Ludovici, Carl Günther: Eröffnete Akademie der Kaufleute, oder vollständiges Kaufmanns-Lexicon. Bd. 5. Leipzig, 1756.9 Cap. Von der noch an solchen den geringsten Antheil zu nehmen. Hierbeyblieb es nicht, sondern der König von England vereinigte sich mit den Generalstaaten der vereinigten Niederlande, wider die Errichtung dieser Compagnie, und überschickten beyde nach Koppenhagen an den König eine den 31 Julius datirte Vorstel- lung, auf welche am 17 August darauf eine Declaration des Königs von Dänemark erfolgte, in welcher unter andern be- hauptet ward, daß man nicht einen einzigen mit Sr. Majestät oder deren Vorfahren geschlossenen Tractat vorzeigen könnte, der demjenigen entgegen sey, oder das verböte, was dieser Com- pagnie sey verwilliget worden. Diese Antwort gab den See- mächten zu verschiedenen Berathschlagungen Anlaß, und über- schickten eine andere Vorstellung nach Koppenhagen, worinnen die Gründe vorgelegt wurden, welche den König von Däne- mark bewegen mußten, diese Compagnie wieder aufzuheben. Auf diese Vorstellung erfolgte keine Antwort. Sie war auch nicht nöthig. Denn das Project der Compagnie fiel aus Man- gel der Unterzeichner von selbst: und dennoch hat die ostindische Compagnie in Dänemark ihre Handlung nach Jndien mit der Zeit ziemlich wieder ins Aufnehmen gebracht. Jm Jahre 1734. ertheilte der König Christian der VI einem koppenhagner Kauf- manne, Jacob Severin, die Erlaubniß, den grönländischen Handel fortzusetzen, und gab ihm dazu in den ersten drey Jah- ren jährlich 3000 Thaler Zuschuß. Eben dieser preiswürdigste Monarch errichtete 1737 zu Koppenhagen ein General-Landes- Oeconomie- und Commerz-Collegium, welches hierauf allen Fleiß anwendete, die besten Fabrikanten herbey zu ziehen, ihr Etablissement im Lande zu befördern, und zu erleichtern. Jm Jahre 1740 erneuerte der König dem nur gedachten Severin die Freyheit des grönländischen Handels durch ein öffentliches Decret unterm 10 April auf vier Jahre, und zwar mit Aus- schließung aller andern Nationen, worüber der König mit den Holländern, die bisher nach Grönland einen freyen Handel ge- trieben, in große Streitigkeit gerieth. Jn dem letzten Jahre seines Lebens, nämlich 1746 suchte er noch auf gedoppelte Art, die Schifffahrt und Commercien in bessern Stand zu setzen, indem er nicht nur im Februar eine sogenannte Hafencom- mißion anordnete, welcher aufgetragen ward, zu mehrerer Bequemlichkeit der Handelsleute die sämtlichen im Reiche be- findlichen Häfen in bessern Stand zu bringen; sondern auch den 5 August mit Algier einen Friedens- und Freundschaftstractat schließen ließ, wiewol die Nachricht davon allererst nach seinem Ableben, das den 6 August erfolgte, einlief. §. 188. Friedrich VSorgfalt für die Hand- lung seines Reichs. Des itzigen Königs Friedrichs des V Majestät haben durch
9 Cap. Von der noch an ſolchen den geringſten Antheil zu nehmen. Hierbeyblieb es nicht, ſondern der Koͤnig von England vereinigte ſich mit den Generalſtaaten der vereinigten Niederlande, wider die Errichtung dieſer Compagnie, und uͤberſchickten beyde nach Koppenhagen an den Koͤnig eine den 31 Julius datirte Vorſtel- lung, auf welche am 17 Auguſt darauf eine Declaration des Koͤnigs von Daͤnemark erfolgte, in welcher unter andern be- hauptet ward, daß man nicht einen einzigen mit Sr. Majeſtaͤt oder deren Vorfahren geſchloſſenen Tractat vorzeigen koͤnnte, der demjenigen entgegen ſey, oder das verboͤte, was dieſer Com- pagnie ſey verwilliget worden. Dieſe Antwort gab den See- maͤchten zu verſchiedenen Berathſchlagungen Anlaß, und uͤber- ſchickten eine andere Vorſtellung nach Koppenhagen, worinnen die Gruͤnde vorgelegt wurden, welche den Koͤnig von Daͤne- mark bewegen mußten, dieſe Compagnie wieder aufzuheben. Auf dieſe Vorſtellung erfolgte keine Antwort. Sie war auch nicht noͤthig. Denn das Project der Compagnie fiel aus Man- gel der Unterzeichner von ſelbſt: und dennoch hat die oſtindiſche Compagnie in Daͤnemark ihre Handlung nach Jndien mit der Zeit ziemlich wieder ins Aufnehmen gebracht. Jm Jahre 1734. ertheilte der Koͤnig Chriſtian der VI einem koppenhagner Kauf- manne, Jacob Severin, die Erlaubniß, den groͤnlaͤndiſchen Handel fortzuſetzen, und gab ihm dazu in den erſten drey Jah- ren jaͤhrlich 3000 Thaler Zuſchuß. Eben dieſer preiswuͤrdigſte Monarch errichtete 1737 zu