Waaren, mit denen sie dereinst zu handeln gedenken, erlanget haben. Je mehr sie von beyden wissen, je nützlicher wird ih- nen die Reise seyn. Nur ist wohl zu merken, daß die Reise zu der Zeit, da man selbst eine Handlung anlegen will, über jenen Endzweck, nämlich die Vermehrung seiner Handlungswis- selschaft, auch noch diesen Nutzen habe, daß man sich durch die Bekanntmachung seiner Person mit den angesehensten Ne- gotianten anderer Länder, zu seiner künftigen Handlung, und dem darzu erforderlichen guten Credite, einen sichern und festen Grund leget, zumal wenn man nicht nur eine einländische, son- dern auch eine ausländische Handlung zu errichten gedenket. Denn die persönliche Gegenwart und eine vernünftige Unterre- dung ist weit geschickter, sich nicht nur eine nutzbare und ge- nauere Bekanntschaft, sondern auch einen stärkern Credit und fruchtbares Ansehen bey auswärtigen Kaufleuten zu verschaf- fen, als der bloße Briefwechsel vermag. Da aber bey beyden Absichten alles darauf ankömmt, daß die Reisen klüglich an- gestellet werden: so haben wir die Pflichten, die ein reisender Handelsverwandter in fremde Länder, vor, auf, und nach der Reise zu beobachten hat, in unserer Akademie der Kaufleute im Artikel: Reisen, kürzlich doch hinlänglich angezeiget.
§. 24.
3) Lesung der Zeitungen.
Nicht weniger dienet 3) die Lesung der Zeitungen einem Kaufmanne zur Vermehrung seiner Handlungswissenschaft, in- dem die Zeitungen gar viele Nachrichten ertheilen, die ein Kauf- mann zu wissen nöthig hat, um seine Maaßregeln bey seinen Handelsgeschäfften darnach nehmen zu können: nicht zu geden- ken, daß dergleichen Nachrichten ihn in den Stand setzen, aus ihrem glücklichen oder unglücklichen Erfolge immer mehr und mehr zu lernen; und besonders vermittelst des Speculirens (§. 22.) seine Handelswissenschaft zu verbessern und zu vermehren. Man lese in unserer Akad. der Kaufl. den Artikel: Zeitung.
§. 25.
4) Kenniniß der Spra- chen.
Weiter ist 4) die Sprachenkenntniß einem Kaufmanne beydes zur Erweiterung seiner Handelswissenschaft, als auch zur Betreibung seiner Handlung, ein gewisses Hülfsmittel. Sie ist ihm nöthig a) in Ansehung der Bücher, welche von Handels- sachen in mancherley Sprachen geschrieben sind, und deren Le- sung ein Kaufmann seinen müßigen Stunden zu widmen hat (§. 21.). Sie ist ihm nothwendig b) in Ansehung der Zeitungen, welche ein Kaufmann unumgänglich lesen muß (§. 24.). Sie ist ihm nöthig c) in Ansehung der Reisen in fremde Lande, wel- che ein Kaufmann oder Handelsverwandter thun soll (§. 23.). Sie ist ihm nöthig d) in Ansehung der Correspondenz, welche Kaufleuten, sonderlich den Großirern, ganz unentbehrlich ist, siehe den 507 §. der Handlungswissenschaft. Sie ist ihm nö- thig e) in Ansehung der Münzwissenschaft, oder der Kenntniß aller und jeder Münzsorten, ohne die ein Kaufmann nicht be-
stehen
Einleitung
