tung zur gesamten Kaufmannschaft, beygefüget haben: so ge- denken wir hier weiter nichts von ihrer Einrichtung.
§. 5.
3) Buchhal- ten.
Endlich beschäfftiget sich noch die Kaufmannschaft 3) mit der Art und Weise, wie Buch über eine Handlung zu halten sey (§. 1), das ist, mit der Anweisung, wie alles, was in einer Handlung, insonderheit von wegen des Ein- und Verkaufs, vorgeht, ordentlich zu Papiere zu bringen sey. Da diese Wis- senschaft eines Theils von den beyden vorhergehenden ganz verschieden, andern theils aber eben so wichtig und nöthig ist, als die Waarenkunde und die Handlungswissenschaft: so machet sie vernünftiger Weise abermals einen besondern Theil der Kauf- mannschaft aus, welcher das Buchhalten genennet wird, und mit Recht nach der Handlungswissenschaft gestellet wird, weil das Buchhalten die Handlungswissenschaft zum voraus setzet; oder auch weil die Waaren erst ein- und verkaufet werden müs- a) Nutzen.sen, ehe sie zu Buche gestellet werden können. Der Nutzen des Buchhaltens besteht darinn, daß ein Kaufmann, der nach dem italienischen Styl Buch hält, allezeit, und so oft es ihm beliebt, daraus den Zustand seiner Handlung sehen kann, nämlich, was sowol an baaren Geldern und Waaren vorhanden, als auch was an Schulden ausständig ist, und was er wiederum zu be- zahlen hat; zu welcher Zeit eine solche Schuld gefällig; an wel- cher Rechnung, und an welcher Waare verloren oder gewonnen worden; was zu liefern und zu empfangen ist; und endlich, was das eigentliche Capital bleibt. Es ist diese Wissenschaft in b) Noth- wendigkeit.Ansehung des Kaufmannes so nothwendig, daß er ohne ihre Kenntniß verderben muß, weil da, wo keine Ordnung ist, al- les zu Grunde geht. Denn obwol einem Kaufmanne nicht ob- liegt, besonders bey seinen andern großen Geschäfften, seine Handelsbücher mit eigener Hand zu schreiben, weil er Leute ge- nug zu solcher Arbeit bekommen, auch seine eigene Kinder und Bediente dazu abrichten lassen kann: so ist ihm doch die Wis- senschaft des Buchhaltens allerdings nöthig, damit er selber bilanciren, seiner Sachen Zustand untersuchen, betrüglichen und nachläßigen Buchhaltern auf die Hände sehen, und im Falle der Noth selber dem Buchhalten, seiner Sachen größerer Ver- schwiegenheit und Richtigkeit halber, vorstehen könne. Die c) Erler- nung.Erlernung des Buchhaltens kann entweder auf Contoiren, oder durch ordentliche Jnformation bewirket werden; doch ist es bes- ser, wenn man beydes mit einander verbindet, so, daß man sich zuerst im Buchhalten gründlich unterrichten lasse, (wie es denn besondere Leute giebt, die in dem Buchhalten informiren,) und hernach erst auf einen Contoir gehen, da denn dasjenige, was man in dem genossenen Unterrichte erlernet, durch die Uebung d) Hülfs- wissenschas- ten.gebessert wird. Die Hülfswissenschaften zur Erlernung des Buchhaltens sind a) Rechnen und Schreiben, denn je zierlicher einer schreibt, und je fertiger er rechnet; je leichter kann er diese Wissenschaft erlernen, und desto besser schickt er sich zu
einem
Einleitung zur
tung zur geſamten Kaufmannſchaft, beygefuͤget haben: ſo ge- denken wir hier weiter nichts von ihrer Einrichtung.
§. 5.
3) Buchhal- ten.
