der Kaufl. die Artikel: Embden, und Friedrichsburg. Nach- mals hat Kaiser Carl der VI sich um die deutsche Handlung zur See auf vielfältige Art verdient gemacht. Er verbesserte zu Trieste und Fiume oder St. Veit am Flaum das Seecommerz um ein großes, siehe in unserer Akad. der Kaufl. die Artikel: Trieste und St. Veit am Flaum. Er legte 1719 eine orienta- lische Handlungscompagnie in Wien an, welche zu Fiume ihr Contoir aufrichtete. Unter andern ihr ertheilten Freyheiten wurde ihr verstattet, mit allen Waaren nach der Türkey und andern orientalischen Ländern, mit Ausschließung aller andern, und bey Strafe der Contrabandirung, auf der Donau und an- dern Flüssen, wie auch zur See, vermittelst aller an dem adria- tischen Meere gelegenen Häfen, zu handeln, siehe in unserer Akad. der Kaufl. den Artikel: Orientalische Compagnie zu Wien. Und diese Compagnie gewann in kurzem einen so gu- ten Fortgang, daß gedachter allerglorwürdigste Kaiser, als Herzog von Braband, 1722 die zu Ostende in Flandern errichtete ostendische Handlungscompagnie octroyrte, und ihr die Frey- heit ertheilete, nach Ost-und Westindien, und auf die Küsten von Africa zu handeln. Solche hatte alsbald gutes Glück, daß die Eifersucht der Holländer und Engländer nicht eher geruhet, bis daß sie 1731 aufgehoben werden mußte, siehe in unserer Akad. der Kaufl. den Artikel Ostende. Endlich haben auch ganz neuerlich des itzigen Königs von Preußen Majestät die See- handlung in Deutschland wieder herzustellen angefangen, theils durch die zu Embden 1751 errichtete asiatische Compagnie nach China oder chinesische Compagnie, theils durch die 1753 eben- falls zu Embden angelegte Compagnie nach Bengala, siehe in unserer Akad. der Kaufl. den Artikel: Preußische Handlungs- compagnie zu Embden.
§. 72.
Eintheilung der deutschen Handlung in die See- und Land- handlung.
Aus dem bisherigen erhellet, 1) daß man die deutsche Hand- lung in die See- und in die Landhandlung eintheilen müsse: und 2) daß die Seehandlung anfangs von einigen an der Nord- und Ostsee gelegenen Städten in etwas; und hierauf von der deutschen Hansa mächtig sey getrieben worden; gegenwärtig aber nur in dem Handel einiger Seestädte und der neuern Han- delscompagnien bestehe.
§. 73.
Wichtigkeit der deutschen Handlung.
Ob nun also wol Deutschlands Seehandlung gegenwärtig von nicht allzu besonderer Erheblichkeit ist; so ist doch dagegen der Landhandel desto beträchtlicher. Beyde werden von den so vielen vortrefflichen Naturgaben (siehe den 95 §.) und den so mancherley schönen Manufacturen (siehe den 96 §.) welche Deutschland zeuget und fabriciret, ungemein unterstüzet. Sie machen, daß der deutsche Handel, sowol der inländische in seinen so vielen weitläuftigen und sehr prächtigen Staaten; als auch der ausländische mit den auswärtigen europäischen Staaten, von äußerster Wichtigkeit ist. Es zeugen davon die Menge der großen Handelsstädte, an welcher Deutschland alle
europäische
4 Cap. Von der
der Kaufl. die Artikel: Embden, und Friedrichsburg. Nach- mals hat Kaiſer Carl der VI ſich um die deutſche Handlung zur See auf vielfaͤltige Art verdient gemacht. Er verbeſſerte zu Trieſte und Fiume oder St. Veit am Flaum das Seecommerz um ein großes, ſiehe in unſerer Akad. der Kaufl. die Artikel: Trieſte und St. Veit am Flaum. Er legte 1719 eine orienta- liſche Handlungscompagnie in Wien an, welche zu Fiume ihr Contoir aufrichtete. Unter andern ihr ertheilten Freyheiten wurde ihr verſtattet, mit allen Waaren nach der Tuͤrkey und andern orientaliſchen Laͤndern, mit Ausſchließung aller andern, und bey Strafe der Contrabandirung, auf der Donau und an- dern Fluͤſſen, wie auch zur See, vermittelſt aller an dem adria- tiſchen Meere gelegenen Haͤfen, zu handeln, ſiehe in unſerer Akad. der Kaufl. den Artikel: Orientaliſche Compagnie zu Wien. Und dieſe Compagnie gewann in kurzem einen ſo gu- ten Fortgang, daß gedachter allerglorwuͤrdigſte Kaiſer, als Herzog von Braband, 1722 die zu Oſtende in Flandern errichtete oſtendiſche Handlungscompagnie octroyrte, und ihr die Frey- heit ertheilete, nach Oſt-und Weſtindien, und auf die Kuͤſten von Africa zu handeln. Solche hatte alsbald gutes Gluͤck, daß die Eiferſucht der Hollaͤnder und Englaͤnder nicht eher geruhet, bis daß ſie 1731 aufgehoben werden mußte, ſiehe in unſerer Akad. der Kaufl. den Artikel Oſtende. Endlich haben auch ganz neuerlich des itzigen Koͤnigs von Preußen Majeſtaͤt die See- handlung in Deutſchland wieder herzuſtellen angefangen, theils durch die zu Embden 1751 errichtete aſiatiſche Compagnie nach China oder chineſiſche Compagnie, theils durch die 1753 eben- falls zu Embden angelegte Compagnie nach Bengala, ſiehe in unſerer Akad. der Kaufl. den Artikel: Preußiſche Handlungs- compagnie zu Embden.
