sten eingekaufet. Dieses erfordert nun die Kenntniß der Oerter, wo die Waaren theils erzeuget und gesammlet, theils fabrici- ret und zugerichtet werden. Zu beyden geben überhaupt richti- ge und vollständige Kaufmannsgeographien gute Anleitung (§. 13. der Einl. zur Kaufm.). Da uns aber gegenwärtig noch eine solche Geographie fehlet, wie sie eigentlich seyn sollte; so kann man indessen beydes aus unserer Akad. der Kaufl. er- sehen, indem wir sowol bey den geographischen Artikeln die Naturgaben und Manufacturen eines jeden Landes oder Ortes, als auch bey den Artikeln von jeder Waare, die Orter ihrer Zeugung oder Fabricirung, unser vornehmstes Augenmerk haben seyn lassen. Ob es übrigens einem Kramer rathsamer sey, die Waaren von den Arbeitern und in den Manufacturen, oder von den Großirern zu nehmen; werden wir unten §. 259. zu bestim- men suchen.
(*) Jedoch heißt bisweilen auch dieses die erste Hand, wenn man von großen Handelscompagnien, als der ost- und west- indischen in Holland, England, Spanien, Frankreich, Dänemark etc. kaufet; ohngeachtet solche Compagnien in Ost- und West- Jndien selber einkaufen.
§. 153.
Allein es ist nicht genug, daß ein Kaufmann wisse, wo7) Die Oer- ter der besten Waaren, die Waaren am wohlfeilsten zu haben, sondern es müssen ihm ferner 7) die Orte, woNB.die besten Materien, undNB. die besten Manufacturen herkommen , und, in Ansehung der letztern, auch die besten Fabriken und Meister oder Arbei- ter jedes Ortes, bekannt seyn. Jst es ein Kramer, oder Kauf- mann des Handkaufs, so müssen ihm, wenn er aus der ersten Hand nicht einkaufen will, oder kann, wenigstens diejenigen Großirer, welche überhaupt die besten Waaren führen, und insonderheit die Manufacturwaaren aus den besten Manufactu- ren nehmen, aufs genaueste wissend seyn, um von diesen seine Waare erhandeln zu können, damit er nichts als gute und schöne Waare führe, und dadurch bey Reputation bleibe.
(*) Jn unserer Akad. der Kaufl. geben die besondern Ar- tikel der Waaren, gleichwie auch die geographischen Ar- tikel, Nachricht davon.
§. 154.
Diese Wissenschaft muß 8) mit der Kenntniß der Waaren-8) Die Zei- chen und Marken der besten Waa- ren. zeichen, oder der Marken, welche Kaufleute, Fabriken, Manu- facturarbeiter, und Handwerker ihren Waaren anzuhängen, oder auf solche zu prägen pflegen, verbunden seyn: vorzüglich aber dererjenigen Particulier-Marken und Zeichen, welche die besten und untadelhaftesten Waaren führen. (§. 16. der Einleit. zur Kaufmannschaft.)
§. 155.
(G) 2
Einkaufe der Waaren.
ſten eingekaufet. Dieſes erfordert nun die Kenntniß der Oerter, wo die Waaren theils erzeuget und geſammlet, theils fabrici- ret und zugerichtet werden. Zu beyden geben uͤberhaupt richti- ge und vollſtaͤndige Kaufmannsgeographien gute Anleitung (§. 13. der Einl. zur Kaufm.). Da uns aber gegenwaͤrtig noch eine ſolche Geographie fehlet, wie ſie eigentlich ſeyn ſollte; ſo kann man indeſſen beydes aus unſerer Akad. der Kaufl. er- ſehen, indem wir ſowol bey den geographiſchen Artikeln die Naturgaben und Manufacturen eines jeden Landes oder Ortes, als auch bey den Artikeln von jeder Waare, die Orter ihrer Zeugung oder Fabricirung, unſer vornehmſtes Augenmerk haben ſeyn laſſen. Ob es uͤbrigens einem Kramer rathſamer ſey, die Waaren von den Arbeitern und in den Manufacturen, oder von den Großirern zu nehmen; werden wir unten §. 259. zu beſtim- men ſuchen.
(*) Jedoch heißt bisweilen auch dieſes die erſte Hand, wenn man von großen Handelscompagnien, als der oſt- und weſt- indiſchen in Holland, England, Spanien, Frankreich, Daͤnemark ꝛc. kaufet; ohngeachtet ſolche Compagnien in Oſt- und Weſt- Jndien ſelber einkaufen.
§. 153.
Allein es iſt nicht genug, daß ein Kaufmann wiſſe, wo7) Die Oer- ter der beſten Waaren, die Waaren am wohlfeilſten zu haben, ſondern es muͤſſen ihm ferner 7) die Orte, woNB.die beſten Materien, undNB. die beſten Manufacturen herkommen , und, in Anſehung der letztern, auch die beſten Fabriken und Meiſter oder Arbei- ter jedes Ortes, bekannt ſeyn. Jſt es ein Kramer, oder Kauf- mann des Handkaufs, ſo muͤſſen ihm, wenn er aus der erſten Hand nicht einkaufen will, oder kann, wenigſtens diejenigen Großirer, welche uͤberhaupt die beſten Waaren fuͤhren, und inſonderheit die Manufacturwaaren aus den beſten Manufactu- ren nehmen, aufs genaueſte wiſſend ſeyn, um von dieſen ſeine Waare erhandeln zu koͤnnen, damit er nichts als gute und ſchoͤne Waare fuͤhre, und dadurch bey Reputation bleibe.
