Jnteresse um ein merkliches übersteige; 7) daß er nicht nur wisse, was für Stücke zu einem ordentlichen und rechtsbeständi- gen Wechsel erfordert werden, sondern auch der fremden und einheimischen Wechselrechte kundig sey; 8) daß er die Rechen- Eigenschaf- ten eines Wechlers.kunst aus dem Grunde verstehe. Die Eigenschaften und Er- fordernisse eines Wechslers sind: 1) eine große Erfahrung in Händlungs- und Wechselsachen; 2) ein gesunder, reifer und auf- geweckter Verstand; 3) Aufmerksamkeit auf alles; 4) Vorsich- tigkeit, besonders im Darleihen und Vorschießen; 5) von gutem und geschwindem Entschlusse seyn; 6) in vollem Credite stehen; 7) starke Correspondenz; 8) große Mittel haben. Diese sie- ben Stücke haben wir in unserer Akad. der Kaufl. unter Wechs- ler umständlich erkläret.
§. 499.
Diejenigen Kaufleute, welche (2) bloß Waarennegotien trei- ben (§. 497), haben entweder nur mit dem Ein- und Verkaufe, oder nur mit dem Spediren; oder endlich auch nur mit dem Assecuriren der Waaren zu thun. Die sich nur (a) mit Assecurirung der Schiffe d) Assecuri- rer,und Waaren oder Güter einlassen, werden Assecurirer, oder Assecu- ranten, genennet (§. 307): Die, welche nur (b) die Spedirung der e) Spedi- teurs,Kaufmannsgüter besorgen, erhalten davon den Namen Spediteurs (§. 467): Die, welche sich (c) nur mit dem Ein- und Verkaufe der Waare beschäfftigen, sind nicht einerley Art. Denn einige kaufen Waaren ein, und verkaufen sie vor ihre eigene Rech- nung; einige hinwiederum nur in Commißion vor andere. Diejenigen, welche nur (a) die von Kaufleuten ihnen aufgetra- genen Commißionen, Waaren ein- und zu verkaufen, besorgen, f) Commis- sionärs oder Factors,werden daher Commißionärs, oder Factors, genennet (§. 436): die hingegen, welche (b) vor ihre eigene Rechnung Waaren ein- und verkaufen, theilen sich wiederum in zwey Classen, indem einige Kaufleute die Waaren in der Gestalt und Gattung wie- der verkaufen, wie sie selbige eingekauft haben; andere dagegen rohe Waaren einkaufen, sie in Manufacturen und Fabriken verarbeiten lassen, und die daraus verfertigten Manufactur- waaren sodann zu sich nehmen und verkaufen, welche letzteren, nämlich die nur mit Manufacturen und deren Verlegung zu thun g) Verleger,haben, dahero insbesondere Verleger, oder Manufacturisten, oder Fabrikanten, heißen. Jedoch ist zwischen der ersten und den beyden letztern Benennungen gleichwol ein Unterschied zu machen: 1) ein Verleger ist derjenige, welcher den Arbeitern Geld und Materialien vorschießt, und die von ihnen verfertig- h) Manufa- cturist oder Manufactu- rier,ten Waaren hingegen an sich nimmt, und verkauft: 2) ein Ma- nufacturist, oder Manufacturier, heißt der, welcher aus seinem Beutel und auf seine Gefahr entweder eine ganz neue Manu- factur aus Wolle, Seide, Garn etc. einführen, oder eine frem- de nachmachen will, und zu dem Ende, nach erhaltener Frey- heit und Zulassung der hohen Obrigkeit, gewisse Arbeiter oder i) Fabrikant oder Fabri- kateur,Handwerker in die Arbeit setzet: 3) ein Fabrikant, oder Fabri- kateur, wird derjenige genennet, der aus Eisen, Stahl, Mes- sing und dergleichen, hart zu verarbeitenden Materialien aller-
hand
2 Th. 3 Cap. Von dem
Jntereſſe um ein merkliches uͤberſteige; 7) daß er nicht nur wiſſe, was fuͤr Stuͤcke zu einem ordentlichen und rechtsbeſtaͤndi- gen Wechſel erfordert werden, ſondern auch der fremden und einheimiſchen Wechſelrechte kundig ſey; 8) daß er die Rechen- Eigenſchaf- ten eines Wechlers.kunſt aus dem Grunde verſtehe. Die Eigenſchaften und Er- forderniſſe eines Wechslers ſind: 1) eine große Erfahrung in Haͤndlungs- und Wechſelſachen; 2) ein geſunder, reifer und auf- geweckter Verſtand; 3) Aufmerkſamkeit auf alles; 4) Vorſich- tigkeit, beſonders im Darleihen und Vorſchießen; 5) von gutem und geſchwindem Entſchluſſe ſeyn; 6) in vollem Credite ſtehen; 7) ſtarke Correſpondenz; 8) große Mittel haben. Dieſe ſie- ben Stuͤcke haben wir in unſerer Akad. der Kaufl. unter Wechs- ler umſtaͤndlich erklaͤret.
