September 1660, die englische Schifffahrt betreffend (§. 162). ist anbefohlen, daß die ganze Handlung dieser Colonien ledig- lich nach und über England geschehen soll; und schicket England außer der großen Consumtion, die es mit den Producten der weitläuftigen Länder, welche es in America besitzt (§. 172.), selber machet, ihrer alle Jahre noch über 500000 Pfund Ster- ling in die andern Theile von Europa. Es treiben aber die Engländer ihren Handel in America, nicht etwann nur nach dem englischen America, welches sie mit allen englischen Ma- nufacturen versorgen; sondern sie unterhalten auch einen be- trächtlichen Schleichhandel nach dem spanischen America (§. 123.), von der Jnsel Jamaica aus, so den Engländern gehö- ret, indem diese Jnsulaner dasjenige, was für Peru und Me- xico dienlich ist, und ihnen aus England zugeschicket wird, heimlich dahin führen, und dagegen baares Geld, oder Eß- waaren empfangen, auf welchen kein geringerer Profit, als auf den Handel, der mit Piastern geschieht, zu machen ist. Die, welche diesen Schleichhandel der Engländer mit den Spaniern in America aus dem Grunde zu kennen glauben, ver- sichern, daß er jährlich auf 6000000 Stück von Achten hinan steige, wovon drey Vierthel in Klumpen, oder in Species be- stehen, siehe in unserer Akad. der Kaufl. den Artikel: Jamaica.
§. 176.
Diese Handlung der Engländer nach den andern TheilenHandlungs- compagnien in England: von Europa und der ganzen Welt, wird vornehmlich zu Lon- don durch unterschiedliche Handlungsgesellschaften unterhal- ten und regieret, welchen der König die Macht und Gewalt ge- geben hat, von Zeit zu Zeit Anordnungen zur Beförderung ih- rer Handlung zu machen. Wie denn überhaupt sonst keine Art der Handlung ist, welche ohne Compagnien getrieben würde, außer die nach dem spanischen America: wiewol doch die nach der Hudsonsbay auch eine hat.
Es sind aber die Handlungscompagnien in England fol-1) ostindi- sche Compa- gnie, gende: 1) die alte, wie auch die neue ostindische Compagnie, welche ehemals unterschieden waren, neuerer Zeiten sich aber vereiniget haben (§. 163). Jhre Handlung geht nach Persien, China und Ostindien: und hat sie zu Jspahan ein Contoir, und eines zu Gamron, ebenfalls in Persien; in Ostindien aber der- gleichen im Fort St. George, Fort St. David, Fort York und Achim auf der Jnsel Sumatra; nicht weniger zu Calecut, Surate, Pettipolee, auf der Küste Coromandel, zu Rhajama in Malabar, und auf der Jnsel Bombaim: in China hat sie zu Amoy, Canton und Tunquin gleichfalls ihre Contoirs. Und eben diese so vielen und wichtigen Contoirs machen, daß man dieser Compagnie unter den andern ostindischen Compagnien den zweyten Rang nicht absprechen kann, siehe in unserer Aka- demie der Kaufl. den Artikel: ostindische Compagnie in Eng- land. Eine andere Handlungsgesellschaft ist 2) die levantische2) levanti- sche Com- pagnie, Compagnie, oder diejenige, so hauptsächlich nach denjenigen Landen, die unter der ottomannischen Pforte stehen, vornehm-
lich
(K k) 5
engliſchen Handlung.
