I. Eigenschaften und Eintheilung des Roheisens und der Eisenmangane.
1. Allgemeines.
Roheisen heisst jedes noch nicht zu Gebrauchsgegenständen ver- arbeitete Eisen, welches infolge eines grösseren Gehalts an Metalloiden, insbesondere an Kohlenstoff oder Silicium, die dem reinen Eisen eigen- thümliche Dehnbarkeit und Schmiedbarkeit verloren hat. Sind neben Kohlenstoff keine anderen Körper in erheblichen Mengen zugegen, so liegt die Grenze zwischen Roheisen und schmiedbarem Eisen bei einem Kohlenstoffgehalte von etwa 2.3 Proc.; andere Metalloide (Silicium, Phos- phor, Schwefel) beeinträchtigen die Schmiedbarkeit theils kräftiger, theils weniger kräftig als Kohlenstoff; in jedem Falle aber hört dieselbe schon bei einem niedrigeren Kohlenstoffgehalte als 2.3 Proc. auf, wenn solche Körper neben dem Kohlenstoff im Eisen anwesend sind.
Mit Hilfe derselben Processe und Apparate, auf deren Anwendung die Darstellung des Roheisens im engeren Sinne beruht, stellt der Eisen- hüttenmann für gewisse Zwecke des Eisenhüttenbetriebes auch kohlen- stoffhaltige Legirungen zwischen Eisen und Mangan dar, welche bei geringerem Mangangehalte zwar dem Roheisen zugezählt zu werden pflegen, bei höherem Mangangehalte aber Ferromangane oder Eisen- mangane genannt werden. Nicht selten ist der Mangangehalt dieser Legirungen höher als ihr Eisengehalt.
Ist das Roheisen durch Eingiessen in Formen zu Gebrauchsgegen- ständen (Gusswaaren) verarbeitet, so wird es Gusseisen genannt. Die Bezeichnung als solches beruht demnach lediglich auf der Art und Weise der stattgehabten Verarbeitung, ohne dass eine Aenderung der Eigen- schaften dadurch bedingt ist. Gusseisen, welches durch Abnutzung oder aus anderen Gründen unbrauchbar geworden ist, pflegt Bruch- eisen genannt zu werden; in Wirklichkeit ist es nichts anderes als Roheisen, und es wird wie dieses verwendet, sei es zur Herstellung von Gusswaaren durch erneutes Umschmelzen und Giessen, sei es als Material zur Darstellung schmiedbaren Eisens durch einen Frisch- process (S. 282).
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I. Eigenschaften und Eintheilung des Roheisens und der Eisenmangane.
1. Allgemeines.
Roheisen heisst jedes noch nicht zu Gebrauchsgegenständen ver- arbeitete Eisen, welches infolge eines grösseren Gehalts an Metalloiden, insbesondere an Kohlenstoff oder Silicium, die dem reinen Eisen eigen- thümliche Dehnbarkeit und Schmiedbarkeit verloren hat. Sind neben Kohlenstoff keine anderen Körper in erheblichen Mengen zugegen, so liegt die Grenze zwischen Roheisen und schmiedbarem Eisen bei einem Kohlenstoffgehalte von etwa 2.3 Proc.; andere Metalloide (Silicium, Phos- phor, Schwefel) beeinträchtigen die Schmiedbarkeit theils kräftiger, theils weniger kräftig als Kohlenstoff; in jedem Falle aber hört dieselbe schon bei einem niedrigeren Kohlenstoffgehalte als 2.3 Proc. auf, wenn solche Körper neben dem Kohlenstoff im Eisen anwesend sind.
Mit Hilfe derselben Processe und Apparate, auf deren Anwendung die Darstellung des Roheisens im engeren Sinne beruht, stellt der Eisen- hüttenmann für gewisse Zwecke des Eisenhüttenbetriebes auch kohlen- stoffhaltige Legirungen zwischen Eisen und Mangan dar, welche bei geringerem Mangangehalte zwar dem Roheisen zugezählt zu werden pflegen, bei höherem Mangangehalte aber Ferromangane oder Eisen- mangane genannt werden. Nicht selten ist der Mangangehalt dieser Legirungen höher als ihr Eisengehalt.