§. 499.
Diejenigen Kaufleute, welche (2) bloß Waarennegotien trei- ben (§. 497), haben entweder nur mit dem Ein- und Verkaufe, oder nur mit dem Spediren; oder endlich auch nur mit dem Aſſecuriren der Waaren zu thun. Die ſich nur (a) mit Aſſecurirung der Schiffe d) Aſſecuri- rer,und Waaren oder Guͤter einlaſſen, werden Aſſecurirer, oder Aſſecu- ranten, genennet (§. 307): Die, welche nur (b) die Spedirung der e) Spedi- teurs,Kaufmannsguͤter beſorgen, erhalten davon den Namen Spediteurs (§. 467): Die, welche ſich (c) nur mit dem Ein- und Verkaufe der Waare beſchaͤfftigen, ſind nicht einerley Art. Denn einige kaufen Waaren ein, und verkaufen ſie vor ihre eigene Rech- nung; einige hinwiederum nur in Commißion vor andere. Diejenigen, welche nur (a) die von Kaufleuten ihnen aufgetra- genen Commißionen, Waaren ein- und zu verkaufen, beſorgen, f) Commiſ- ſionaͤrs oder Factors,werden daher Commißionaͤrs, oder Factors, genennet (§. 436): die hingegen, welche (b) vor ihre eigene Rechnung Waaren ein- und verkaufen, theilen ſich wiederum in zwey Claſſen, indem einige Kaufleute die Waaren in der Geſtalt und Gattung wie- der verkaufen, wie ſie ſelbige eingekauft haben; andere dagegen rohe Waaren einkaufen, ſie in Manufacturen und Fabriken verarbeiten laſſen, und die daraus verfertigten Manufactur- waaren ſodann zu ſich nehmen und verkaufen, welche letzteren, naͤmlich die nur mit Manufacturen und deren Verlegung zu thun g) Verleger,haben, dahero insbeſondere Verleger, oder Manufacturiſten, oder Fabrikanten, heißen. Jedoch iſt zwiſchen der erſten und den beyden letztern Benennungen gleichwol ein Unterſchied zu machen: 1) ein Verleger iſt derjenige, welcher den Arbeitern Geld und Materialien vorſchießt, und die von ihnen verfertig- h) Manufa- cturiſt oder Manufactu- rier,ten Waaren hingegen an ſich nimmt, und verkauft: 2) ein Ma- nufacturiſt, oder Manufacturier, heißt der, welcher aus ſeinem Beutel und auf ſeine Gefahr entweder eine ganz neue Manu- factur aus Wolle, Seide, Garn ꝛc. einfuͤhren, oder eine frem- de nachmachen will, und zu dem Ende, nach erhaltener Frey- heit und Zulaſſung der hohen Obrigkeit, gewiſſe Arbeiter oder i) Fabrikant oder Fabri- kateur,Handwerker in die Arbeit ſetzet: 3) ein Fabrikant, oder Fabri- kateur, wird derjenige genennet, der aus Eiſen, Stahl, Meſ- ſing und dergleichen, hart zu verarbeitenden Materialien aller-
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2 Th. 3 Cap. Von dem
Jntereſſe um ein merkliches uͤberſteige; 7) daß er nicht nur wiſſe,
was fuͤr Stuͤcke zu einem ordentlichen und rechtsbeſtaͤndi-
gen Wechſel erfordert werden, ſondern auch der fremden und
einheimiſchen Wechſelrechte kundig ſey; 8) daß er die Rechen-
kunſt aus dem Grunde verſtehe. Die Eigenſchaften und Er-
forderniſſe eines Wechslers ſind: 1) eine große Erfahrung in
Haͤndlungs- und Wechſelſachen; 2) ein geſunder, reifer und auf-
geweckter Verſtand; 3) Aufmerkſamkeit auf alles; 4) Vorſich-
tigkeit, beſonders im Darleihen und Vorſchießen; 5) von gutem
und geſchwindem Entſchluſſe ſeyn; 6) in vollem Credite ſtehen;
7) ſtarke Correſpondenz; 8) große Mittel haben. Dieſe ſie-
ben Stuͤcke haben wir in unſerer Akad. der Kaufl. unter Wechs-
ler umſtaͤndlich erklaͤret.
