Marperger hat in seinem Kleeblatte der werthen Kauf- mannschaft S. 1. u. f f. einen ausführlichen Vorschlag zur Eröffnung einer Kaufmannsakademie gethan. Weil man nun bereits insbesondere Akademien der Baumeister, der Maler, der mechanischen Künste, der Musik etc. in- gleichen Navigationsschulen oder Seeakademien, (siehe den 690 §. der Handlungswissenschaft) hat; so ist kein Zwei- fel, man werde mit der Zeit auch eine so nöthige Akade- mie der Kaufleute errichten, da zumal von der Handlung das Aufnehmen und der Wohlstand ganzer Länder abhan- get, siehe den 17 und f f. §. §. der Handlungswissenschaft.
§. 29.
Oder wenigstens könnte auf Universitäten in Absicht auf8) Lehramt der Kauf- mannschaft auf Univer- sitäten. diejenige studirende Jugend, die dereinsten in die, einem Lande so nöthigen als nützlichen Commerciendeputationen oder Colle- gia, Handelsgerichte etc. gezogen werden sollen, die Verfügung getroffen werden, daß 8) ein besonders darzu bestellter Lehrer die Kaufmannschaft, sowohl als die Handlungspolitik oder die Regierungskunst der Handlung eines Staats (§. 2.) und über- haupt alles, was in beyde hinein schlägt oder von beyden ab- hanget, lehren müßte .
(*) Nur angezogener Marperger hat in der ersten Fortse- tzung seiner so nöthig als nützlichen Fragen über die Kauf- mannschaft S. 283. u. f. die Frage: Ob es nicht rathsam sey, auf Universitäten öffentliche Professores der Kauf- mannschaft zu verordnen, welche die Handlung, und alles, was in dieselbige hinein läuft, oder von selbiger abhanget, lehren müßten? aufgeworfen, solche mit Gründen zu beja- hen gesucht, und dabey gezeiget, wie es dem Mangel ei- ner dergleichen Profeßion auf Universitäten zuzuschreiben sey, daß sowol die Rechtsgelehrten als die Philosophen die Kaufmannschaft als ein Nebenwerk bishero abgehan- delt, wenn jene von solchen Contracten, die hauptsächlich die Kaufleute angiengen, und diese von der Verfassung, deren Anwachs und Erhaltungsmitteln geredet; nirgends aber angezeiget hätten, worinnen die Geheimnisse der so großen Nutzen bringenden Handlung bestünden.
§. 30.
Endlich gehöret auch unter die Hülfsmittel zur Erweite-9) Stiftung gewisser Preiße vor nützliche Materien über die Kaufmanns- wissenschaft. rung der Kaufmannswissenschaft 9) die Stiftung gewisser Preiße vor nützliche Materien über die Kaufmannschaft. Die Nutzbarkeit davon hat man in England zuerst eingesehen, indem der Vicomte von Towns hend für die Universität zu Cam- bridge zween Preiße, jeden von zwanzig Guineen, gestiftet, welche jährlich| über zwo aufgegebene Abhandlungen in engli- scher Sprache von der Theorie der Handlung, ausgetheilet werden sollen . Es ist wahrscheinlich, daß mehrere diesem rühmlichen Beyspiele, zumal in England , nachfolgen wer-
den:
(B) 5
zur geſamten Kaufmannſchaft.
Marperger hat in ſeinem Kleeblatte der werthen Kauf- mannſchaft S. 1. u. f f. einen ausfuͤhrlichen Vorſchlag zur Eroͤffnung einer Kaufmannsakademie gethan. Weil man nun bereits insbeſondere Akademien der Baumeiſter, der Maler, der mechaniſchen Kuͤnſte, der Muſik ꝛc. in- gleichen Navigationsſchulen oder Seeakademien, (ſiehe den 690 §. der Handlungswiſſenſchaft) hat; ſo iſt kein Zwei- fel, man werde mit der Zeit auch eine ſo noͤthige Akade- mie der Kaufleute errichten, da zumal von der Handlung das Aufnehmen und der Wohlſtand ganzer Laͤnder abhan- get, ſiehe den 17 und f f. §. §. der Handlungswiſſenſchaft.
§. 29.
Oder wenigſtens koͤnnte auf Univerſitaͤten in Abſicht auf8) Lehramt der Kauf- mannſchaft auf Univer- ſitaͤten. diejenige ſtudirende Jugend, die dereinſten in die, einem Lande ſo noͤthigen als nuͤtzlichen Commerciendeputationen oder Colle- gia, Handelsgerichte ꝛc. gezogen werden ſollen, die Verfuͤgung getroffen werden, daß 8) ein beſonders darzu beſtellter Lehrer die Kaufmannſchaft, ſowohl als die Handlungspolitik oder die Regierungskunſt der Handlung eines Staats (§. 2.) und uͤber- haupt alles, was in beyde hinein ſchlaͤgt oder von beyden ab- hanget, lehren muͤßte .
(*) Nur angezogener Marperger hat in der erſten Fortſe- tzung ſeiner ſo noͤthig als nuͤtzlichen Fragen uͤber die Kauf- mannſchaft S. 283. u. f. die Frage: Ob es nicht rathſam ſey, auf Univerſitaͤten oͤffentliche Profeſſores der Kauf- mannſchaft zu verordnen, welche die Handlung, und alles, was in dieſelbige hinein laͤuft, oder von ſelbiger abhanget, lehren muͤßten? aufgeworfen, ſolche mit Gruͤnden zu beja- hen geſucht, und dabey gezeiget, wie es dem Mangel ei- ner dergleichen Profeßion auf Univerſitaͤten zuzuſchreiben ſey, daß ſowol die Rechtsgelehrten als die Philoſophen die Kaufmannſchaft als ein Nebenwerk bishero abgehan- delt, wenn jene von ſolchen Contracten, die hauptſaͤchlich die Kaufleute angiengen, und dieſe von der Verfaſſung, deren Anwachs und Erhaltungsmitteln geredet; nirgends aber angezeiget haͤtten, worinnen die Geheimniſſe der ſo großen Nutzen bringenden Handlung beſtuͤnden.
