Die Handlungswissenschaft, als der zweyte und Haupt- theil der eigentlichen Kaufmannschaft, (§. 4. der Einleitung zur Kaufmannschaft), ist eine Wis- senschaft, die Handlung gehörig zu treiben.
§. 2.
ihr Gegen- stand.
Solchemnach muß sie alles dasjenige lehren und erklären, was überhaupt von der Handlung, an und vor sich betrach- tet, und insonderheit von ihrer gehörigen Treibung, einem Kaufmanne zu wissen, sowol nöthig, als nützlich ist. Weil nun die Treibung der Handlung vermittelst gewisser Personen geschieht, und diese sich dabey verschiedener Hülfsmittel bedie- nen; so muß die Handlungswissenschaft die Treibung der Handlung dergestalt abhandeln, daß sie zuförderst die Personen, und sodann die Hülfsmittel zu ihrem besondern Gegenstande hat. Kurz: es hat die Handlungswissenschaft zu ihrem Augenmerke 1) die Handlung an und vor sich, 2) die zu ihrer Treibung erforderlichen Personen, und 3) die zu eben diesem Ende nöthigen und dienlichen Hülfsmittel.
§. 3.
Theile.
Daher entstehen natürlicher Weise drey besondere Theile der Handlungswissenschaft, deren der erste von der Handlung an und vor sich; der zweyte von den Handlungsfähigen, und zur Handlung erforderlichen Personen, wohin auch die Gesell- schaften und Collegia gehören; und der dritte von den Hülfs- mitteln zur gehörigen Treibung der Handlung redet.
§. 4.
Nutzen. |
Daß übrigens die Handlungswissenschaft von besonders großem Nutzen sey, kann um so weniger in Zweifel gezogen werden, je gewisser und ausnehmend groß der Nutzen der Hand- lung selbst ist, von welchem wir zum Schlusse des folgenden Capitels umständlich handeln werden.
Erster
II. Anfangsgruͤnde der Handlungswiſſenſchaft.
Einleitung.
§. 1.
Handlungs- wiſſenſchaft, was ſie ſey?
Die Handlungswiſſenſchaft, als der zweyte und Haupt- theil der eigentlichen Kaufmannſchaft, (§. 4. der Einleitung zur Kaufmannſchaft), iſt eine Wiſ- ſenſchaft, die Handlung gehoͤrig zu treiben.
§. 2.
ihr Gegen- ſtand.
Solchemnach muß ſie alles dasjenige lehren und erklaͤren, was uͤberhaupt von der Handlung, an und vor ſich betrach- tet, und inſonderheit von ihrer gehoͤrigen Treibung, einem Kaufmanne zu wiſſen, ſowol noͤthig, als nuͤtzlich iſt. Weil nun die Treibung der Handlung vermittelſt gewiſſer Perſonen geſchieht, und dieſe ſich dabey verſchiedener Huͤlfsmittel bedie- nen; ſo muß die Handlungswiſſenſchaft die Treibung der Handlung dergeſtalt abhandeln, daß ſie zufoͤrderſt die Perſonen, und ſodann die Huͤlfsmittel zu ihrem beſondern Gegenſtande hat. Kurz: es hat die Handlungswiſſenſchaft zu ihrem Augenmerke 1) die Handlung an und vor ſich, 2) die zu ihrer Treibung erforderlichen Perſonen, und 3) die zu eben dieſem Ende noͤthigen und dienlichen Huͤlfsmittel.
§. 3.
Theile.
Daher entſtehen natuͤrlicher Weiſe drey beſondere Theile der Handlungswiſſenſchaft, deren der erſte von der Handlung an und vor ſich; der zweyte von den Handlungsfaͤhigen, und zur Handlung erforderlichen Perſonen, wohin auch die Geſell- ſchaften und Collegia gehoͤren; und der dritte von den Huͤlfs- mitteln zur gehoͤrigen Treibung der Handlung redet.
§. 4.
Nutzen. |
Daß uͤbrigens die Handlungswiſſenſchaft von beſonders großem Nutzen ſey, kann um ſo weniger in Zweifel gezogen werden, je gewiſſer und ausnehmend groß der Nutzen der Hand- lung ſelbſt iſt, von welchem wir zum Schluſſe des folgenden Capitels umſtaͤndlich handeln werden.
Erſter
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II.
Anfangsgruͤnde
der
Handlungswiſſenſchaft.
Einleitung.
§. 1.
Die Handlungswiſſenſchaft, als der zweyte und Haupt-
theil der eigentlichen Kaufmannſchaft, (§. 4. der
Einleitung zur Kaufmannſchaft), iſt eine Wiſ-
ſenſchaft, die Handlung gehoͤrig zu treiben.
§. 2.
Solchemnach muß ſie alles dasjenige lehren und erklaͤren,
was uͤberhaupt von der Handlung, an und vor ſich betrach-
tet, und inſonderheit von ihrer gehoͤrigen Treibung, einem
Kaufmanne zu wiſſen, ſowol noͤthig, als nuͤtzlich iſt. Weil
nun die Treibung der Handlung vermittelſt gewiſſer Perſonen
geſchieht, und dieſe ſich dabey verſchiedener Huͤlfsmittel bedie-
nen; ſo muß die Handlungswiſſenſchaft die Treibung der Handlung
dergeſtalt abhandeln, daß ſie zufoͤrderſt die Perſonen, und ſodann
die Huͤlfsmittel zu ihrem beſondern Gegenſtande hat. Kurz: es hat
die Handlungswiſſenſchaft zu ihrem Augenmerke 1) die Handlung
an und vor ſich, 2) die zu ihrer Treibung erforderlichen Perſonen,
und 3) die zu eben dieſem Ende noͤthigen und dienlichen Huͤlfsmittel.
§. 3.
Daher entſtehen natuͤrlicher Weiſe drey beſondere Theile
der Handlungswiſſenſchaft, deren der erſte von der Handlung
an und vor ſich; der zweyte von den Handlungsfaͤhigen, und
zur Handlung erforderlichen Perſonen, wohin auch die Geſell-
ſchaften und Collegia gehoͤren; und der dritte von den Huͤlfs-
mitteln zur gehoͤrigen Treibung der Handlung redet.
§. 4.
Daß uͤbrigens die Handlungswiſſenſchaft von beſonders
großem Nutzen ſey, kann um ſo weniger in Zweifel gezogen
werden, je gewiſſer und ausnehmend groß der Nutzen der Hand-
lung ſelbſt iſt, von welchem wir zum Schluſſe des folgenden
Capitels umſtaͤndlich handeln werden.
Erſter
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Ludovici, Carl Günther: Eröffnete Akademie der Kaufleute, oder vollständiges Kaufmanns-Lexicon. Bd. 5. Leipzig, 1756, S. 30. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ludovici_grundriss_1756/634>, abgerufen am 21.11.2024.
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