September 1660, die engliſche Schifffahrt betreffend (§. 162). iſt anbefohlen, daß die ganze Handlung dieſer Colonien ledig- lich nach und uͤber England geſchehen ſoll; und ſchicket England außer der großen Conſumtion, die es mit den Producten der weitlaͤuftigen Laͤnder, welche es in America beſitzt (§. 172.), ſelber machet, ihrer alle Jahre noch uͤber 500000 Pfund Ster- ling in die andern Theile von Europa. Es treiben aber die Englaͤnder ihren Handel in America, nicht etwann nur nach dem engliſchen America, welches ſie mit allen engliſchen Ma- nufacturen verſorgen; ſondern ſie unterhalten auch einen be- traͤchtlichen Schleichhandel nach dem ſpaniſchen America (§. 123.), von der Jnſel Jamaica aus, ſo den Englaͤndern gehoͤ- ret, indem dieſe Jnſulaner dasjenige, was fuͤr Peru und Me- xico dienlich iſt, und ihnen aus England zugeſchicket wird, heimlich dahin fuͤhren, und dagegen baares Geld, oder Eß- waaren empfangen, auf welchen kein geringerer Profit, als auf den Handel, der mit Piaſtern geſchieht, zu machen iſt. Die, welche dieſen Schleichhandel der Englaͤnder mit den Spaniern in America aus dem Grunde zu kennen glauben, ver- ſichern, daß er jaͤhrlich auf 6000000 Stuͤck von Achten hinan ſteige, wovon drey Vierthel in Klumpen, oder in Species be- ſtehen, ſiehe in unſerer Akad. der Kaufl. den Artikel: Jamaica.
§. 176.
Dieſe Handlung der Englaͤnder nach den andern TheilenHandlungs- compagnien in England: von Europa und der ganzen Welt, wird vornehmlich zu Lon- don durch unterſchiedliche Handlungsgeſellſchaften unterhal- ten und regieret, welchen der Koͤnig die Macht und Gewalt ge- geben hat, von Zeit zu Zeit Anordnungen zur Befoͤrderung ih- rer Handlung zu machen. Wie denn uͤberhaupt ſonſt keine Art der Handlung iſt, welche ohne Compagnien getrieben wuͤrde, außer die nach dem ſpaniſchen America: wiewol doch die nach der Hudſonsbay auch eine hat.
Es ſind aber die Handlungscompagnien in England fol-1) oſtindi- ſche Compa- gnie, gende: 1) die alte, wie auch die neue oſtindiſche Compagnie, welche ehemals unterſchieden waren, neuerer Zeiten ſich aber vereiniget haben (§. 163). Jhre Handlung geht nach Perſien, China und Oſtindien: und hat ſie zu Jſpahan ein Contoir, und eines zu Gamron, ebenfalls in Perſien; in Oſtindien aber der- gleichen im Fort St. George, Fort St. David, Fort York und Achim auf der Jnſel Sumatra; nicht weniger zu Calecut, Surate, Pettipolee, auf der Kuͤſte Coromandel, zu Rhajama in Malabar, und auf der Jnſel Bombaim: in China hat ſie zu Amoy, Canton und Tunquin gleichfalls ihre Contoirs. Und eben dieſe ſo vielen und wichtigen Contoirs machen, daß man dieſer Compagnie unter den andern oſtindiſchen Compagnien den zweyten Rang nicht abſprechen kann, ſiehe in unſerer Aka- demie der Kaufl. den Artikel: oſtindiſche Compagnie in Eng- land. Eine andere Handlungsgeſellſchaft iſt 2) die levantiſche2) levanti- ſche Com- pagnie, Compagnie, oder diejenige, ſo hauptſaͤchlich nach denjenigen Landen, die unter der ottomanniſchen Pforte ſtehen, vornehm-
lich
(K k) 5
<TEI><text><body><divn="1"><floatingText><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f1125"n="521"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">engliſchen Handlung.</hi></fw><lb/>
September 1660, die engliſche Schifffahrt betreffend (§. 162).<lb/>
iſt anbefohlen, daß die ganze Handlung dieſer Colonien ledig-<lb/>
lich nach und uͤber England geſchehen ſoll; und ſchicket England<lb/>
außer der großen Conſumtion, die es mit den Producten der<lb/>
