V. Schon durch das Ges. v. 10. Dezember 1871 erhielt das RStGB. einen Zuwachs in dem als §. 130a einge- fügten sog. Kanzelparagraphen.
Viel tiefer greifend, wenn auch lange nicht durchgrei- fend, war die durch die Novelle vom 26. Februar 1876 ge- schaffene Reform des kaum ins Leben getretenen und doch schon vielfach als verbesserungsbedürftig bezeichneten Gesetz- buchs. Die wichtigsten Bestimmungen der in der Winter- session 1875/76 eingebrachten, nach eingehenden Beratungen (1. Lesung am 3. Dezember 1875; 2. Lesung vom 14. De- zember 1875 bis 29. Januar 1876; 3. Lesung 9. u. 10. Fe- bruar 1876) mit vielen und wesentlichen Veränderungen angenommenen Vorlage betrafen folgende Punkte:
1. Verschiedene Redaktionsversehen wurden verbessert;
2. In einer Reihe von Fällen (§§. 176, 177, 240, 241, 296, 370 Nr. 4) wurde das Antragserfordernis be- seitigt, in anderen (§§. 263, 292) beschränkt, und im allgemeinen die Unwiderruflichkeit des Antrags als Regel aufgestellt (§. 64);
3. Die Strafminima wurden erhöht in den §§. 113, 114, 117; der Umfang der Verantwortlichkeit erweitert in §. 4 Nr. 1;
4. Neu eingefügt wurden §. 49 a, §. 103 a, §. 223 a, §. 296 a, §. 353 a, §. 366 a, §. 361 Nr. 9; §. 130 a 2. Abs.
§. 9. Die übrigen Reichsstrafgesetze.
1867. 1. Gesetz betr. die Erhebung einer Abgabe von Salz vom 12. Oktober 1867 §§. 11--18.
Die übrigen Reichsſtrafgeſetze. §. 9.
V. Schon durch das Geſ. v. 10. Dezember 1871 erhielt das RStGB. einen Zuwachs in dem als §. 130a einge- fügten ſog. Kanzelparagraphen.
Viel tiefer greifend, wenn auch lange nicht durchgrei- fend, war die durch die Novelle vom 26. Februar 1876 ge- ſchaffene Reform des kaum ins Leben getretenen und doch ſchon vielfach als verbeſſerungsbedürftig bezeichneten Geſetz- buchs. Die wichtigſten Beſtimmungen der in der Winter- ſeſſion 1875/76 eingebrachten, nach eingehenden Beratungen (1. Leſung am 3. Dezember 1875; 2. Leſung vom 14. De- zember 1875 bis 29. Januar 1876; 3. Leſung 9. u. 10. Fe- bruar 1876) mit vielen und weſentlichen Veränderungen angenommenen Vorlage betrafen folgende Punkte:
1. Verſchiedene Redaktionsverſehen wurden verbeſſert;
2. In einer Reihe von Fällen (§§. 176, 177, 240, 241, 296, 370 Nr. 4) wurde das Antragserfordernis be- ſeitigt, in anderen (§§. 263, 292) beſchränkt, und im allgemeinen die Unwiderruflichkeit des Antrags als Regel aufgeſtellt (§. 64);
3. Die Strafminima wurden erhöht in den §§. 113, 114, 117; der Umfang der Verantwortlichkeit erweitert in §. 4 Nr. 1;
4. Neu eingefügt wurden §. 49 a, §. 103 a, §. 223 a, §. 296 a, §. 353 a, §. 366 a, §. 361 Nr. 9; §. 130 a 2. Abſ.
§. 9. Die übrigen Reichsſtrafgeſetze.
1867. 1. Geſetz betr. die Erhebung einer Abgabe von Salz vom 12. Oktober 1867 §§. 11—18.
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Die übrigen Reichsſtrafgeſetze. §. 9.
V. Schon durch das Geſ. v. 10. Dezember 1871 erhielt
das RStGB. einen Zuwachs in dem als §. 130a einge-
fügten ſog. Kanzelparagraphen.
Viel tiefer greifend, wenn auch lange nicht durchgrei-
fend, war die durch die Novelle vom 26. Februar 1876 ge-
ſchaffene Reform des kaum ins Leben getretenen und doch
ſchon vielfach als verbeſſerungsbedürftig bezeichneten Geſetz-
buchs. Die wichtigſten Beſtimmungen der in der Winter-
ſeſſion 1875/76 eingebrachten, nach eingehenden Beratungen
(1. Leſung am 3. Dezember 1875; 2. Leſung vom 14. De-
zember 1875 bis 29. Januar 1876; 3. Leſung 9. u. 10. Fe-
bruar 1876) mit vielen und weſentlichen Veränderungen
angenommenen Vorlage betrafen folgende Punkte:
1. Verſchiedene Redaktionsverſehen wurden verbeſſert;
2. In einer Reihe von Fällen (§§. 176, 177, 240, 241,
296, 370 Nr. 4) wurde das Antragserfordernis be-
ſeitigt, in anderen (§§. 263, 292) beſchränkt, und im
allgemeinen die Unwiderruflichkeit des Antrags als
Regel aufgeſtellt (§. 64);
3. Die Strafminima wurden erhöht in den §§. 113, 114,
117; der Umfang der Verantwortlichkeit erweitert in
§. 4 Nr. 1;
4. Neu eingefügt wurden §. 49 a, §. 103 a, §. 223 a,
§. 296 a, §. 353 a, §. 366 a, §. 361 Nr. 9; §. 130 a
2. Abſ.
§. 9.
Die übrigen Reichsſtrafgeſetze.
1867. 1. Geſetz betr. die Erhebung einer Abgabe von Salz
vom 12. Oktober 1867 §§. 11—18.
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Liszt, Franz von: Das deutsche Reichsstrafrecht. Berlin u. a., 1881, S. 35. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/liszt_reichsstrafrecht_1881/61>, abgerufen am 21.02.2025.
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