Koppenhagen ein General-Landes- Oeconomie- und Commerz-Collegium, welches hierauf allen Fleiß anwendete, die beſten Fabrikanten herbey zu ziehen, ihr Etabliſſement im Lande zu befoͤrdern, und zu erleichtern. Jm Jahre 1740 erneuerte der Koͤnig dem nur gedachten Severin die Freyheit des groͤnlaͤndiſchen Handels durch ein oͤffentliches Decret unterm 10 April auf vier Jahre, und zwar mit Aus- ſchließung aller andern Nationen, woruͤber der Koͤnig mit den Hollaͤndern, die bisher nach Groͤnland einen freyen Handel ge- trieben, in große Streitigkeit gerieth. Jn dem letzten Jahre ſeines Lebens, naͤmlich 1746 ſuchte er noch auf gedoppelte Art, die Schifffahrt und Commercien in beſſern Stand zu ſetzen, indem er nicht nur im Februar eine ſogenannte Hafencom- mißion anordnete, welcher aufgetragen ward, zu mehrerer Bequemlichkeit der Handelsleute die ſaͤmtlichen im Reiche be- findlichen Haͤfen in beſſern Stand zu bringen; ſondern auch den 5 Auguſt mit Algier einen Friedens- und Freundſchaftstractat ſchließen ließ, wiewol die Nachricht davon allererſt nach ſeinem Ableben, das den 6 Auguſt erfolgte, einlief. §. 188. Friedrich VSorgfalt fuͤr die Hand- lung ſeines Reichs. Des itzigen Koͤnigs Friedrichs des V Majeſtaͤt haben durch
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9 Cap. Von der
noch an ſolchen den geringſten Antheil zu nehmen. Hierbey
blieb es nicht, ſondern der Koͤnig von England vereinigte ſich
mit den Generalſtaaten der vereinigten Niederlande, wider die
Errichtung dieſer Compagnie, und uͤberſchickten beyde nach
Koppenhagen an den Koͤnig eine den 31 Julius datirte Vorſtel-
lung, auf welche am 17 Auguſt darauf eine Declaration des
Koͤnigs von Daͤnemark erfolgte, in welcher unter andern be-
hauptet ward, daß man nicht einen einzigen mit Sr. Majeſtaͤt
oder deren Vorfahren geſchloſſenen Tractat vorzeigen koͤnnte,
der demjenigen entgegen ſey, oder das verboͤte, was dieſer Com-
pagnie ſey verwilliget worden. Dieſe Antwort gab den See-
maͤchten zu verſchiedenen Berathſchlagungen Anlaß, und uͤber-
ſchickten eine andere Vorſtellung nach Koppenhagen, worinnen
die Gruͤnde vorgelegt wurden, welche den Koͤnig von Daͤne-
mark bewegen mußten, dieſe Compagnie wieder aufzuheben.
Auf dieſe Vorſtellung erfolgte keine Antwort. Sie war auch
nicht noͤthig. Denn das Project der Compagnie fiel aus Man-
gel der Unterzeichner von ſelbſt: und dennoch hat die oſtindiſche
Compagnie in Daͤnemark ihre Handlung nach Jndien mit der
Zeit ziemlich wieder ins Aufnehmen gebracht. Jm Jahre 1734.
ertheilte der Koͤnig Chriſtian der VI einem koppenhagner Kauf-
manne, Jacob Severin, die Erlaubniß, den groͤnlaͤndiſchen
Handel fortzuſetzen, und gab ihm dazu in den erſten drey Jah-
ren jaͤhrlich 3000 Thaler Zuſchuß. Eben dieſer preiswuͤrdigſte
Monarch errichtete 1737 zu Koppenhagen ein General-Landes-
Oeconomie- und Commerz-Collegium, welches hierauf allen
Fleiß anwendete, die beſten Fabrikanten herbey zu ziehen, ihr
Etabliſſement im Lande zu befoͤrdern, und zu erleichtern. Jm
Jahre 1740 erneuerte der Koͤnig dem nur gedachten Severin
die Freyheit des groͤnlaͤndiſchen Handels durch ein oͤffentliches
Decret unterm 10 April auf vier Jahre, und zwar mit Aus-
ſchließung aller andern Nationen, woruͤber der Koͤnig mit den
Hollaͤndern, die bisher nach Groͤnland einen freyen Handel ge-
trieben, in große Streitigkeit gerieth. Jn dem letzten Jahre
ſeines Lebens, naͤmlich 1746 ſuchte er noch auf gedoppelte Art,
die Schifffahrt und Commercien in beſſern Stand zu ſetzen,
indem er nicht nur im Februar eine ſogenannte Hafencom-
mißion anordnete, welcher aufgetragen ward, zu mehrerer
Bequemlichkeit der Handelsleute die ſaͤmtlichen im Reiche be-
findlichen Haͤfen in beſſern Stand zu bringen; ſondern auch den
5 Auguſt mit Algier einen Friedens- und Freundſchaftstractat
ſchließen ließ, wiewol die Nachricht davon allererſt nach ſeinem
Ableben, das den 6 Auguſt erfolgte, einlief.
§. 188.
Des itzigen Koͤnigs Friedrichs des V Majeſtaͤt haben
gleichfalls nichts unterlaſſen, was dem Wohlſtande der Com-
mercien in ſeinem Reiche vortheilhaftig ſeyn kann. Jm Jahre
1748 ſchloß er nicht nur mit dem Koͤnige von beyden Sicilien
einen Commercien- und Schifffahrtstractat, welcher den 6 Apr.
zu Madrit unterzeichnet und im December zu Koppenhagen
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