weitlaͤuftigen Laͤnder, welche es in America beſitzt (§. 172.),<lb/>ſelber machet, ihrer alle Jahre noch uͤber 500000 Pfund Ster-<lb/>
ling in die andern Theile von Europa. Es treiben aber die<lb/>
Englaͤnder ihren Handel in America, nicht etwann nur nach<lb/>
dem <hirendition="#fr">engliſchen America,</hi> welches ſie mit allen engliſchen Ma-<lb/>
nufacturen verſorgen; ſondern ſie unterhalten auch einen be-<lb/>
traͤchtlichen Schleichhandel nach dem <hirendition="#fr">ſpaniſchen America</hi> (§.<lb/>
123.), von der Jnſel Jamaica aus, ſo den Englaͤndern gehoͤ-<lb/>
ret, indem dieſe Jnſulaner dasjenige, was fuͤr Peru und Me-<lb/>
xico dienlich iſt, und ihnen aus England zugeſchicket wird,<lb/>
heimlich dahin fuͤhren, und dagegen baares Geld, oder Eß-<lb/>
waaren empfangen, auf welchen kein geringerer Profit, als<lb/>
auf den Handel, der mit Piaſtern geſchieht, zu machen iſt.<lb/>
Die, welche dieſen Schleichhandel der Englaͤnder mit den<lb/>
Spaniern in America aus dem Grunde zu kennen glauben, ver-<lb/>ſichern, daß er jaͤhrlich auf 6000000 Stuͤck von Achten hinan<lb/>ſteige, wovon drey Vierthel in Klumpen, oder in Species be-<lb/>ſtehen, ſiehe in unſerer <hirendition="#fr">Akad. der Kaufl.</hi> den Artikel: <hirendition="#fr">Jamaica.</hi></p></div><lb/><divn="3"><head>§. 176.</head><lb/><p>Dieſe Handlung der Englaͤnder nach den andern Theilen<noteplace="right">Handlungs-<lb/>
compagnien<lb/>
in England:</note><lb/>
von Europa und der ganzen Welt, wird vornehmlich zu Lon-<lb/>
don durch unterſchiedliche <hirendition="#fr">Handlungsgeſellſchaften</hi> unterhal-<lb/>
ten und regieret, welchen der Koͤnig die Macht und Gewalt ge-<lb/>
geben hat, von Zeit zu Zeit Anordnungen zur Befoͤrderung ih-<lb/>
rer Handlung zu machen. Wie denn uͤberhaupt ſonſt keine Art<lb/>
der Handlung iſt, welche ohne Compagnien getrieben wuͤrde,<lb/>
außer die nach dem ſpaniſchen America: wiewol doch die nach<lb/>
der Hudſonsbay auch eine hat.</p><lb/><p>Es ſind aber die Handlungscompagnien in England fol-<noteplace="right">1) oſtindi-<lb/>ſche Compa-<lb/>
gnie,</note><lb/>
gende: 1) die alte, wie auch die neue <hirendition="#fr">oſtindiſche Compagnie,</hi><lb/>
welche ehemals unterſchieden waren, neuerer Zeiten ſich aber<lb/>
vereiniget haben (§. 163). Jhre Handlung geht nach Perſien,<lb/>
China und Oſtindien: und hat ſie zu Jſpahan ein Contoir, und<lb/>
eines zu Gamron, ebenfalls in Perſien; in Oſtindien aber der-<lb/>
gleichen im Fort St. George, Fort St. David, Fort York<lb/>
und Achim auf der Jnſel Sumatra; nicht weniger zu Calecut,<lb/>
Surate, Pettipolee, auf der Kuͤſte Coromandel, zu Rhajama<lb/>
in Malabar, und auf der Jnſel Bombaim: in China hat ſie<lb/>
zu Amoy, Canton und Tunquin gleichfalls ihre Contoirs. Und<lb/>
eben dieſe ſo vielen und wichtigen Contoirs machen, daß man<lb/>
dieſer Compagnie unter den andern oſtindiſchen Compagnien<lb/>
den zweyten Rang nicht abſprechen kann, ſiehe in unſerer <hirendition="#fr">Aka-<lb/>
demie der Kaufl.</hi> den Artikel: <hirendition="#fr">oſtindiſche Compagnie in Eng-<lb/>
land.</hi> Eine andere Handlungsgeſellſchaft iſt 2) die <hirendition="#fr">levantiſche</hi><noteplace="right">2) levanti-<lb/>ſche Com-<lb/>
pagnie,</note><lb/><hirendition="#fr">Compagnie,</hi> oder diejenige, ſo hauptſaͤchlich nach denjenigen<lb/>
Landen, die unter der ottomanniſchen Pforte ſtehen, vornehm-<lb/><fwplace="bottom"type="sig">(K k) 5</fw><fwplace="bottom"type="catch">lich</fw><lb/></p></div></div></div></body></floatingText></div></body></text></TEI>
[521/1125]
engliſchen Handlung.
