Robiano gegebenen Regel Erwähnung thun, welche dem Spieler den Wink ertheilt, der Gegnerin die schwarzen Steine zu überlassen, damit durch den Contrast der Farbe die Weisse der Hände gehoben wird.
Siebenzehntes Kapitel. Irrthümer.
§. 79. Bei rein praktischen Spielern begegnet man nicht selten einer Menge von Irrthümern über theoretische Grundsätze, wie sie weder von Schachgesellschaften, noch überhaupt von wirklich gebildeten Spielern anerkannt wer- den. Wir wollen hier die bedeutendsten solcher irrthüm- lichen Ansichten hervorheben und den Leser, wo er ihnen begegnen mag, zur Warnung davor auffordern.
§. 80. Zunächst muss hier die Unkenntniss über die im siebenten und achten Kapitel gelehrten complicirteren Grundgesetze des Spieles hervorgehoben werden. Man be- gegnet ihr leider nur allzuhäufig, indem man die wunder- lichsten Ansichten über jene zusammengesetzten Grundregeln antrifft. Ihr an den vorgeführten Stellen gegebener Inhalt muss als allein gültig festgehalten werden.
§. 81. Die oft beliebte Gewohnheit, das Spiel mit doppeltem Anzuge zu eröffnen, haben wir bereits früher ausdrücklich als verwerflich bezeichnet; ebenso unregelmässig ist es, in dem sogenannten Falle des roi depouille ab- schliessen zu wollen. Gewisse Spieler glauben nämlich irr- thümlich, es sei unerlaubt, den feindlichen König aller sei- ner Steine zu berauben und erklären in solchem Falle die Partie für Remis. Nach diescm Grundsatze würden manche schwierigere, sinnreiche Matts unmöglich werden, und weder die Theorie noch die Meister und Schachgesellschaften haben jene Regel je anerkannt.
§. 82. Manche Spieler fürchten sich vor dem Ab- tauschen, insbesondere vor dem Damentausch. Es kommt
Robiano gegebenen Regel Erwähnung thun, welche dem Spieler den Wink ertheilt, der Gegnerin die schwarzen Steine zu überlassen, damit durch den Contrast der Farbe die Weisse der Hände gehoben wird.
Siebenzehntes Kapitel. Irrthümer.
§. 79. Bei rein praktischen Spielern begegnet man nicht selten einer Menge von Irrthümern über theoretische Grundsätze, wie sie weder von Schachgesellschaften, noch überhaupt von wirklich gebildeten Spielern anerkannt wer- den. Wir wollen hier die bedeutendsten solcher irrthüm- lichen Ansichten hervorheben und den Leser, wo er ihnen begegnen mag, zur Warnung davor auffordern.
§. 80. Zunächst muss hier die Unkenntniss über die im siebenten und achten Kapitel gelehrten complicirteren Grundgesetze des Spieles hervorgehoben werden. Man be- gegnet ihr leider nur allzuhäufig, indem man die wunder- lichsten Ansichten über jene zusammengesetzten Grundregeln antrifft. Ihr an den vorgeführten Stellen gegebener Inhalt muss als allein gültig festgehalten werden.
§. 81. Die oft beliebte Gewohnheit, das Spiel mit doppeltem Anzuge zu eröffnen, haben wir bereits früher ausdrücklich als verwerflich bezeichnet; ebenso unregelmässig ist es, in dem sogenannten Falle des roi depouillé ab- schliessen zu wollen. Gewisse Spieler glauben nämlich irr- thümlich, es sei unerlaubt, den feindlichen König aller sei- ner Steine zu berauben und erklären in solchem Falle die Partie für Remis. Nach diescm Grundsatze würden manche schwierigere, sinnreiche Matts unmöglich werden, und weder die Theorie noch die Meister und Schachgesellschaften haben jene Regel je anerkannt.
§. 82. Manche Spieler fürchten sich vor dem Ab- tauschen, insbesondere vor dem Damentausch. Es kommt
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Robiano gegebenen Regel Erwähnung thun, welche dem
Spieler den Wink ertheilt, der Gegnerin die schwarzen Steine
zu überlassen, damit durch den Contrast der Farbe die
Weisse der Hände gehoben wird.
Siebenzehntes Kapitel.
Irrthümer.
§. 79. Bei rein praktischen Spielern begegnet man
nicht selten einer Menge von Irrthümern über theoretische
Grundsätze, wie sie weder von Schachgesellschaften, noch
überhaupt von wirklich gebildeten Spielern anerkannt wer-
den. Wir wollen hier die bedeutendsten solcher irrthüm-
lichen Ansichten hervorheben und den Leser, wo er ihnen
begegnen mag, zur Warnung davor auffordern.
§. 80. Zunächst muss hier die Unkenntniss über die
im siebenten und achten Kapitel gelehrten complicirteren
Grundgesetze des Spieles hervorgehoben werden. Man be-
gegnet ihr leider nur allzuhäufig, indem man die wunder-
lichsten Ansichten über jene zusammengesetzten Grundregeln
antrifft. Ihr an den vorgeführten Stellen gegebener Inhalt
muss als allein gültig festgehalten werden.
§. 81. Die oft beliebte Gewohnheit, das Spiel mit
doppeltem Anzuge zu eröffnen, haben wir bereits früher
ausdrücklich als verwerflich bezeichnet; ebenso unregelmässig
ist es, in dem sogenannten Falle des roi depouillé ab-
schliessen zu wollen. Gewisse Spieler glauben nämlich irr-
thümlich, es sei unerlaubt, den feindlichen König aller sei-
ner Steine zu berauben und erklären in solchem Falle die
Partie für Remis. Nach diescm Grundsatze würden manche
schwierigere, sinnreiche Matts unmöglich werden, und weder
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Lange, Max: Lehrbuch des Schachspiels. Halle (Saale), 1856, S. 60. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lange_schachspiel_1856/72>, abgerufen am 03.03.2025.
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