§. 72.
Eintheilung deꝛ deutſchen Handlung in die See- und Land- handlung.
Aus dem bisherigen erhellet, 1) daß man die deutſche Hand- lung in die See- und in die Landhandlung eintheilen muͤſſe: und 2) daß die Seehandlung anfangs von einigen an der Nord- und Oſtſee gelegenen Staͤdten in etwas; und hierauf von der deutſchen Hanſa maͤchtig ſey getrieben worden; gegenwaͤrtig aber nur in dem Handel einiger Seeſtaͤdte und der neuern Han- delscompagnien beſtehe.
§. 73.
Wichtigkeit deꝛ deutſchen Handlung.
Ob nun alſo wol Deutſchlands Seehandlung gegenwaͤrtig von nicht allzu beſonderer Erheblichkeit iſt; ſo iſt doch dagegen der Landhandel deſto betraͤchtlicher. Beyde werden von den ſo vielen vortrefflichen Naturgaben (ſiehe den 95 §.) und den ſo mancherley ſchoͤnen Manufacturen (ſiehe den 96 §.) welche Deutſchland zeuget und fabriciret, ungemein unterſtuͤzet. Sie machen, daß der deutſche Handel, ſowol der inlaͤndiſche in ſeinen ſo vielen weitlaͤuftigen und ſehr praͤchtigen Staaten; als auch der auslaͤndiſche mit den auswaͤrtigen europaͤiſchen Staaten, von aͤußerſter Wichtigkeit iſt. Es zeugen davon die Menge der großen Handelsſtaͤdte, an welcher Deutſchland alle
europaͤiſche
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4 Cap. Von der
der Kaufl. die Artikel: Embden, und Friedrichsburg. Nach-
mals hat Kaiſer Carl der VI ſich um die deutſche Handlung zur
See auf vielfaͤltige Art verdient gemacht. Er verbeſſerte zu
Trieſte und Fiume oder St. Veit am Flaum das Seecommerz
um ein großes, ſiehe in unſerer Akad. der Kaufl. die Artikel:
Trieſte und St. Veit am Flaum. Er legte 1719 eine orienta-
liſche Handlungscompagnie in Wien an, welche zu Fiume
ihr Contoir aufrichtete. Unter andern ihr ertheilten Freyheiten
wurde ihr verſtattet, mit allen Waaren nach der Tuͤrkey und
andern orientaliſchen Laͤndern, mit Ausſchließung aller andern,
und bey Strafe der Contrabandirung, auf der Donau und an-
dern Fluͤſſen, wie auch zur See, vermittelſt aller an dem adria-
tiſchen Meere gelegenen Haͤfen, zu handeln, ſiehe in unſerer
Akad. der Kaufl. den Artikel: Orientaliſche Compagnie zu
Wien. Und dieſe Compagnie gewann in kurzem einen ſo gu-
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Herzog von Braband, 1722 die zu Oſtende in Flandern errichtete
oſtendiſche Handlungscompagnie octroyrte, und ihr die Frey-
heit ertheilete, nach Oſt-und Weſtindien, und auf die Kuͤſten
von Africa zu handeln. Solche hatte alsbald gutes Gluͤck, daß
die Eiferſucht der Hollaͤnder und Englaͤnder nicht eher geruhet,
bis daß ſie 1731 aufgehoben werden mußte, ſiehe in unſerer Akad.
der Kaufl. den Artikel Oſtende. Endlich haben auch ganz
neuerlich des itzigen Koͤnigs von Preußen Majeſtaͤt die See-
handlung in Deutſchland wieder herzuſtellen angefangen, theils
durch die zu Embden 1751 errichtete aſiatiſche Compagnie nach
China oder chineſiſche Compagnie, theils durch die 1753 eben-
falls zu Embden angelegte Compagnie nach Bengala, ſiehe in
unſerer Akad. der Kaufl. den Artikel: Preußiſche Handlungs-
compagnie zu Embden.
§. 72.
Aus dem bisherigen erhellet, 1) daß man die deutſche Hand-
lung in die See- und in die Landhandlung eintheilen muͤſſe:
und 2) daß die Seehandlung anfangs von einigen an der Nord-
und Oſtſee gelegenen Staͤdten in etwas; und hierauf von der
deutſchen Hanſa maͤchtig ſey getrieben worden; gegenwaͤrtig
aber nur in dem Handel einiger Seeſtaͤdte und der neuern Han-
delscompagnien beſtehe.
§. 73.
Ob nun alſo wol Deutſchlands Seehandlung gegenwaͤrtig
von nicht allzu beſonderer Erheblichkeit iſt; ſo iſt doch dagegen
der Landhandel deſto betraͤchtlicher. Beyde werden von den
ſo vielen vortrefflichen Naturgaben (ſiehe den 95 §.) und den
ſo mancherley ſchoͤnen Manufacturen (ſiehe den 96 §.) welche
Deutſchland zeuget und fabriciret, ungemein unterſtuͤzet. Sie
machen, daß der deutſche Handel, ſowol der inlaͤndiſche in
ſeinen ſo vielen weitlaͤuftigen und ſehr praͤchtigen Staaten; als
auch der auslaͤndiſche mit den auswaͤrtigen europaͤiſchen
Staaten, von aͤußerſter Wichtigkeit iſt. Es zeugen davon die
Menge der großen Handelsſtaͤdte, an welcher Deutſchland alle
europaͤiſche
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Ludovici, Carl Günther: Eröffnete Akademie der Kaufleute, oder vollständiges Kaufmanns-Lexicon. Bd. 5. Leipzig, 1756, S. 406. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ludovici_grundriss_1756/1010>, abgerufen am 30.12.2024.
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