um eine bestimmte Summe Geldes auf eine gewisse Zeit- lang die Freyheit ertheilet, die Spanier in America mit Regers, oder schwarzen Sclaven, zu versorgen, und solche ihnen zu verhandeln. Man sehe in unserer Akad. der Kaufl. das Wort Aßiento, wo auch von der obigen As- sientocompagnie mehrere Nachricht zu finden.
§. 224.
Jngleichen der neuen chinesischen Compaguie,
Eine andere Handlungsgesellschaft fing um diese Zeit wie- derum zu leben an, wir meynen die chinesische (§. 208). Es hatte sich diese Gesellschaft kaum in Bereitschaft gesetzet, ihre erste Versendung zu thun, als sie von der ostindischen, die 1664 errichtet worden (§. 211.), gleichsam verschlungen ward. An- itzt aber sah man aus dieser letztern nach Art einer Restitution die neue chinesische Compagnie hervorkommen, welche Herr Jordan gegen das Ende des Jahrs 1697 errichtete. Der Tra- ctat derselben mit der ostindischen Compagnie ist vom 4ten Jen- ner 1698, und die Bestätigung solchen Tractats durch einen Schluß des Staatsraths vom 22sten eben dieses Monats. Nichts war glücklicher, als der Anfang dieser neuen Compa- gnie: allein der spanische Succeßionskrieg zu Anfange des 18ten Jahrhunderts, hemmete den Lauf ihres Glücks, siehe in unse- rer Akad. der Kaufl. den Artikel: chinesische Compagnie; von ihrer Vereinigung aber mit der indianischen Compagnie unten den 226 §.
§. 225.
und der Compagnie von St. Do- mingo.
Eben damals, als diese neue chinesische Compagnie wieder hergestellet ward, wurde auch der Ruf von den schon so blü- henden französischen Colomen in St. Domingo im Jahre 1698 durch die Errichtung einer Compagnie von St. Domingo ver- mehret, damit die Oerter, wo die Franzosen noch keine Habi- tationen hatten, vollends angebauet werden möchten. Von ihrer Conceßion lese man in unserer Akadem. der Kaufl. den Artikel: St. Domingo, und von ihrer Vereinigung mit der großen indischen Compagnie, den folgenden §.
§. 226.
Vereini- gung aller Handlungs- compagnien unter dem gemein- schaftlichen Namen der oceidentali- schen, und nachmals der indiani- schen Com- pagnie.
So erhielt auch im Jahre 1712 Anton Crozat, oder Croi- sat, königlich französischer Secretär, von seinem Könige durch ein Patent die Freyheit, auf 15 Jahre lang einzig und allein nach Mißißipi (§. 220.) handeln zu dürfen, welches Pri- vilegium er aber nur bis in den Monat August 1717 genoß, da er solches dem Könige wieder zurück gab, worauf noch in sol- chem Monate durch ein Edict, anstatt der bisherigen mißißi- pischen Compagnie, die sogenannte occidentalische Compa- gnie errichtet, und mit derselben zugleich die bisherige canadi- sche, oder Castorcompagnie (§. 207.); gleichwie 1718 die Com- pagnie von Senegal (§. 217.) verbunden ward. Um nun der occidentalischen Compagnie ihre größte Vollkommenheit zu ge- ben, so ward beschlossen, noch die ostindische (§. 221.) und die chinesische Compagnie (§. 224.), ingleichen die Compagnie von St. Domingo (§. 225.) mit derselben zu vereinigen, welches
auch
10 Cap. Von der
um eine beſtimmte Summe Geldes auf eine gewiſſe Zeit- lang die Freyheit ertheilet, die Spanier in America mit Regers, oder ſchwarzen Sclaven, zu verſorgen, und ſolche ihnen zu verhandeln. Man ſehe in unſerer Akad. der Kaufl. das Wort Aßiento, wo auch von der obigen Aſ- ſientocompagnie mehrere Nachricht zu finden.
§. 224.
Jngleichen der neuen chineſiſchen Compaguie,
Eine andere Handlungsgeſellſchaft fing um dieſe Zeit wie- derum zu leben an, wir meynen die chineſiſche (§. 208). Es hatte ſich dieſe Geſellſchaft kaum in Bereitſchaft geſetzet, ihre erſte Verſendung zu thun, als ſie von der oſtindiſchen, die 1664 errichtet worden (§. 211.), gleichſam verſchlungen ward. An- itzt aber ſah man aus dieſer letztern nach Art einer Reſtitution die neue chineſiſche Compagnie hervorkommen, welche Herr Jordan gegen das Ende des Jahrs 1697 errichtete. Der Tra- ctat derſelben mit der oſtindiſchen Compagnie iſt vom 4ten Jen- ner 1698, und die Beſtaͤtigung ſolchen Tractats durch einen Schluß des Staatsraths vom 22ſten eben dieſes Monats. Nichts war gluͤcklicher, als der Anfang dieſer neuen Compa- gnie: allein der ſpaniſche Succeßionskrieg zu Anfange des 18ten Jahrhunderts, hemmete den Lauf ihres Gluͤcks, ſiehe in unſe- rer Akad. der Kaufl. den Artikel: chineſiſche Compagnie; von ihrer Vereinigung aber mit der indianiſchen Compagnie unten den 226 §.
§. 225.
und der Compagnie von St. Do- mingo.
Eben damals, als dieſe neue chineſiſche Compagnie wieder hergeſtellet ward, wurde auch der Ruf von den ſchon ſo bluͤ- henden franzoͤſiſchen Colomen in St. Domingo im Jahre 1698 durch die Errichtung einer Compagnie von St. Domingo ver- mehret, damit die Oerter, wo die Franzoſen noch keine Habi- tationen hatten, vollends angebauet werden moͤchten. Von ihrer Conceßion leſe man in unſerer Akadem. der Kaufl. den Artikel: St. Domingo, und von ihrer Vereinigung mit der großen indiſchen Compagnie, den folgenden §.
