nen Punkt annehmen, und eine Linie von beliebiger Länge von denselben ausziehen könne, wohin man will.
§. 85.
Die Ausdehnung, sofern man sie sich als unend- lich vorstellt, mag als eine absolute Einheit angese- hen werden, sie ist aber für uns ohne vielen Gebrauch. Hingegen in den endlichen Theilen der Ausdeh- nung haben wir keine bestimmte Einheit, und können jeden Theil als eine solche ansehen.
§. 86.
Da die Ausdehnung drey Dimensionen hat, und folglich auf Linien, Flächen und körperliche Räume geht, sind auch ihre Einheiten von drey Arten, weil wir Linien, Flächen und körperliche Räume von be- liebiger Größe als Einheiten annehmen können. Dem- nach ist die Arithmetik bey der Geometrie in jeder dieser drey Absichten anwendbar.
§. 87.
Da die Theile der Ausdehnung außereinander sind, so machen sie eine gewisse Bestimmung aus, die von jeden Möglichkeiten nur eine Klasse zugleich wirklich seyn läßt. Es giebt daher Wahrheiten, die an den Ort dergestalt gebunden sind, daß, was in einem Raum oder Ort ist, nicht zugleich außer demselben ist, ungeachtet es gar wohl außer dem- selben, oder an einem andern Ort seyn könnte. Die Bestimmungen des Orts und der Zeit (§. 81.) sind es, welche die Dinge individual machen, und es ist klar, daß sie beysammen seyn, folglich die Begriffe der Zeit und des Raums mit einander verbunden werden können. Denn was fortfährt in einem Raum oder an einem Orte zu bleiben, das dauert.
§. 88.
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ſo die einfachen Begriffe angeben.
nen Punkt annehmen, und eine Linie von beliebiger Laͤnge von denſelben ausziehen koͤnne, wohin man will.
§. 85.
Die Ausdehnung, ſofern man ſie ſich als unend- lich vorſtellt, mag als eine abſolute Einheit angeſe- hen werden, ſie iſt aber fuͤr uns ohne vielen Gebrauch. Hingegen in den endlichen Theilen der Ausdeh- nung haben wir keine beſtimmte Einheit, und koͤnnen jeden Theil als eine ſolche anſehen.
§. 86.
Da die Ausdehnung drey Dimenſionen hat, und folglich auf Linien, Flaͤchen und koͤrperliche Raͤume geht, ſind auch ihre Einheiten von drey Arten, weil wir Linien, Flaͤchen und koͤrperliche Raͤume von be- liebiger Groͤße als Einheiten annehmen koͤnnen. Dem- nach iſt die Arithmetik bey der Geometrie in jeder dieſer drey Abſichten anwendbar.
§. 87.
Da die Theile der Ausdehnung außereinander ſind, ſo machen ſie eine gewiſſe Beſtimmung aus, die von jeden Moͤglichkeiten nur eine Klaſſe zugleich wirklich ſeyn laͤßt. Es giebt daher Wahrheiten, die an den Ort dergeſtalt gebunden ſind, daß, was in einem Raum oder Ort iſt, nicht zugleich außer demſelben iſt, ungeachtet es gar wohl außer dem- ſelben, oder an einem andern Ort ſeyn koͤnnte. Die Beſtimmungen des Orts und der Zeit (§. 81.) ſind es, welche die Dinge individual machen, und es iſt klar, daß ſie beyſammen ſeyn, folglich die Begriffe der Zeit und des Raums mit einander verbunden werden koͤnnen. Denn was fortfaͤhrt in einem Raum oder an einem Orte zu bleiben, das dauert.
§. 88.
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ſo die einfachen Begriffe angeben.
nen Punkt annehmen, und eine Linie von
beliebiger Laͤnge von denſelben ausziehen
koͤnne, wohin man will.
§. 85.
Die Ausdehnung, ſofern man ſie ſich als unend-
lich vorſtellt, mag als eine abſolute Einheit angeſe-
hen werden, ſie iſt aber fuͤr uns ohne vielen Gebrauch.
Hingegen in den endlichen Theilen der Ausdeh-
nung haben wir keine beſtimmte Einheit, und
koͤnnen jeden Theil als eine ſolche anſehen.
§. 86.
Da die Ausdehnung drey Dimenſionen hat, und
folglich auf Linien, Flaͤchen und koͤrperliche Raͤume
geht, ſind auch ihre Einheiten von drey Arten, weil
wir Linien, Flaͤchen und koͤrperliche Raͤume von be-
liebiger Groͤße als Einheiten annehmen koͤnnen. Dem-
nach iſt die Arithmetik bey der Geometrie in jeder
dieſer drey Abſichten anwendbar.
§. 87.
Da die Theile der Ausdehnung außereinander
ſind, ſo machen ſie eine gewiſſe Beſtimmung aus, die
von jeden Moͤglichkeiten nur eine Klaſſe zugleich
wirklich ſeyn laͤßt. Es giebt daher Wahrheiten, die
an den Ort dergeſtalt gebunden ſind, daß, was in
einem Raum oder Ort iſt, nicht zugleich außer
demſelben iſt, ungeachtet es gar wohl außer dem-
ſelben, oder an einem andern Ort ſeyn koͤnnte. Die
Beſtimmungen des Orts und der Zeit (§. 81.) ſind
es, welche die Dinge individual machen, und es iſt
klar, daß ſie beyſammen ſeyn, folglich die Begriffe
der Zeit und des Raums mit einander verbunden
werden koͤnnen. Denn was fortfaͤhrt in einem Raum
oder an einem Orte zu bleiben, das dauert.
§. 88.
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Lambert, Johann Heinrich: Neues Organon. Bd. 1. Leipzig, 1764, S. 503. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lambert_organon01_1764/525>, abgerufen am 21.11.2024.
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