Die V. Tabelle oder Verzeichnis des gesamten Raths zu Riga, der Herren Bürgermeister zu Revel, und des gesamten evangelischen Ministerii beider Städte bis ins Jahr 1562.
Vorbericht.
§. 1.
Die Namen der rigischen Herrn des Raths sind so wol aus den Briefschaften, als aus alten Registern von verschiedener Art zusammen getragen. Sie erscheinen hier vor andern aufs zahlreichste, ob man gleich aus dem 13ten Jahrhundert viele wegge- lassen, die ein gewisses Verzeichnis aus Versehen unter die Rathsherren gebracht, da es nur zu Zeugen angeführte Bürger in alten Documenten gewesen, indem jederman nicht die Namen in verjährten Briefen fertig zu lesen verstanden; und daher oft stark abgewichen. Man hat ih- re Fortsetzung bis 1710, da die Pest dieses Collegium dünne machte; die weitere Folge dersel- ben würde auch künftig besorget werden können.
§. 2.
Für ihre Volständigkeit läst sich keine Gewehr leisten. Aus Revel ist uns nur das Namenverzeichnis der Herren Bürgermeister eingesandt, die man mit einer ziemlichen Liste aus dem Rathsherrnstande hätte bereichern können, wenn man gleich anfangs auf diese Tabelle gedacht hätte.
§. 3.
Das Register der evangelischen Prediger in Revel fält weitläuftiger als das zu Riga, weil jene Stadt freiere Hände hatte. Riga hingegen muste zur Zeit der Reforma- tion bey der nahen Gegenwart ihrer römisch-catholischen Regenten einen mächtigern Wi- derstand überwinden. Selbst Plettenberg warf ihr in mehrern Rescripten vor, daß sie bey
Aus-
Die V. Tabelle/
[Tabelle]
Die V. Tabelle oder Verzeichnis des geſamten Raths zu Riga, der Herren Buͤrgermeiſter zu Revel, und des geſamten evangeliſchen Miniſterii beider Staͤdte bis ins Jahr 1562.
Vorbericht.
§. 1.
Die Namen der rigiſchen Herrn des Raths ſind ſo wol aus den Briefſchaften, als aus alten Regiſtern von verſchiedener Art zuſammen getragen. Sie erſcheinen hier vor andern aufs zahlreichſte, ob man gleich aus dem 13ten Jahrhundert viele wegge- laſſen, die ein gewiſſes Verzeichnis aus Verſehen unter die Rathsherren gebracht, da es nur zu Zeugen angefuͤhrte Buͤrger in alten Documenten geweſen, indem jederman nicht die Namen in verjaͤhrten Briefen fertig zu leſen verſtanden; und daher oft ſtark abgewichen. Man hat ih- re Fortſetzung bis 1710, da die Peſt dieſes Collegium duͤnne machte; die weitere Folge derſel- ben wuͤrde auch kuͤnftig beſorget werden koͤnnen.
§. 2.
Fuͤr ihre Volſtaͤndigkeit laͤſt ſich keine Gewehr leiſten. Aus Revel iſt uns nur das Namenverzeichnis der Herren Buͤrgermeiſter eingeſandt, die man mit einer ziemlichen Liſte aus dem Rathsherrnſtande haͤtte bereichern koͤnnen, wenn man gleich anfangs auf dieſe Tabelle gedacht haͤtte.
§. 3.
Das Regiſter der evangeliſchen Prediger in Revel faͤlt weitlaͤuftiger als das zu Riga, weil jene Stadt freiere Haͤnde hatte. Riga hingegen muſte zur Zeit der Reforma- tion bey der nahen Gegenwart ihrer roͤmiſch-catholiſchen Regenten einen maͤchtigern Wi- derſtand uͤberwinden. Selbſt Plettenberg warf ihr in mehrern Reſcripten vor, daß ſie bey
Aus-
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Herren Buͤrgermeiſter zu Revel, und des geſamten evangeliſchen
Miniſterii beider Staͤdte bis ins Jahr 1562.
Vorbericht.
§. 1.
Die Namen der rigiſchen Herrn des Raths ſind ſo wol aus den Briefſchaften, als
aus alten Regiſtern von verſchiedener Art zuſammen getragen. Sie erſcheinen hier
vor andern aufs zahlreichſte, ob man gleich aus dem 13ten Jahrhundert viele wegge-
laſſen, die ein gewiſſes Verzeichnis aus Verſehen unter die Rathsherren gebracht, da es nur
zu Zeugen angefuͤhrte Buͤrger in alten Documenten geweſen, indem jederman nicht die Namen
in verjaͤhrten Briefen fertig zu leſen verſtanden; und daher oft ſtark abgewichen. Man hat ih-
re Fortſetzung bis 1710, da die Peſt dieſes Collegium duͤnne machte; die weitere Folge derſel-
ben wuͤrde auch kuͤnftig beſorget werden koͤnnen.
§. 2.
Fuͤr ihre Volſtaͤndigkeit laͤſt ſich keine Gewehr leiſten. Aus Revel iſt uns nur
das Namenverzeichnis der Herren Buͤrgermeiſter eingeſandt, die man mit einer ziemlichen
Liſte aus dem Rathsherrnſtande haͤtte bereichern koͤnnen, wenn man gleich anfangs auf dieſe
Tabelle gedacht haͤtte.
§. 3.
Das Regiſter der evangeliſchen Prediger in Revel faͤlt weitlaͤuftiger als das zu
Riga, weil jene Stadt freiere Haͤnde hatte. Riga hingegen muſte zur Zeit der Reforma-
tion bey der nahen Gegenwart ihrer roͤmiſch-catholiſchen Regenten einen maͤchtigern Wi-
derſtand uͤberwinden. Selbſt Plettenberg warf ihr in mehrern Reſcripten vor, daß ſie bey
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[Lettus, Henricus]: Der Liefländischen Chronik Andrer Theil. Halle (Saale), 1753, S. 348. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lettus_chronik02_1753/366>, abgerufen am 22.02.2025.
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