§. 226.
Vereini- gung aller Handlungs- compagnien unter dem gemein- ſchaftlichen Namen der oceidentali- ſchen, und nachmals der indiani- ſchen Com- pagnie.
So erhielt auch im Jahre 1712 Anton Crozat, oder Croi- ſat, koͤniglich franzoͤſiſcher Secretaͤr, von ſeinem Koͤnige durch ein Patent die Freyheit, auf 15 Jahre lang einzig und allein nach Mißißipi (§. 220.) handeln zu duͤrfen, welches Pri- vilegium er aber nur bis in den Monat Auguſt 1717 genoß, da er ſolches dem Koͤnige wieder zuruͤck gab, worauf noch in ſol- chem Monate durch ein Edict, anſtatt der bisherigen mißißi- piſchen Compagnie, die ſogenannte occidentaliſche Compa- gnie errichtet, und mit derſelben zugleich die bisherige canadi- ſche, oder Caſtorcompagnie (§. 207.); gleichwie 1718 die Com- pagnie von Senegal (§. 217.) verbunden ward. Um nun der occidentaliſchen Compagnie ihre groͤßte Vollkommenheit zu ge- ben, ſo ward beſchloſſen, noch die oſtindiſche (§. 221.) und die chineſiſche Compagnie (§. 224.), ingleichen die Compagnie von St. Domingo (§. 225.) mit derſelben zu vereinigen, welches
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10 Cap. Von der
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um eine beſtimmte Summe Geldes auf eine gewiſſe Zeit-
lang die Freyheit ertheilet, die Spanier in America mit
Regers, oder ſchwarzen Sclaven, zu verſorgen, und ſolche
ihnen zu verhandeln. Man ſehe in unſerer Akad. der
Kaufl. das Wort Aßiento, wo auch von der obigen Aſ-
ſientocompagnie mehrere Nachricht zu finden.
§. 224.
Eine andere Handlungsgeſellſchaft fing um dieſe Zeit wie-
derum zu leben an, wir meynen die chineſiſche (§. 208). Es
hatte ſich dieſe Geſellſchaft kaum in Bereitſchaft geſetzet, ihre
erſte Verſendung zu thun, als ſie von der oſtindiſchen, die 1664
errichtet worden (§. 211.), gleichſam verſchlungen ward. An-
itzt aber ſah man aus dieſer letztern nach Art einer Reſtitution
die neue chineſiſche Compagnie hervorkommen, welche Herr
Jordan gegen das Ende des Jahrs 1697 errichtete. Der Tra-
ctat derſelben mit der oſtindiſchen Compagnie iſt vom 4ten Jen-
ner 1698, und die Beſtaͤtigung ſolchen Tractats durch einen
Schluß des Staatsraths vom 22ſten eben dieſes Monats.
Nichts war gluͤcklicher, als der Anfang dieſer neuen Compa-
gnie: allein der ſpaniſche Succeßionskrieg zu Anfange des 18ten
Jahrhunderts, hemmete den Lauf ihres Gluͤcks, ſiehe in unſe-
rer Akad. der Kaufl. den Artikel: chineſiſche Compagnie;
von ihrer Vereinigung aber mit der indianiſchen Compagnie
unten den 226 §.
§. 225.
Eben damals, als dieſe neue chineſiſche Compagnie wieder
hergeſtellet ward, wurde auch der Ruf von den ſchon ſo bluͤ-
henden franzoͤſiſchen Colomen in St. Domingo im Jahre 1698
durch die Errichtung einer Compagnie von St. Domingo ver-
mehret, damit die Oerter, wo die Franzoſen noch keine Habi-
tationen hatten, vollends angebauet werden moͤchten. Von
ihrer Conceßion leſe man in unſerer Akadem. der Kaufl. den
Artikel: St. Domingo, und von ihrer Vereinigung mit der
großen indiſchen Compagnie, den folgenden §.
§. 226.
So erhielt auch im Jahre 1712 Anton Crozat, oder Croi-
ſat, koͤniglich franzoͤſiſcher Secretaͤr, von ſeinem Koͤnige
durch ein Patent die Freyheit, auf 15 Jahre lang einzig und
allein nach Mißißipi (§. 220.) handeln zu duͤrfen, welches Pri-
vilegium er aber nur bis in den Monat Auguſt 1717 genoß, da
er ſolches dem Koͤnige wieder zuruͤck gab, worauf noch in ſol-
chem Monate durch ein Edict, anſtatt der bisherigen mißißi-
piſchen Compagnie, die ſogenannte occidentaliſche Compa-
gnie errichtet, und mit derſelben zugleich die bisherige canadi-
ſche, oder Caſtorcompagnie (§. 207.); gleichwie 1718 die Com-
pagnie von Senegal (§. 217.) verbunden ward. Um nun der
occidentaliſchen Compagnie ihre groͤßte Vollkommenheit zu ge-
ben, ſo ward beſchloſſen, noch die oſtindiſche (§. 221.) und die
chineſiſche Compagnie (§. 224.), ingleichen die Compagnie von
St. Domingo (§. 225.) mit derſelben zu vereinigen, welches
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Ludovici, Carl Günther: Eröffnete Akademie der Kaufleute, oder vollständiges Kaufmanns-Lexicon. Bd. 5. Leipzig, 1756, S. 552. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ludovici_grundriss_1756/1156>, abgerufen am 21.11.2024.
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