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Lambert, Johann Heinrich: Neues Organon. Bd. 1. Leipzig, 1764.

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des Wahren und Jrrigen.
Wahrheit, und zwar nothwendig. Ferner kann Wahr-
heit darinn seyn, in so fern die Zusammensetzung zum
Theil zuläßig ist. Nun sind einfache Begriffe für sich
gedenkbar, und so fern die Zusammensetzung zuläßig ist,
so fern ist sie ebenfalls gedenkbar. Hingegen wo sie
anfängt unzuläßig zu werden, da fängt zugleich auch
das Jrrige an. Sollte nun dieses gedenkbar seyn, so
müßte man sich A und nicht A zugleich, folglich runde
Vierecke, das will sagen, widersprechende Dinge vor-
stellen können, welches nicht angeht. (§. 162.)

§. 194.

Es ist demnach kein Jrrthum ohne einge-
mengtes Wahres.
Dieser Satz ist eine bloße An-
wendung des vorhergehenden. Er läßt sich aber auch
unmittelbar selbst beweisen. Man setze einen Jrrthum
ohne eingemengtes Wahres, so müssen nothwendig
weder einfache und für sich gedenkbare Begriffe, noch
eine zum Theil gedenkbare Zusammensetzung oder Ver-
bindung darinn vorkommen. Demnach ist an demsel-
ben vollends nichts gedenkbar. Folglich einen solchen
Jrrthum gedenken, heißt nichts gedenken. Dieses ist
aber die Art der Jrrthümer nicht, weil ein irrender sich
immer wenigstens die im Jrrthum verwickelten einfa-
chen Begriffe, wiewohl mehr oder minder confus, vor-
stellt, und weil nichts gedenken, und irriges ge-
denken
nicht einerley ist.

§. 195.

Damit aber hier nicht eine Vieldeutigkeit der
Worte zu Verwirrung der Begriffe Anlaß gebe, so mer-
ken wir an, daß wir hier den Begriff: nichts gedenken,
als ein solches Mittel zwischen den Begriffen: etwas
Wahres gedenken, u. etwas irriges gedenken,
neh-
men, daß wer nichts gedenkt, weder Wahres noch Jrri-
ges, das will sagen, gar nichts gedenkt. Daß dieses gar
nichts
aber mit einem Jrrthum ohne eingemeng-

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des Wahren und Jrrigen.
Wahrheit, und zwar nothwendig. Ferner kann Wahr-
heit darinn ſeyn, in ſo fern die Zuſammenſetzung zum
Theil zulaͤßig iſt. Nun ſind einfache Begriffe fuͤr ſich
gedenkbar, und ſo fern die Zuſammenſetzung zulaͤßig iſt,
ſo fern iſt ſie ebenfalls gedenkbar. Hingegen wo ſie
anfaͤngt unzulaͤßig zu werden, da faͤngt zugleich auch
das Jrrige an. Sollte nun dieſes gedenkbar ſeyn, ſo
muͤßte man ſich A und nicht A zugleich, folglich runde
Vierecke, das will ſagen, widerſprechende Dinge vor-
ſtellen koͤnnen, welches nicht angeht. (§. 162.)

§. 194.

Es iſt demnach kein Jrrthum ohne einge-
mengtes Wahres.
Dieſer Satz iſt eine bloße An-
wendung des vorhergehenden. Er laͤßt ſich aber auch
unmittelbar ſelbſt beweiſen. Man ſetze einen Jrrthum
ohne eingemengtes Wahres, ſo muͤſſen nothwendig
weder einfache und fuͤr ſich gedenkbare Begriffe, noch
eine zum Theil gedenkbare Zuſammenſetzung oder Ver-
bindung darinn vorkommen. Demnach iſt an demſel-
ben vollends nichts gedenkbar. Folglich einen ſolchen
Jrrthum gedenken, heißt nichts gedenken. Dieſes iſt
aber die Art der Jrrthuͤmer nicht, weil ein irrender ſich
immer wenigſtens die im Jrrthum verwickelten einfa-
chen Begriffe, wiewohl mehr oder minder confus, vor-
ſtellt, und weil nichts gedenken, und irriges ge-
denken
nicht einerley iſt.

§. 195.

Damit aber hier nicht eine Vieldeutigkeit der
Worte zu Verwirrung der Begriffe Anlaß gebe, ſo mer-
ken wir an, daß wir hier den Begriff: nichts gedenken,
als ein ſolches Mittel zwiſchen den Begriffen: etwas
Wahres gedenken, u. etwas irriges gedenken,
neh-
men, daß wer nichts gedenkt, weder Wahres noch Jrri-
ges, das will ſagen, gar nichts gedenkt. Daß dieſes gar
nichts
aber mit einem Jrrthum ohne eingemeng-

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[553/0575] des Wahren und Jrrigen. Wahrheit, und zwar nothwendig. Ferner kann Wahr- heit darinn ſeyn, in ſo fern die Zuſammenſetzung zum Theil zulaͤßig iſt. Nun ſind einfache Begriffe fuͤr ſich gedenkbar, und ſo fern die Zuſammenſetzung zulaͤßig iſt, ſo fern iſt ſie ebenfalls gedenkbar. Hingegen wo ſie anfaͤngt unzulaͤßig zu werden, da faͤngt zugleich auch das Jrrige an. Sollte nun dieſes gedenkbar ſeyn, ſo muͤßte man ſich A und nicht A zugleich, folglich runde Vierecke, das will ſagen, widerſprechende Dinge vor- ſtellen koͤnnen, welches nicht angeht. (§. 162.) §. 194. Es iſt demnach kein Jrrthum ohne einge- mengtes Wahres. Dieſer Satz iſt eine bloße An- wendung des vorhergehenden. Er laͤßt ſich aber auch unmittelbar ſelbſt beweiſen. Man ſetze einen Jrrthum ohne eingemengtes Wahres, ſo muͤſſen nothwendig weder einfache und fuͤr ſich gedenkbare Begriffe, noch eine zum Theil gedenkbare Zuſammenſetzung oder Ver- bindung darinn vorkommen. Demnach iſt an demſel- ben vollends nichts gedenkbar. Folglich einen ſolchen Jrrthum gedenken, heißt nichts gedenken. Dieſes iſt aber die Art der Jrrthuͤmer nicht, weil ein irrender ſich immer wenigſtens die im Jrrthum verwickelten einfa- chen Begriffe, wiewohl mehr oder minder confus, vor- ſtellt, und weil nichts gedenken, und irriges ge- denken nicht einerley iſt. §. 195. Damit aber hier nicht eine Vieldeutigkeit der Worte zu Verwirrung der Begriffe Anlaß gebe, ſo mer- ken wir an, daß wir hier den Begriff: nichts gedenken, als ein ſolches Mittel zwiſchen den Begriffen: etwas Wahres gedenken, u. etwas irriges gedenken, neh- men, daß wer nichts gedenkt, weder Wahres noch Jrri- ges, das will ſagen, gar nichts gedenkt. Daß dieſes gar nichts aber mit einem Jrrthum ohne eingemeng- tes M m 5

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Zitationshilfe: Lambert, Johann Heinrich: Neues Organon. Bd. 1. Leipzig, 1764, S. 553. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lambert_organon01_1764/575>, abgerufen am 21.11.2024.