute folgen ſo auf ein-<lb/>
ander, daß erſtlich die <hirendition="#fr">Negotianten,</hi> hierauf die <hirendition="#fr">Großirer,</hi><lb/>
dann die <hirendition="#fr">Manufacturiſten,</hi> und endlich die Kramer kommen:<lb/>
wobey wir uͤberhaupt erinnern, daß die Eintheilung der<lb/>
Kaufmannſchaft nicht in allen Reichen, ja ſelbſt in Deutſch-<lb/>
land nicht aller Orten, einerley ſey (§. 492).</p></div><lb/><divn="4"><head>§. 503.</head><lb/><noteplace="left">Capitaliſten<lb/>
oder Rente-<lb/>
nirer.</note><p>Denen Gattungen der Handelsleute koͤnnten noch beygeſe-<lb/>
tzet werden die <hirendition="#fr">Capitaliſten,</hi> oder <hirendition="#fr">Rentenirer,</hi> welche zwar nur<lb/>
von ihren Revenuͤen und Jntereſſen leben; indeſſen aber, z. E.<lb/>
durch ihre Darlehen und andere Kaufleute, Schiffsparthen ꝛc.<lb/>
an dem Kaufhandel gleichfalls ihren Antheil nehmen und haben.</p></div><lb/><divn="4"><head>§. 504.</head><lb/><noteplace="left">Endzweck<lb/>
der Handels-<lb/>
leute.</note><p>Aller Handelsleute Endzweck geht zwar dahin, wie ſie<lb/>
Stadt und Land, worinnen ſie entweder wohnen, oder wohin<lb/>ſie handeln, mit den benoͤthigten Waaren, und zum Theil mit<lb/>
Geldern und Wechſeln, verſorgen wollen; anbey aber richten<lb/>ſie auch darauf ihr Augenmerk, wie ſie durch den Vertrieb der<lb/>
Waaren, Gelder und Wechſel, ihren Nutzen befoͤrdern, und<lb/>
ihren Vortheil finden moͤgen: Solchemnach bemerket man einen<lb/>
gedoppelten Endzweck der Kaufleute, naͤmlich 1) die <hirendition="#fr">Verſor-<lb/>
gung eines Landes oder einer Stadt mit den Beduͤrfniſ-<lb/>ſen;</hi> 2) den <hirendition="#fr">Gewinn.</hi> Da aber der Gewinn entweder ein un-<lb/>
erlaubter, oder erlaubter Gewinn ſeyn kann, ſo iſt einen Han-<lb/>
delsmanne allezeit ruͤhmlicher, ſich dieſem als jenem zu ergeben.<lb/>
Denn jedermann haſſet und flieht ſolche Leute, die ſich auf<lb/>
unerlaubte Art zu bereichern ſuchen, ſo viel als moͤglich: da<lb/>
hingegen man diejenigen Handelsleute aufſuchet, und ihnen nach-<lb/>
geht, die ſich an einem rechtmaͤßigen Gewinne begnuͤgen laſſen.</p></div><lb/><divn="4"><head>§. 505.</head><lb/><noteplace="left">Gluͤck und<lb/>
Ungluͤck der<lb/>
Handelsleu-<lb/>
te, worinne<lb/>
es beſtehe?<lb/>
Stuͤtzen des<lb/>
kaufmaͤnni-<lb/>ſchen Gluͤcks<lb/>
1) Kauf-<lb/>
mannsgeiſt,<lb/>
2) vortheil-<lb/>
hafte Neben-<lb/>
umſtaͤnde,</note><p>Jn Erreichung oder Verfehlung des letztern Endzweckes,<lb/>
naͤmlich des Gewinnes, beſteht das <hirendition="#fr">Gluͤck</hi> oder <hirendition="#fr">Ungluͤck</hi> der<lb/>
Handelsleute. Es ſind zwey Saͤulen welche <hirendition="#fr">das Gluͤck der<lb/>
Kaufleute unterſtuͤtzen:</hi> die erſte Saͤule iſt eine gewiſſe <hirendition="#fr">natuͤr-<lb/>
liche Faͤhigkeit zur Handlung,</hi> die man den <hirendition="#fr">Kaufmannsgeiſt</hi><lb/>
nennen koͤnnte, und ſich durch <hirendition="#fr">thaͤtige Begierde</hi> Gewinn zu<lb/>
haben, <hirendition="#fr">dreuſte Unverdroſſenheit</hi> ihn zu ſuchen, und <hirendition="#fr">gehoͤrige<lb/>
Geſchicklichkeit</hi> ihn zu erlangen, bey denen an den Tag giebt,<lb/>
die ihn beſitzen. Die zweyte Saͤule oder Stuͤtze ſind gewiſſe<lb/><hirendition="#fr">vortheilhafte Nebenumſtaͤnde,</hi> oder außerordentliche Gelegen-<lb/><fwplace="bottom"type="catch">heiten</fw><lb/></p></div></div></div></div></body></floatingText></div></body></text></TEI>
[250/0854]
2 Th. 3 Cap. Von dem
nicht eher bekommen, als bis ſie der Schuldner an ſeinem Solde,
davon ihm monatlich ein gewiſſes zuruͤck behalten wird, erſpa-
ret hat. Wenn denn der Schuldner vor ſolcher Zeit verſtirbt,
ſo iſt die Schuld in ſo weit verloren; ſie wiſſen aber ihre Rech-
nung ſo zu machen, daß, wenn von 10 nur 3 gerathen, ſie ſchon
dabey bleiben koͤnnen. Dieſe Seelenverkaͤufer thun der Com-
pagnie gute Dienſte. Ein mehrers von ihnen findet man in
unſerer Akad. der Kaufl. unter Seelenverkaͤufer.