Endlich beſchaͤfftiget ſich noch die Kaufmannſchaft 3) mit der Art und Weiſe, wie Buch uͤber eine Handlung zu halten ſey (§. 1), das iſt, mit der Anweiſung, wie alles, was in einer Handlung, inſonderheit von wegen des Ein- und Verkaufs, vorgeht, ordentlich zu Papiere zu bringen ſey. Da dieſe Wiſ- ſenſchaft eines Theils von den beyden vorhergehenden ganz verſchieden, andern theils aber eben ſo wichtig und noͤthig iſt, als die Waarenkunde und die Handlungswiſſenſchaft: ſo machet ſie vernuͤnftiger Weiſe abermals einen beſondern Theil der Kauf- mannſchaft aus, welcher das Buchhalten genennet wird, und mit Recht nach der Handlungswiſſenſchaft geſtellet wird, weil das Buchhalten die Handlungswiſſenſchaft zum voraus ſetzet; oder auch weil die Waaren erſt ein- und verkaufet werden muͤſ- a) Nutzen.ſen, ehe ſie zu Buche geſtellet werden koͤnnen. Der Nutzen des Buchhaltens beſteht darinn, daß ein Kaufmann, der nach dem italieniſchen Styl Buch haͤlt, allezeit, und ſo oft es ihm beliebt, daraus den Zuſtand ſeiner Handlung ſehen kann, naͤmlich, was ſowol an baaren Geldern und Waaren vorhanden, als auch was an Schulden ausſtaͤndig iſt, und was er wiederum zu be- zahlen hat; zu welcher Zeit eine ſolche Schuld gefaͤllig; an wel- cher Rechnung, und an welcher Waare verloren oder gewonnen worden; was zu liefern und zu empfangen iſt; und endlich, was das eigentliche Capital bleibt. Es iſt dieſe Wiſſenſchaft in b) Noth- wendigkeit.Anſehung des Kaufmannes ſo nothwendig, daß er ohne ihre Kenntniß verderben muß, weil da, wo keine Ordnung iſt, al- les zu Grunde geht. Denn obwol einem Kaufmanne nicht ob- liegt, beſonders bey ſeinen andern großen Geſchaͤfften, ſeine Handelsbuͤcher mit eigener Hand zu ſchreiben, weil er Leute ge- nug zu ſolcher Arbeit bekommen, auch ſeine eigene Kinder und Bediente dazu abrichten laſſen kann: ſo iſt ihm doch die Wiſ- ſenſchaft des Buchhaltens allerdings noͤthig, damit er ſelber bilanciren, ſeiner Sachen Zuſtand unterſuchen, betruͤglichen und nachlaͤßigen Buchhaltern auf die Haͤnde ſehen, und im Falle der Noth ſelber dem Buchhalten, ſeiner Sachen groͤßerer Ver- ſchwiegenheit und Richtigkeit halber, vorſtehen koͤnne. Die c) Erler- nung.Erlernung des Buchhaltens kann entweder auf Contoiren, oder durch ordentliche Jnformation bewirket werden; doch iſt es beſ- ſer, wenn man beydes mit einander verbindet, ſo, daß man ſich zuerſt im Buchhalten gruͤndlich unterrichten laſſe, (wie es denn beſondere Leute giebt, die in dem Buchhalten informiren,) und hernach erſt auf einen Contoir gehen, da denn dasjenige, was man in dem genoſſenen Unterrichte erlernet, durch die Uebung d) Huͤlfs- wiſſenſchaſ- ten.gebeſſert wird. Die Huͤlfswiſſenſchaften zur Erlernung des Buchhaltens ſind a) Rechnen und Schreiben, denn je zierlicher einer ſchreibt, und je fertiger er rechnet; je leichter kann er dieſe Wiſſenſchaft erlernen, und deſto beſſer ſchickt er ſich zu
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Einleitung zur
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denken wir hier weiter nichts von ihrer Einrichtung.
§. 5.