September 1660, die engliſche Schifffahrt betreffend (§. 162).
iſt anbefohlen, daß die ganze Handlung dieſer Colonien ledig-
lich nach und uͤber England geſchehen ſoll; und ſchicket England
außer der großen Conſumtion, die es mit den Producten der
weitlaͤuftigen Laͤnder, welche es in America beſitzt (§. 172.),
ſelber machet, ihrer alle Jahre noch uͤber 500000 Pfund Ster-
ling in die andern Theile von Europa. Es treiben aber die
Englaͤnder ihren Handel in America, nicht etwann nur nach
dem engliſchen America, welches ſie mit allen engliſchen Ma-
nufacturen verſorgen; ſondern ſie unterhalten auch einen be-
traͤchtlichen Schleichhandel nach dem ſpaniſchen America (§.
123.), von der Jnſel Jamaica aus, ſo den Englaͤndern gehoͤ-
ret, indem dieſe Jnſulaner dasjenige, was fuͤr Peru und Me-
xico dienlich iſt, und ihnen aus England zugeſchicket wird,
heimlich dahin fuͤhren, und dagegen baares Geld, oder Eß-
waaren empfangen, auf welchen kein geringerer Profit, als
auf den Handel, der mit Piaſtern geſchieht, zu machen iſt.
Die, welche dieſen Schleichhandel der Englaͤnder mit den
Spaniern in America aus dem Grunde zu kennen glauben, ver-
ſichern, daß er jaͤhrlich auf 6000000 Stuͤck von Achten hinan
ſteige, wovon drey Vierthel in Klumpen, oder in Species be-
ſtehen, ſiehe in unſerer Akad. der Kaufl. den Artikel: Jamaica.
§. 176.
Dieſe Handlung der Englaͤnder nach den andern Theilen
von Europa und der ganzen Welt, wird vornehmlich zu Lon-
don durch unterſchiedliche Handlungsgeſellſchaften unterhal-
ten und regieret, welchen der Koͤnig die Macht und Gewalt ge-
geben hat, von Zeit zu Zeit Anordnungen zur Befoͤrderung ih-
rer Handlung zu machen. Wie denn uͤberhaupt ſonſt keine Art
der Handlung iſt, welche ohne Compagnien getrieben wuͤrde,
außer die nach dem ſpaniſchen America: wiewol doch die nach
der Hudſonsbay auch eine hat.
Handlungs-
compagnien
in England:
Es ſind aber die Handlungscompagnien in England fol-
gende: 1) die alte, wie auch die neue oſtindiſche Compagnie,
welche ehemals unterſchieden waren, neuerer Zeiten ſich aber
vereiniget haben (§. 163). Jhre Handlung geht nach Perſien,
China und Oſtindien: und hat ſie zu Jſpahan ein Contoir, und
eines zu Gamron, ebenfalls in Perſien; in Oſtindien aber der-
gleichen im Fort St. George, Fort St. David, Fort York
und Achim auf der Jnſel Sumatra; nicht weniger zu Calecut,
Surate, Pettipolee, auf der Kuͤſte Coromandel, zu Rhajama
in Malabar, und auf der Jnſel Bombaim: in China hat ſie
zu Amoy, Canton und Tunquin gleichfalls ihre Contoirs. Und
eben dieſe ſo vielen und wichtigen Contoirs machen, daß man
dieſer Compagnie unter den andern oſtindiſchen Compagnien
den zweyten Rang nicht abſprechen kann, ſiehe in unſerer Aka-
demie der Kaufl. den Artikel: oſtindiſche Compagnie in Eng-
land. Eine andere Handlungsgeſellſchaft iſt 2) die levantiſche
Compagnie, oder diejenige, ſo hauptſaͤchlich nach denjenigen
Landen, die unter der ottomanniſchen Pforte ſtehen, vornehm-
lich
1) oſtindi-
ſche Compa-
gnie,
2) levanti-
ſche Com-
pagnie,
(K k) 5
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Ludovici, Carl Günther: Eröffnete Akademie der Kaufleute, oder vollständiges Kaufmanns-Lexicon. Bd. 5. Leipzig, 1756, S. 521. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ludovici_grundriss_1756/1125>, abgerufen am 21.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.