§. 502.
Die Hauptgattungen der Handelsleute folgen ſo auf ein-
ander, daß erſtlich die Negotianten, hierauf die Großirer,
dann die Manufacturiſten, und endlich die Kramer kommen:
wobey wir uͤberhaupt erinnern, daß die Eintheilung der
Kaufmannſchaft nicht in allen Reichen, ja ſelbſt in Deutſch-
land nicht aller Orten, einerley ſey (§. 492).
§. 503.
Denen Gattungen der Handelsleute koͤnnten noch beygeſe-
tzet werden die Capitaliſten, oder Rentenirer, welche zwar nur
von ihren Revenuͤen und Jntereſſen leben; indeſſen aber, z. E.
durch ihre Darlehen und andere Kaufleute, Schiffsparthen ꝛc.
an dem Kaufhandel gleichfalls ihren Antheil nehmen und haben.
§. 504.
Aller Handelsleute Endzweck geht zwar dahin, wie ſie
Stadt und Land, worinnen ſie entweder wohnen, oder wohin
ſie handeln, mit den benoͤthigten Waaren, und zum Theil mit
Geldern und Wechſeln, verſorgen wollen; anbey aber richten
ſie auch darauf ihr Augenmerk, wie ſie durch den Vertrieb der
Waaren, Gelder und Wechſel, ihren Nutzen befoͤrdern, und
ihren Vortheil finden moͤgen: Solchemnach bemerket man einen
gedoppelten Endzweck der Kaufleute, naͤmlich 1) die Verſor-
gung eines Landes oder einer Stadt mit den Beduͤrfniſ-
ſen; 2) den Gewinn. Da aber der Gewinn entweder ein un-
erlaubter, oder erlaubter Gewinn ſeyn kann, ſo iſt einen Han-
delsmanne allezeit ruͤhmlicher, ſich dieſem als jenem zu ergeben.
Denn jedermann haſſet und flieht ſolche Leute, die ſich auf
unerlaubte Art zu bereichern ſuchen, ſo viel als moͤglich: da
hingegen man diejenigen Handelsleute aufſuchet, und ihnen nach-
geht, die ſich an einem rechtmaͤßigen Gewinne begnuͤgen laſſen.
§. 505.
Jn Erreichung oder Verfehlung des letztern Endzweckes,
naͤmlich des Gewinnes, beſteht das Gluͤck oder Ungluͤck der
Handelsleute. Es ſind zwey Saͤulen welche das Gluͤck der
Kaufleute unterſtuͤtzen: die erſte Saͤule iſt eine gewiſſe natuͤr-
liche Faͤhigkeit zur Handlung, die man den Kaufmannsgeiſt
nennen koͤnnte, und ſich durch thaͤtige Begierde Gewinn zu
haben, dreuſte Unverdroſſenheit ihn zu ſuchen, und gehoͤrige
Geſchicklichkeit ihn zu erlangen, bey denen an den Tag giebt,
die ihn beſitzen. Die zweyte Saͤule oder Stuͤtze ſind gewiſſe
vortheilhafte Nebenumſtaͤnde, oder außerordentliche Gelegen-
heiten
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Ludovici, Carl Günther: Eröffnete Akademie der Kaufleute, oder vollständiges Kaufmanns-Lexicon. Bd. 5. Leipzig, 1756, S. 250. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ludovici_grundriss_1756/854>, abgerufen am 21.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.