Ist das Roheisen durch Eingiessen in Formen zu Gebrauchsgegen- ständen (Gusswaaren) verarbeitet, so wird es Gusseisen genannt. Die Bezeichnung als solches beruht demnach lediglich auf der Art und Weise der stattgehabten Verarbeitung, ohne dass eine Aenderung der Eigen- schaften dadurch bedingt ist. Gusseisen, welches durch Abnutzung oder aus anderen Gründen unbrauchbar geworden ist, pflegt Bruch- eisen genannt zu werden; in Wirklichkeit ist es nichts anderes als Roheisen, und es wird wie dieses verwendet, sei es zur Herstellung von Gusswaaren durch erneutes Umschmelzen und Giessen, sei es als Material zur Darstellung schmiedbaren Eisens durch einen Frisch- process (S. 282).
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[[291]/0337]
I. Eigenschaften und Eintheilung des Roheisens
und der Eisenmangane.
1. Allgemeines.
Roheisen heisst jedes noch nicht zu Gebrauchsgegenständen ver-
arbeitete Eisen, welches infolge eines grösseren Gehalts an Metalloiden,
insbesondere an Kohlenstoff oder Silicium, die dem reinen Eisen eigen-
thümliche Dehnbarkeit und Schmiedbarkeit verloren hat. Sind neben
Kohlenstoff keine anderen Körper in erheblichen Mengen zugegen, so
liegt die Grenze zwischen Roheisen und schmiedbarem Eisen bei einem
Kohlenstoffgehalte von etwa 2.3 Proc.; andere Metalloide (Silicium, Phos-
phor, Schwefel) beeinträchtigen die Schmiedbarkeit theils kräftiger, theils
weniger kräftig als Kohlenstoff; in jedem Falle aber hört dieselbe schon
bei einem niedrigeren Kohlenstoffgehalte als 2.3 Proc. auf, wenn solche
Körper neben dem Kohlenstoff im Eisen anwesend sind.
Mit Hilfe derselben Processe und Apparate, auf deren Anwendung
die Darstellung des Roheisens im engeren Sinne beruht, stellt der Eisen-
hüttenmann für gewisse Zwecke des Eisenhüttenbetriebes auch kohlen-
stoffhaltige Legirungen zwischen Eisen und Mangan dar, welche bei
geringerem Mangangehalte zwar dem Roheisen zugezählt zu werden
pflegen, bei höherem Mangangehalte aber Ferromangane oder Eisen-
mangane genannt werden. Nicht selten ist der Mangangehalt dieser
Legirungen höher als ihr Eisengehalt.
Ist das Roheisen durch Eingiessen in Formen zu Gebrauchsgegen-
ständen (Gusswaaren) verarbeitet, so wird es Gusseisen genannt. Die
Bezeichnung als solches beruht demnach lediglich auf der Art und Weise
der stattgehabten Verarbeitung, ohne dass eine Aenderung der Eigen-
schaften dadurch bedingt ist. Gusseisen, welches durch Abnutzung
oder aus anderen Gründen unbrauchbar geworden ist, pflegt Bruch-
eisen genannt zu werden; in Wirklichkeit ist es nichts anderes als
Roheisen, und es wird wie dieses verwendet, sei es zur Herstellung von
Gusswaaren durch erneutes Umschmelzen und Giessen, sei es als
Material zur Darstellung schmiedbaren Eisens durch einen Frisch-
process (S. 282).
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Ledebur, Adolf: Handbuch der Eisenhüttenkunde. Leipzig, 1884, S. [291]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ledebur_eisenhuettenkunde_1884/337>, abgerufen am 03.12.2024.
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