Waaren, mit denen ſie dereinſt zu handeln gedenken, erlanget haben. Je mehr ſie von beyden wiſſen, je nuͤtzlicher wird ih- nen die Reiſe ſeyn. Nur iſt wohl zu merken, daß die Reiſe zu der Zeit, da man ſelbſt eine Handlung anlegen will, uͤber jenen Endzweck, naͤmlich die Vermehrung ſeiner Handlungswiſ- ſelſchaft, auch noch dieſen Nutzen habe, daß man ſich durch die Bekanntmachung ſeiner Perſon mit den angeſehenſten Ne- gotianten anderer Laͤnder, zu ſeiner kuͤnftigen Handlung, und dem darzu erforderlichen guten Credite, einen ſichern und feſten Grund leget, zumal wenn man nicht nur eine einlaͤndiſche, ſon- dern auch eine auslaͤndiſche Handlung zu errichten gedenket. Denn die perſoͤnliche Gegenwart und eine vernuͤnftige Unterre- dung iſt weit geſchickter, ſich nicht nur eine nutzbare und ge- nauere Bekanntſchaft, ſondern auch einen ſtaͤrkern Credit und fruchtbares Anſehen bey auswaͤrtigen Kaufleuten zu verſchaf- fen, als der bloße Briefwechſel vermag. Da aber bey beyden Abſichten alles darauf ankoͤmmt, daß die Reiſen kluͤglich an- geſtellet werden: ſo haben wir die Pflichten, die ein reiſender Handelsverwandter in fremde Laͤnder, vor, auf, und nach der Reiſe zu beobachten hat, in unſerer Akademie der Kaufleute im Artikel: Reiſen, kuͤrzlich doch hinlaͤnglich angezeiget.
§. 24.
3) Leſung der Zeitungen.
Nicht weniger dienet 3) die Leſung der Zeitungen einem Kaufmanne zur Vermehrung ſeiner Handlungswiſſenſchaft, in- dem die Zeitungen gar viele Nachrichten ertheilen, die ein Kauf- mann zu wiſſen noͤthig hat, um ſeine Maaßregeln bey ſeinen Handelsgeſchaͤfften darnach nehmen zu koͤnnen: nicht zu geden- ken, daß dergleichen Nachrichten ihn in den Stand ſetzen, aus ihrem gluͤcklichen oder ungluͤcklichen Erfolge immer mehr und mehr zu lernen; und beſonders vermittelſt des Speculirens (§. 22.) ſeine Handelswiſſenſchaft zu verbeſſern und zu vermehren. Man leſe in unſerer Akad. der Kaufl. den Artikel: Zeitung.
§. 25.
4) Kenniniß der Spra- chen.
Weiter iſt 4) die Sprachenkenntniß einem Kaufmanne beydes zur Erweiterung ſeiner Handelswiſſenſchaft, als auch zur Betreibung ſeiner Handlung, ein gewiſſes Huͤlfsmittel. Sie iſt ihm noͤthig a) in Anſehung der Buͤcher, welche von Handels- ſachen in mancherley Sprachen geſchrieben ſind, und deren Le- ſung ein Kaufmann ſeinen muͤßigen Stunden zu widmen hat (§. 21.). Sie iſt ihm nothwendig b) in Anſehung der Zeitungen, welche ein Kaufmann unumgaͤnglich leſen muß (§. 24.). Sie iſt ihm noͤthig c) in Anſehung der Reiſen in fremde Lande, wel- che ein Kaufmann oder Handelsverwandter thun ſoll (§. 23.). Sie iſt ihm noͤthig d) in Anſehung der Correſpondenz, welche Kaufleuten, ſonderlich den Großirern, ganz unentbehrlich iſt, ſiehe den 507 §. der Handlungswiſſenſchaft. Sie iſt ihm noͤ- thig e) in Anſehung der Muͤnzwiſſenſchaft, oder der Kenntniß aller und jeder Muͤnzſorten, ohne die ein Kaufmann nicht be-
ſtehen
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Einleitung
Waaren, mit denen ſie dereinſt zu handeln gedenken, erlanget
haben. Je mehr ſie von beyden wiſſen, je nuͤtzlicher wird ih-
nen die Reiſe ſeyn. Nur iſt wohl zu merken, daß die Reiſe zu
der Zeit, da man ſelbſt eine Handlung anlegen will, uͤber
jenen Endzweck, naͤmlich die Vermehrung ſeiner Handlungswiſ-
ſelſchaft, auch noch dieſen Nutzen habe, daß man ſich durch
die Bekanntmachung ſeiner Perſon mit den angeſehenſten Ne-
gotianten anderer Laͤnder, zu ſeiner kuͤnftigen Handlung, und
dem darzu erforderlichen guten Credite, einen ſichern und feſten
Grund leget, zumal wenn man nicht nur eine einlaͤndiſche, ſon-
dern auch eine auslaͤndiſche Handlung zu errichten gedenket.