(*) Jn unſerer Akad. der Kaufl. geben die beſondern Ar- tikel der Waaren, gleichwie auch die geographiſchen Ar- tikel, Nachricht davon.
§. 154.
Dieſe Wiſſenſchaft muß 8) mit der Kenntniß der Waaren-8) Die Zei- chen und Marken der beſten Waa- ren. zeichen, oder der Marken, welche Kaufleute, Fabriken, Manu- facturarbeiter, und Handwerker ihren Waaren anzuhaͤngen, oder auf ſolche zu praͤgen pflegen, verbunden ſeyn: vorzuͤglich aber dererjenigen Particulier-Marken und Zeichen, welche die beſten und untadelhafteſten Waaren fuͤhren. (§. 16. der Einleit. zur Kaufmannſchaft.)
§. 155.
(G) 2
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Einkaufe der Waaren.
ſten eingekaufet. Dieſes erfordert nun die Kenntniß der Oerter,
wo die Waaren theils erzeuget und geſammlet, theils fabrici-
ret und zugerichtet werden. Zu beyden geben uͤberhaupt richti-
ge und vollſtaͤndige Kaufmannsgeographien gute Anleitung
(§. 13. der Einl. zur Kaufm.). Da uns aber gegenwaͤrtig
noch eine ſolche Geographie fehlet, wie ſie eigentlich ſeyn ſollte;
ſo kann man indeſſen beydes aus unſerer Akad. der Kaufl. er-
ſehen, indem wir ſowol bey den geographiſchen Artikeln die
Naturgaben und Manufacturen eines jeden Landes oder Ortes,
als auch bey den Artikeln von jeder Waare, die Orter ihrer
Zeugung oder Fabricirung, unſer vornehmſtes Augenmerk haben
ſeyn laſſen. Ob es uͤbrigens einem Kramer rathſamer ſey, die
Waaren von den Arbeitern und in den Manufacturen, oder von
den Großirern zu nehmen; werden wir unten §. 259. zu beſtim-
men ſuchen.
⁽*⁾ Jedoch heißt bisweilen auch dieſes die erſte Hand, wenn
man von großen Handelscompagnien, als der oſt- und weſt-
indiſchen in Holland, England, Spanien, Frankreich,
Daͤnemark ꝛc. kaufet; ohngeachtet ſolche Compagnien
in Oſt- und Weſt- Jndien ſelber einkaufen.
§. 153.
Allein es iſt nicht genug, daß ein Kaufmann wiſſe, wo
die Waaren am wohlfeilſten zu haben, ſondern es muͤſſen ihm
ferner 7) die Orte, wo NB. die beſten Materien, und NB.
die beſten Manufacturen herkommen , und, in Anſehung
der letztern, auch die beſten Fabriken und Meiſter oder Arbei-
ter jedes Ortes, bekannt ſeyn. Jſt es ein Kramer, oder Kauf-
mann des Handkaufs, ſo muͤſſen ihm, wenn er aus der erſten
Hand nicht einkaufen will, oder kann, wenigſtens diejenigen
Großirer, welche uͤberhaupt die beſten Waaren fuͤhren, und
inſonderheit die Manufacturwaaren aus den beſten Manufactu-
ren nehmen, aufs genaueſte wiſſend ſeyn, um von dieſen ſeine
Waare erhandeln zu koͤnnen, damit er nichts als gute und ſchoͤne
Waare fuͤhre, und dadurch bey Reputation bleibe.
7) Die Oer-
ter der beſten
Waaren,
⁽*⁾ Jn unſerer Akad. der Kaufl. geben die beſondern Ar-
tikel der Waaren, gleichwie auch die geographiſchen Ar-
tikel, Nachricht davon.
§. 154.
Dieſe Wiſſenſchaft muß 8) mit der Kenntniß der Waaren-
zeichen, oder der Marken, welche Kaufleute, Fabriken, Manu-
facturarbeiter, und Handwerker ihren Waaren anzuhaͤngen,
oder auf ſolche zu praͤgen pflegen, verbunden ſeyn: vorzuͤglich
aber dererjenigen Particulier-Marken und Zeichen, welche die
beſten und untadelhafteſten Waaren fuͤhren. (§. 16. der Einleit.
zur Kaufmannſchaft.)
8) Die Zei-
chen und
Marken der
beſten Waa-
ren.
§. 155.
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Ludovici, Carl Günther: Eröffnete Akademie der Kaufleute, oder vollständiges Kaufmanns-Lexicon. Bd. 5. Leipzig, 1756, S. 99. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ludovici_grundriss_1756/703>, abgerufen am 21.12.2024.
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