§. 499.
Diejenigen Kaufleute, welche (2) bloß Waarennegotien trei-
ben (§. 497), haben entweder nur mit dem Ein- und Verkaufe, oder
nur mit dem Spediren; oder endlich auch nur mit dem Aſſecuriren
der Waaren zu thun. Die ſich nur (a) mit Aſſecurirung der Schiffe
und Waaren oder Guͤter einlaſſen, werden Aſſecurirer, oder Aſſecu-
ranten, genennet (§. 307): Die, welche nur (b) die Spedirung der
Kaufmannsguͤter beſorgen, erhalten davon den Namen Spediteurs
(§. 467): Die, welche ſich (c) nur mit dem Ein- und Verkaufe
der Waare beſchaͤfftigen, ſind nicht einerley Art. Denn einige
kaufen Waaren ein, und verkaufen ſie vor ihre eigene Rech-
nung; einige hinwiederum nur in Commißion vor andere.
Diejenigen, welche nur (a) die von Kaufleuten ihnen aufgetra-
genen Commißionen, Waaren ein- und zu verkaufen, beſorgen,
werden daher Commißionaͤrs, oder Factors, genennet (§. 436):
die hingegen, welche (b) vor ihre eigene Rechnung Waaren ein-
und verkaufen, theilen ſich wiederum in zwey Claſſen, indem
einige Kaufleute die Waaren in der Geſtalt und Gattung wie-
der verkaufen, wie ſie ſelbige eingekauft haben; andere dagegen
rohe Waaren einkaufen, ſie in Manufacturen und Fabriken
verarbeiten laſſen, und die daraus verfertigten Manufactur-
waaren ſodann zu ſich nehmen und verkaufen, welche letzteren,
naͤmlich die nur mit Manufacturen und deren Verlegung zu thun
haben, dahero insbeſondere Verleger, oder Manufacturiſten,
oder Fabrikanten, heißen. Jedoch iſt zwiſchen der erſten und
den beyden letztern Benennungen gleichwol ein Unterſchied zu
machen: 1) ein Verleger iſt derjenige, welcher den Arbeitern
Geld und Materialien vorſchießt, und die von ihnen verfertig-
ten Waaren hingegen an ſich nimmt, und verkauft: 2) ein Ma-
nufacturiſt, oder Manufacturier, heißt der, welcher aus ſeinem
Beutel und auf ſeine Gefahr entweder eine ganz neue Manu-
factur aus Wolle, Seide, Garn ꝛc. einfuͤhren, oder eine frem-
de nachmachen will, und zu dem Ende, nach erhaltener Frey-
heit und Zulaſſung der hohen Obrigkeit, gewiſſe Arbeiter oder
Handwerker in die Arbeit ſetzet: 3) ein Fabrikant, oder Fabri-
kateur, wird derjenige genennet, der aus Eiſen, Stahl, Meſ-
ſing und dergleichen, hart zu verarbeitenden Materialien aller-
hand
d) Aſſecuri-
rer,
e) Spedi-
teurs,
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ſionaͤrs oder
Factors,
g) Verleger,
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i) Fabrikant
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kateur,
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Ludovici, Carl Günther: Eröffnete Akademie der Kaufleute, oder vollständiges Kaufmanns-Lexicon. Bd. 5. Leipzig, 1756, S. 248. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ludovici_grundriss_1756/852>, abgerufen am 21.11.2024.
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