Endlich beſchaͤfftiget ſich noch die Kaufmannſchaft 3) mit
der Art und Weiſe, wie Buch uͤber eine Handlung zu halten
ſey (§. 1), das iſt, mit der Anweiſung, wie alles, was in
einer Handlung, inſonderheit von wegen des Ein- und Verkaufs,
vorgeht, ordentlich zu Papiere zu bringen ſey. Da dieſe Wiſ-
ſenſchaft eines Theils von den beyden vorhergehenden ganz
verſchieden, andern theils aber eben ſo wichtig und noͤthig iſt,
als die Waarenkunde und die Handlungswiſſenſchaft: ſo machet
ſie vernuͤnftiger Weiſe abermals einen beſondern Theil der Kauf-
mannſchaft aus, welcher das Buchhalten genennet wird, und
mit Recht nach der Handlungswiſſenſchaft geſtellet wird, weil
das Buchhalten die Handlungswiſſenſchaft zum voraus ſetzet;
oder auch weil die Waaren erſt ein- und verkaufet werden muͤſ-
ſen, ehe ſie zu Buche geſtellet werden koͤnnen. Der Nutzen des
Buchhaltens beſteht darinn, daß ein Kaufmann, der nach dem
italieniſchen Styl Buch haͤlt, allezeit, und ſo oft es ihm beliebt,
daraus den Zuſtand ſeiner Handlung ſehen kann, naͤmlich, was
ſowol an baaren Geldern und Waaren vorhanden, als auch
was an Schulden ausſtaͤndig iſt, und was er wiederum zu be-
zahlen hat; zu welcher Zeit eine ſolche Schuld gefaͤllig; an wel-
cher Rechnung, und an welcher Waare verloren oder gewonnen
worden; was zu liefern und zu empfangen iſt; und endlich, was
das eigentliche Capital bleibt. Es iſt dieſe Wiſſenſchaft in
Anſehung des Kaufmannes ſo nothwendig, daß er ohne ihre
Kenntniß verderben muß, weil da, wo keine Ordnung iſt, al-
les zu Grunde geht. Denn obwol einem Kaufmanne nicht ob-
liegt, beſonders bey ſeinen andern großen Geſchaͤfften, ſeine
Handelsbuͤcher mit eigener Hand zu ſchreiben, weil er Leute ge-
nug zu ſolcher Arbeit bekommen, auch ſeine eigene Kinder und
Bediente dazu abrichten laſſen kann: ſo iſt ihm doch die Wiſ-
ſenſchaft des Buchhaltens allerdings noͤthig, damit er ſelber
bilanciren, ſeiner Sachen Zuſtand unterſuchen, betruͤglichen und
nachlaͤßigen Buchhaltern auf die Haͤnde ſehen, und im Falle
der Noth ſelber dem Buchhalten, ſeiner Sachen groͤßerer Ver-
ſchwiegenheit und Richtigkeit halber, vorſtehen koͤnne. Die
Erlernung des Buchhaltens kann entweder auf Contoiren, oder
durch ordentliche Jnformation bewirket werden; doch iſt es beſ-
ſer, wenn man beydes mit einander verbindet, ſo, daß man ſich
zuerſt im Buchhalten gruͤndlich unterrichten laſſe, (wie es denn
beſondere Leute giebt, die in dem Buchhalten informiren,) und
hernach erſt auf einen Contoir gehen, da denn dasjenige, was
man in dem genoſſenen Unterrichte erlernet, durch die Uebung
gebeſſert wird. Die Huͤlfswiſſenſchaften zur Erlernung des
Buchhaltens ſind a) Rechnen und Schreiben, denn je zierlicher
einer ſchreibt, und je fertiger er rechnet; je leichter kann er
dieſe Wiſſenſchaft erlernen, und deſto beſſer ſchickt er ſich zu
einem
a) Nutzen.
b) Noth-
wendigkeit.
c) Erler-
nung.
d) Huͤlfs-
wiſſenſchaſ-
ten.
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Ludovici, Carl Günther: Eröffnete Akademie der Kaufleute, oder vollständiges Kaufmanns-Lexicon. Bd. 5. Leipzig, 1756, S. 8. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ludovici_grundriss_1756/612>, abgerufen am 21.11.2024.
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