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Schulgesetze für das Gymnasium zu Lemgo. Lemgo, 1820.

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und wird der Schüler gehalten seyn, dieselben besser zu arbeiten.

6) Ein verständiger Schüler wird sich jedoch nicht begnügen, seine Schularbeiten zur Zufriedenheit seiner Lehrer zu liefern, sondern sich auch das Gesetz auflegen, durch andere nützliche Arbeiten und Beschäfftigungen seine Muße auszufüllen. Zu diesem Behufe empfehlen wir eine wohlgewählte, vom Lehrer angegebene Lectüre, mit schriftlicher Anmerkung dessen, was schön, wichtig und lehrreich scheint; und dazu sind Collectaneen-Bücher vorzüglich passend.

III. Von der Beobachtung eines anständigen Aeußern.

Ein anständiges Betragen und eine edle Haltung des Körpers dienen sehr zur Empfehlung in der bürgerlichen Gesellschaft, ja man erwartet sie von jedem Menschen, der auf einige Bildung Anspruch machen will. Grobe Sitten und Unhöflichkeit dagegen erregen Widerwillen und Zurücksetzung. Darum ist es sehr wichtig, daß junge Leute früh zu einem wohlanständigen Betragen angehalten werden. Wir stellen darüber folgende Regeln auf:

1) Von den Schülern wird nicht bloß Höflichkeit gegen ihre Vorgesetzten und Lehrer verlangt, sondern auch unter einander dürfen sie den Anstand nie aus den Augen setzen, am wenigsten in der Schule und in Gegenwart des Lehrers. Raufereyen, Schimpfreden, unanständige Stellungen sind deshalb verboten. Ueberhaupt wird es den Schülern zur Pflicht gemacht, sich gegen jedermann

und wird der Schüler gehalten seyn, dieselben besser zu arbeiten.

6) Ein verständiger Schüler wird sich jedoch nicht begnügen, seine Schularbeiten zur Zufriedenheit seiner Lehrer zu liefern, sondern sich auch das Gesetz auflegen, durch andere nützliche Arbeiten und Beschäfftigungen seine Muße auszufüllen. Zu diesem Behufe empfehlen wir eine wohlgewählte, vom Lehrer angegebene Lectüre, mit schriftlicher Anmerkung dessen, was schön, wichtig und lehrreich scheint; und dazu sind Collectaneen-Bücher vorzüglich passend.

III. Von der Beobachtung eines anständigen Aeußern.

Ein anständiges Betragen und eine edle Haltung des Körpers dienen sehr zur Empfehlung in der bürgerlichen Gesellschaft, ja man erwartet sie von jedem Menschen, der auf einige Bildung Anspruch machen will. Grobe Sitten und Unhöflichkeit dagegen erregen Widerwillen und Zurücksetzung. Darum ist es sehr wichtig, daß junge Leute früh zu einem wohlanständigen Betragen angehalten werden. Wir stellen darüber folgende Regeln auf:

1) Von den Schülern wird nicht bloß Höflichkeit gegen ihre Vorgesetzten und Lehrer verlangt, sondern auch unter einander dürfen sie den Anstand nie aus den Augen setzen, am wenigsten in der Schule und in Gegenwart des Lehrers. Raufereyen, Schimpfreden, unanständige Stellungen sind deshalb verboten. Ueberhaupt wird es den Schülern zur Pflicht gemacht, sich gegen jedermann

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[13/0013] und wird der Schüler gehalten seyn, dieselben besser zu arbeiten. 6) Ein verständiger Schüler wird sich jedoch nicht begnügen, seine Schularbeiten zur Zufriedenheit seiner Lehrer zu liefern, sondern sich auch das Gesetz auflegen, durch andere nützliche Arbeiten und Beschäfftigungen seine Muße auszufüllen. Zu diesem Behufe empfehlen wir eine wohlgewählte, vom Lehrer angegebene Lectüre, mit schriftlicher Anmerkung dessen, was schön, wichtig und lehrreich scheint; und dazu sind Collectaneen-Bücher vorzüglich passend. III. Von der Beobachtung eines anständigen Aeußern. Ein anständiges Betragen und eine edle Haltung des Körpers dienen sehr zur Empfehlung in der bürgerlichen Gesellschaft, ja man erwartet sie von jedem Menschen, der auf einige Bildung Anspruch machen will. Grobe Sitten und Unhöflichkeit dagegen erregen Widerwillen und Zurücksetzung. Darum ist es sehr wichtig, daß junge Leute früh zu einem wohlanständigen Betragen angehalten werden. Wir stellen darüber folgende Regeln auf: 1) Von den Schülern wird nicht bloß Höflichkeit gegen ihre Vorgesetzten und Lehrer verlangt, sondern auch unter einander dürfen sie den Anstand nie aus den Augen setzen, am wenigsten in der Schule und in Gegenwart des Lehrers. Raufereyen, Schimpfreden, unanständige Stellungen sind deshalb verboten. Ueberhaupt wird es den Schülern zur Pflicht gemacht, sich gegen jedermann

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Zitationshilfe: Schulgesetze für das Gymnasium zu Lemgo. Lemgo, 1820, S. 13. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lemgo_schulgesetz_1820/13>, abgerufen am 21.11.2024.