§. 30.
Endlich gehoͤret auch unter die Huͤlfsmittel zur Erweite-9) Stiftung gewiſſer Preiße vor nuͤtzliche Materien uͤber die Kaufmañs- wiſſenſchaft. rung der Kaufmannswiſſenſchaft 9) die Stiftung gewiſſer Preiße vor nuͤtzliche Materien uͤber die Kaufmannſchaft. Die Nutzbarkeit davon hat man in England zuerſt eingeſehen, indem der Vicomte von Townſ hend fuͤr die Univerſitaͤt zu Cam- bridge zween Preiße, jeden von zwanzig Guineen, geſtiftet, welche jaͤhrlich| uͤber zwo aufgegebene Abhandlungen in engli- ſcher Sprache von der Theorie der Handlung, ausgetheilet werden ſollen . Es iſt wahrſcheinlich, daß mehrere dieſem ruͤhmlichen Beyſpiele, zumal in England , nachfolgen wer-
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zur geſamten Kaufmannſchaft.
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Marperger hat in ſeinem Kleeblatte der werthen Kauf-
mannſchaft S. 1. u. f f. einen ausfuͤhrlichen Vorſchlag
zur Eroͤffnung einer Kaufmannsakademie gethan. Weil
man nun bereits insbeſondere Akademien der Baumeiſter,
der Maler, der mechaniſchen Kuͤnſte, der Muſik ꝛc. in-
gleichen Navigationsſchulen oder Seeakademien, (ſiehe den
690 §. der Handlungswiſſenſchaft) hat; ſo iſt kein Zwei-
fel, man werde mit der Zeit auch eine ſo noͤthige Akade-
mie der Kaufleute errichten, da zumal von der Handlung
das Aufnehmen und der Wohlſtand ganzer Laͤnder abhan-
get, ſiehe den 17 und f f. §. §. der Handlungswiſſenſchaft.
§. 29.
Oder wenigſtens koͤnnte auf Univerſitaͤten in Abſicht auf
diejenige ſtudirende Jugend, die dereinſten in die, einem Lande
ſo noͤthigen als nuͤtzlichen Commerciendeputationen oder Colle-
gia, Handelsgerichte ꝛc. gezogen werden ſollen, die Verfuͤgung
getroffen werden, daß 8) ein beſonders darzu beſtellter Lehrer
die Kaufmannſchaft, ſowohl als die Handlungspolitik oder die
Regierungskunſt der Handlung eines Staats (§. 2.) und uͤber-
haupt alles, was in beyde hinein ſchlaͤgt oder von beyden ab-
hanget, lehren muͤßte .
8) Lehramt
der Kauf-
mannſchaft
auf Univer-
ſitaͤten.
⁽*⁾ Nur angezogener Marperger hat in der erſten Fortſe-
tzung ſeiner ſo noͤthig als nuͤtzlichen Fragen uͤber die Kauf-
mannſchaft S. 283. u. f. die Frage: Ob es nicht rathſam
ſey, auf Univerſitaͤten oͤffentliche Profeſſores der Kauf-
mannſchaft zu verordnen, welche die Handlung, und alles,
was in dieſelbige hinein laͤuft, oder von ſelbiger abhanget,
lehren muͤßten? aufgeworfen, ſolche mit Gruͤnden zu beja-
hen geſucht, und dabey gezeiget, wie es dem Mangel ei-
ner dergleichen Profeßion auf Univerſitaͤten zuzuſchreiben
ſey, daß ſowol die Rechtsgelehrten als die Philoſophen
die Kaufmannſchaft als ein Nebenwerk bishero abgehan-
delt, wenn jene von ſolchen Contracten, die hauptſaͤchlich
die Kaufleute angiengen, und dieſe von der Verfaſſung,
deren Anwachs und Erhaltungsmitteln geredet; nirgends
aber angezeiget haͤtten, worinnen die Geheimniſſe der ſo
großen Nutzen bringenden Handlung beſtuͤnden.
§. 30.
Endlich gehoͤret auch unter die Huͤlfsmittel zur Erweite-
rung der Kaufmannswiſſenſchaft 9) die Stiftung gewiſſer
Preiße vor nuͤtzliche Materien uͤber die Kaufmannſchaft.
Die Nutzbarkeit davon hat man in England zuerſt eingeſehen,
indem der Vicomte von Townſ hend fuͤr die Univerſitaͤt zu Cam-
bridge zween Preiße, jeden von zwanzig Guineen, geſtiftet,
welche jaͤhrlich| uͤber zwo aufgegebene Abhandlungen in engli-
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ruͤhmlichen Beyſpiele, zumal in England , nachfolgen wer-
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gewiſſer
Preiße vor
nuͤtzliche
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uͤber die
Kaufmañs-
wiſſenſchaft.
(B) 5
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Ludovici, Carl Günther: Eröffnete Akademie der Kaufleute, oder vollständiges Kaufmanns-Lexicon. Bd. 5. Leipzig, 1756, S. 25. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ludovici_grundriss_1756/629>, abgerufen am 21.11.2024.
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