Jeder Begriff hat eigene Merkmaale. Man setze, der Begriff A habe keine eigene Merkmaale, so giebt es irgend einen Begriff B, der mit dem Begriffe A durchaus einerley Merkmaale hat. Da nun A sich von B durchaus nicht unterscheidet, so ist A und B ein und eben derselbe Begriff. Anf gleiche Art wird erwiesen, daß alle und jede Begriffe ein und eben derselbe Begriff seyn müßten. Da nun dieses unge- reimt ist, so ist falsch, daß A keine eigene Merk- maale habe. Demnach hat A nothwendig eigene Merkmaale.
§. 177.
Demnach lassen sich bey jedem Begriffe ei- gene Merkmaale gedenken. Wir führen diese Möglichkeit hier an, weil wir sie in dem §. 172. ge- braucht, und ihren Beweis nur kurz angezeigt ha- ben. Uebrigens ist sie offenbar genug, um unter die Postulata gesetzt zu werden. Sie läßt sich auch auf gleiche Art, auf jede Wahrheiten ausdehnen, daß nämlich jede Wahrheit etwas eigenes hat, da- durch sie sich von jeden andern unterscheidet.
§. 178.
Alle Wahrheiten bestehen beysammen. Man setze, sie bestehen nicht beysammen, so stößt eine die andre um. Da nun dieses ungereimt ist, (§ 166.) so ist falsch, daß die Wahrheiten nicht beysammen bestehen, demnach bestehen sie nothwendig beysammen.
§. 179.
Dieses Beysammenbestehen der Wahrheiten macht einen Theil ihrer Harmonie oder Ueberein- stimmung aus, in sofern zwischen dem Wahren und Falschen eine absolute Dissonanz ist, weil das Wahre das Falsche umstößt. Sofern wir demnach
bey
Lamb. Org. I. Band. M m
des Wahren und Jrrigen.
§. 176.
Jeder Begriff hat eigene Merkmaale. Man ſetze, der Begriff A habe keine eigene Merkmaale, ſo giebt es irgend einen Begriff B, der mit dem Begriffe A durchaus einerley Merkmaale hat. Da nun A ſich von B durchaus nicht unterſcheidet, ſo iſt A und B ein und eben derſelbe Begriff. Anf gleiche Art wird erwieſen, daß alle und jede Begriffe ein und eben derſelbe Begriff ſeyn muͤßten. Da nun dieſes unge- reimt iſt, ſo iſt falſch, daß A keine eigene Merk- maale habe. Demnach hat A nothwendig eigene Merkmaale.
§. 177.
Demnach laſſen ſich bey jedem Begriffe ei- gene Merkmaale gedenken. Wir fuͤhren dieſe Moͤglichkeit hier an, weil wir ſie in dem §. 172. ge- braucht, und ihren Beweis nur kurz angezeigt ha- ben. Uebrigens iſt ſie offenbar genug, um unter die Poſtulata geſetzt zu werden. Sie laͤßt ſich auch auf gleiche Art, auf jede Wahrheiten ausdehnen, daß naͤmlich jede Wahrheit etwas eigenes hat, da- durch ſie ſich von jeden andern unterſcheidet.
§. 178.
Alle Wahrheiten beſtehen beyſammen. Man ſetze, ſie beſtehen nicht beyſammen, ſo ſtoͤßt eine die andre um. Da nun dieſes ungereimt iſt, (§ 166.) ſo iſt falſch, daß die Wahrheiten nicht beyſammen beſtehen, demnach beſtehen ſie nothwendig beyſammen.
§. 179.
Dieſes Beyſammenbeſtehen der Wahrheiten macht einen Theil ihrer Harmonie oder Ueberein- ſtimmung aus, in ſofern zwiſchen dem Wahren und Falſchen eine abſolute Diſſonanz iſt, weil das Wahre das Falſche umſtoͤßt. Sofern wir demnach
bey
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des Wahren und Jrrigen.
§. 176.
Jeder Begriff hat eigene Merkmaale. Man
ſetze, der Begriff A habe keine eigene Merkmaale, ſo
giebt es irgend einen Begriff B, der mit dem Begriffe
A durchaus einerley Merkmaale hat. Da nun A ſich
von B durchaus nicht unterſcheidet, ſo iſt A und B
ein und eben derſelbe Begriff. Anf gleiche Art wird
erwieſen, daß alle und jede Begriffe ein und eben
derſelbe Begriff ſeyn muͤßten. Da nun dieſes unge-
reimt iſt, ſo iſt falſch, daß A keine eigene Merk-
maale habe. Demnach hat A nothwendig eigene
Merkmaale.
§. 177.
Demnach laſſen ſich bey jedem Begriffe ei-
gene Merkmaale gedenken. Wir fuͤhren dieſe
Moͤglichkeit hier an, weil wir ſie in dem §. 172. ge-
braucht, und ihren Beweis nur kurz angezeigt ha-
ben. Uebrigens iſt ſie offenbar genug, um unter die
Poſtulata geſetzt zu werden. Sie laͤßt ſich auch auf
gleiche Art, auf jede Wahrheiten ausdehnen, daß
naͤmlich jede Wahrheit etwas eigenes hat, da-
durch ſie ſich von jeden andern unterſcheidet.
§. 178.
Alle Wahrheiten beſtehen beyſammen. Man
ſetze, ſie beſtehen nicht beyſammen, ſo ſtoͤßt eine die
andre um. Da nun dieſes ungereimt iſt, (§ 166.)
ſo iſt falſch, daß die Wahrheiten nicht beyſammen
beſtehen, demnach beſtehen ſie nothwendig beyſammen.
§. 179.
Dieſes Beyſammenbeſtehen der Wahrheiten
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Lambert, Johann Heinrich: Neues Organon. Bd. 1. Leipzig, 1764, S. 545. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lambert_organon01_1764/567>, abgerufen am 21.11.2024.
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