indem in jedem vorkommenden Fall die allgemeine Re- gel zureichend und ihre Beobachtung leicht ist.
§. 248.
Wir können daher aus der bisher betrachteten Leh- re der Schlüsse nur so viel vestsetzen; daß, wenn ein Schluß in behöriger Form, und beyde Vordersätze wahr sind, sodann der Schlußsatz auch nothwendig wahr seyn müsse. Oder all- gemeiner: Wenn die Vordersätze wahr sind, und sie lassen sich nach unsrer Zeichnungsart zeich- nen, so giebt diese, wenn die Zeichnung rich- tig gemacht wird, jede Schlüsse an, die daraus können gezogen werden, und diese Schlüsse sind ebenfalls wahr. Dieser letzte Satz ist allge- meiner, weil unsre Zeichnungsart sich an die Form und Ordnung der Vordersätze nicht bindet, sondern dieselbe nimmt, wie sie sind.
§. 249.
Da unter diesen Bedingungen der Schlußsatz wahr ist, so heißt es, derselbe sey durch eine Schlußrede bewiesen, oder durch eine Schluß- rede gefunden oder herausgebracht worden. Beydes ist zwar beysammen, und der Unterschied dieser Ausdrücke beruht nur darauf, ob man zu dem Schlußsatze die Vordersätze gesucht habe, oder ob man durch diese auf den Schlußsatz geführt worden. Da nun beydes möglich ist, so dienen allerdings die Schlußreden so wohl zum Beweisen, als zum Er- finden. Und man kann sagen, daß letzteres ungleich natürlicher ist; weil man bey dem Beweisen bereits wissen muß, ob der Schlußsatz wahr sey; denn wäre er falsch, so würde man vergebens einen Beweis su- chen, weil aus wahren Vordersätzen durch die behöri- ge Form kein falscher Satz herausgebracht werden
kann.
IV. Hauptſtuͤck,
indem in jedem vorkommenden Fall die allgemeine Re- gel zureichend und ihre Beobachtung leicht iſt.
§. 248.
Wir koͤnnen daher aus der bisher betrachteten Leh- re der Schluͤſſe nur ſo viel veſtſetzen; daß, wenn ein Schluß in behoͤriger Form, und beyde Vorderſaͤtze wahr ſind, ſodann der Schlußſatz auch nothwendig wahr ſeyn muͤſſe. Oder all- gemeiner: Wenn die Vorderſaͤtze wahr ſind, und ſie laſſen ſich nach unſrer Zeichnungsart zeich- nen, ſo giebt dieſe, wenn die Zeichnung rich- tig gemacht wird, jede Schluͤſſe an, die daraus koͤnnen gezogen werden, und dieſe Schluͤſſe ſind ebenfalls wahr. Dieſer letzte Satz iſt allge- meiner, weil unſre Zeichnungsart ſich an die Form und Ordnung der Vorderſaͤtze nicht bindet, ſondern dieſelbe nimmt, wie ſie ſind.
§. 249.
Da unter dieſen Bedingungen der Schlußſatz wahr iſt, ſo heißt es, derſelbe ſey durch eine Schlußrede bewieſen, oder durch eine Schluß- rede gefunden oder herausgebracht worden. Beydes iſt zwar beyſammen, und der Unterſchied dieſer Ausdruͤcke beruht nur darauf, ob man zu dem Schlußſatze die Vorderſaͤtze geſucht habe, oder ob man durch dieſe auf den Schlußſatz gefuͤhrt worden. Da nun beydes moͤglich iſt, ſo dienen allerdings die Schlußreden ſo wohl zum Beweiſen, als zum Er- finden. Und man kann ſagen, daß letzteres ungleich natuͤrlicher iſt; weil man bey dem Beweiſen bereits wiſſen muß, ob der Schlußſatz wahr ſey; denn waͤre er falſch, ſo wuͤrde man vergebens einen Beweis ſu- chen, weil aus wahren Vorderſaͤtzen durch die behoͤri- ge Form kein falſcher Satz herausgebracht werden
kann.
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IV. Hauptſtuͤck,
indem in jedem vorkommenden Fall die allgemeine Re-
gel zureichend und ihre Beobachtung leicht iſt.
§. 248.
Wir koͤnnen daher aus der bisher betrachteten Leh-
re der Schluͤſſe nur ſo viel veſtſetzen; daß, wenn
ein Schluß in behoͤriger Form, und beyde
Vorderſaͤtze wahr ſind, ſodann der Schlußſatz
auch nothwendig wahr ſeyn muͤſſe. Oder all-
gemeiner: Wenn die Vorderſaͤtze wahr ſind, und
ſie laſſen ſich nach unſrer Zeichnungsart zeich-
nen, ſo giebt dieſe, wenn die Zeichnung rich-
tig gemacht wird, jede Schluͤſſe an, die daraus
koͤnnen gezogen werden, und dieſe Schluͤſſe
ſind ebenfalls wahr. Dieſer letzte Satz iſt allge-
meiner, weil unſre Zeichnungsart ſich an die Form
und Ordnung der Vorderſaͤtze nicht bindet, ſondern
dieſelbe nimmt, wie ſie ſind.
§. 249.
Da unter dieſen Bedingungen der Schlußſatz
wahr iſt, ſo heißt es, derſelbe ſey durch eine
Schlußrede bewieſen, oder durch eine Schluß-
rede gefunden oder herausgebracht worden.
Beydes iſt zwar beyſammen, und der Unterſchied
dieſer Ausdruͤcke beruht nur darauf, ob man zu dem
Schlußſatze die Vorderſaͤtze geſucht habe, oder ob
man durch dieſe auf den Schlußſatz gefuͤhrt worden.
Da nun beydes moͤglich iſt, ſo dienen allerdings die
Schlußreden ſo wohl zum Beweiſen, als zum Er-
finden. Und man kann ſagen, daß letzteres ungleich
natuͤrlicher iſt; weil man bey dem Beweiſen bereits
wiſſen muß, ob der Schlußſatz wahr ſey; denn waͤre
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chen, weil aus wahren Vorderſaͤtzen durch die behoͤri-
ge Form kein falſcher Satz herausgebracht werden
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Lambert, Johann Heinrich: Neues Organon. Bd. 1. Leipzig, 1764, S. 154. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lambert_organon01_1764/176>, abgerufen am 21.11.2024.
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