Denn die perſoͤnliche Gegenwart und eine vernuͤnftige Unterre-
dung iſt weit geſchickter, ſich nicht nur eine nutzbare und ge-
nauere Bekanntſchaft, ſondern auch einen ſtaͤrkern Credit und
fruchtbares Anſehen bey auswaͤrtigen Kaufleuten zu verſchaf-
fen, als der bloße Briefwechſel vermag. Da aber bey beyden
Abſichten alles darauf ankoͤmmt, daß die Reiſen kluͤglich an-
geſtellet werden: ſo haben wir die Pflichten, die ein reiſender
Handelsverwandter in fremde Laͤnder, vor, auf, und nach der
Reiſe zu beobachten hat, in unſerer Akademie der Kaufleute
im Artikel: Reiſen, kuͤrzlich doch hinlaͤnglich angezeiget.
§. 24.
Nicht weniger dienet 3) die Leſung der Zeitungen einem
Kaufmanne zur Vermehrung ſeiner Handlungswiſſenſchaft, in-
dem die Zeitungen gar viele Nachrichten ertheilen, die ein Kauf-
mann zu wiſſen noͤthig hat, um ſeine Maaßregeln bey ſeinen
Handelsgeſchaͤfften darnach nehmen zu koͤnnen: nicht zu geden-
ken, daß dergleichen Nachrichten ihn in den Stand ſetzen, aus
ihrem gluͤcklichen oder ungluͤcklichen Erfolge immer mehr und
mehr zu lernen; und beſonders vermittelſt des Speculirens (§. 22.)
ſeine Handelswiſſenſchaft zu verbeſſern und zu vermehren. Man
leſe in unſerer Akad. der Kaufl. den Artikel: Zeitung.
§. 25.
Weiter iſt 4) die Sprachenkenntniß einem Kaufmanne
beydes zur Erweiterung ſeiner Handelswiſſenſchaft, als auch
zur Betreibung ſeiner Handlung, ein gewiſſes Huͤlfsmittel. Sie
iſt ihm noͤthig a) in Anſehung der Buͤcher, welche von Handels-
ſachen in mancherley Sprachen geſchrieben ſind, und deren Le-
ſung ein Kaufmann ſeinen muͤßigen Stunden zu widmen hat
(§. 21.). Sie iſt ihm nothwendig b) in Anſehung der Zeitungen,
welche ein Kaufmann unumgaͤnglich leſen muß (§. 24.). Sie
iſt ihm noͤthig c) in Anſehung der Reiſen in fremde Lande, wel-
che ein Kaufmann oder Handelsverwandter thun ſoll (§. 23.).
Sie iſt ihm noͤthig d) in Anſehung der Correſpondenz, welche
Kaufleuten, ſonderlich den Großirern, ganz unentbehrlich iſt,
ſiehe den 507 §. der Handlungswiſſenſchaft. Sie iſt ihm noͤ-
thig e) in Anſehung der Muͤnzwiſſenſchaft, oder der Kenntniß
aller und jeder Muͤnzſorten, ohne die ein Kaufmann nicht be-
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Ludovici, Carl Günther: Eröffnete Akademie der Kaufleute, oder vollständiges Kaufmanns-Lexicon. Bd. 5. Leipzig, 1756, S. 22. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ludovici_grundriss_1756/626>, abgerufen am 21.11.2024.
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