Lambert, Johann Heinrich: Neues Organon. Bd. 1. Leipzig, 1764.VII. Hauptstück, wir schwerere und zusammengesetztere Sachenleichter, geschwinder und sicherer thun kön- nen, und dazu aufgelegter werden. Dieses heißen wir lernen, wenn die Sache noch ganz anzu- fangen ist, und bis wir es auf einen gewissen Grad gebracht haben, daß wir nämlich wenigstens die Feh- ler vermeiden können. Wer darinn weiter geht und es andern zuvor thut, der excellirt, oder über- trifft, ist vortreflich etc. Da es hiezu Zeit erfor- dert, so hat man auch bald aus jeden Verrichtungen, wobey Uebung und Fertigkeit erfordert wird, Lebens- arten gemacht, und die, wobey mehr die Kräfte des Leibes als des Verstandes erfordert werden, Hand- werker, die, wo Kräfte des Leibes und des Ver- standes immer zugleich erfordert werden, Künstler, und wo der Verstand das Hauptwerk macht, Ge- lehrte genennt. So giebt es auch, wo Kunst und Wissenschaft sich paaren, und mit einander durch- flochten sind, wie z. E. im Kriegswesen und Regen- tenstande etc. Uebrigens macht theils der Gebrauch zu reden, theils die Schwürigkeit, den Einfluß jeder Kräfte in die Verrichtungen genau zu bestimmen, in dieser Eintheilung viele Anomalien und Unbestimmt- heiten. §. 533. Ungeachtet nun die Uebung Fertigkeiten hervor- solcher
VII. Hauptſtuͤck, wir ſchwerere und zuſammengeſetztere Sachenleichter, geſchwinder und ſicherer thun koͤn- nen, und dazu aufgelegter werden. Dieſes heißen wir lernen, wenn die Sache noch ganz anzu- fangen iſt, und bis wir es auf einen gewiſſen Grad gebracht haben, daß wir naͤmlich wenigſtens die Feh- ler vermeiden koͤnnen. Wer darinn weiter geht und es andern zuvor thut, der excellirt, oder uͤber- trifft, iſt vortreflich ꝛc. Da es hiezu Zeit erfor- dert, ſo hat man auch bald aus jeden Verrichtungen, wobey Uebung und Fertigkeit erfordert wird, Lebens- arten gemacht, und die, wobey mehr die Kraͤfte des Leibes als des Verſtandes erfordert werden, Hand- werker, die, wo Kraͤfte des Leibes und des Ver- ſtandes immer zugleich erfordert werden, Kuͤnſtler, und wo der Verſtand das Hauptwerk macht, Ge- lehrte genennt. So giebt es auch, wo Kunſt und Wiſſenſchaft ſich paaren, und mit einander durch- flochten ſind, wie z. E. im Kriegsweſen und Regen- tenſtande ꝛc. Uebrigens macht theils der Gebrauch zu reden, theils die Schwuͤrigkeit, den Einfluß jeder Kraͤfte in die Verrichtungen genau zu beſtimmen, in dieſer Eintheilung viele Anomalien und Unbeſtimmt- heiten. §. 533. Ungeachtet nun die Uebung Fertigkeiten hervor- ſolcher
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VII. Hauptſtuͤck,
wir ſchwerere und zuſammengeſetztere Sachen
leichter, geſchwinder und ſicherer thun koͤn-
nen, und dazu aufgelegter werden. Dieſes
heißen wir lernen, wenn die Sache noch ganz anzu-
fangen iſt, und bis wir es auf einen gewiſſen Grad
gebracht haben, daß wir naͤmlich wenigſtens die Feh-
ler vermeiden koͤnnen. Wer darinn weiter geht und
es andern zuvor thut, der excellirt, oder uͤber-
trifft, iſt vortreflich ꝛc. Da es hiezu Zeit erfor-
dert, ſo hat man auch bald aus jeden Verrichtungen,
wobey Uebung und Fertigkeit erfordert wird, Lebens-
arten gemacht, und die, wobey mehr die Kraͤfte
des Leibes als des Verſtandes erfordert werden, Hand-
werker, die, wo Kraͤfte des Leibes und des Ver-
ſtandes immer zugleich erfordert werden, Kuͤnſtler,
und wo der Verſtand das Hauptwerk macht, Ge-
lehrte genennt. So giebt es auch, wo Kunſt und
Wiſſenſchaft ſich paaren, und mit einander durch-
flochten ſind, wie z. E. im Kriegsweſen und Regen-
tenſtande ꝛc. Uebrigens macht theils der Gebrauch
zu reden, theils die Schwuͤrigkeit, den Einfluß jeder
Kraͤfte in die Verrichtungen genau zu beſtimmen, in
dieſer Eintheilung viele Anomalien und Unbeſtimmt-
heiten.
§. 533.
Ungeachtet nun die Uebung Fertigkeiten hervor-
bringt, wodurch man ſchwerere und zuſammengeſetztere
Handlungen thun kann, ſo ſind dieſe dennoch immer
aus einfachern zuſammengeſetzt, und daher nicht
unmittelbar Poſtulata. Da ſie ſich aber zuſammen-
ſetzen laſſen, ſo macht die Art der Zuſammenſetzung
die Aufloͤſung einer practiſchen Aufgabe aus, und
der Beweis, daß die Sache dadurch geſchehe, macht
ſie durchaus vollſtaͤndig. (§. 162.) Eine Sammlung
ſolcher
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