achtet aber setzen wir demselben einen Anfang und Ende. Wir bemerken, wie es sich zusammenzieht, ob es sich vertheilet oder wegzieht, und wenn dieses nicht ist, so sehen wir den ersten Donnerschlag, als den An- fang, und den letzten, als das Ende an. Ueber- haupt rechnen wir zu solchen Ganzen die Vorberei- tung, den wirklichen Erfolg und die Vollendung der Sache. Sofern nun dieses nach ordentlichen Ge- setzen der Natur, und ohne viele sich mit einmengende fremde Umstände vor sich geht, da läßt sich durch forg- fältiges beobachten der Verlauf der Sache stück- weise erkennen, und man lernet dadurch die Ordnung, wie eines auf das andere folget, und daher eines ein Zeichen des andern ist. Auf diese Art suchet der Arzt sich den Verlauf jeder Krankheit, und die Aen- derungen und Symptomata, die auf jede Arzney fol- gen, sich umständlich bekannt zu machen, und dieses giebt ihm ein solches Ansehen, daß wenn der Kranke nach seinem Voraussagen stirbt, man mehr auf ihn hält, als wenn er seiner Aussage zuwider aufgekom- men wäre.
§. 665.
Eine Wirkung wird für vollendet angesehen, wenn die Sache in dem Zustande beharret, in wel- chen sie durch die wirkende Kräfte der Ursache gesetzet worden ist. Denn soll sie weiter gebracht werden, oder ist es dadurch zu weit damit gekommen, so müs- sen neue Kräfte darauf verwendet werden, im ersten Falle, um das, was man suchet, noch völliger zu erhalten, im andern aber um das, was zu viel war, wiederum gut zu machen, beydes, wenn und so fern es angeht. Hat man aber dabey keine Absicht, oder die Wirkung geht ohne unser Zuthun in der Natur
vor,
XXI. Hauptſtuͤck.
achtet aber ſetzen wir demſelben einen Anfang und Ende. Wir bemerken, wie es ſich zuſammenzieht, ob es ſich vertheilet oder wegzieht, und wenn dieſes nicht iſt, ſo ſehen wir den erſten Donnerſchlag, als den An- fang, und den letzten, als das Ende an. Ueber- haupt rechnen wir zu ſolchen Ganzen die Vorberei- tung, den wirklichen Erfolg und die Vollendung der Sache. Sofern nun dieſes nach ordentlichen Ge- ſetzen der Natur, und ohne viele ſich mit einmengende fremde Umſtaͤnde vor ſich geht, da laͤßt ſich durch forg- faͤltiges beobachten der Verlauf der Sache ſtuͤck- weiſe erkennen, und man lernet dadurch die Ordnung, wie eines auf das andere folget, und daher eines ein Zeichen des andern iſt. Auf dieſe Art ſuchet der Arzt ſich den Verlauf jeder Krankheit, und die Aen- derungen und Symptomata, die auf jede Arzney fol- gen, ſich umſtaͤndlich bekannt zu machen, und dieſes giebt ihm ein ſolches Anſehen, daß wenn der Kranke nach ſeinem Vorausſagen ſtirbt, man mehr auf ihn haͤlt, als wenn er ſeiner Ausſage zuwider aufgekom- men waͤre.
§. 665.
Eine Wirkung wird fuͤr vollendet angeſehen, wenn die Sache in dem Zuſtande beharret, in wel- chen ſie durch die wirkende Kraͤfte der Urſache geſetzet worden iſt. Denn ſoll ſie weiter gebracht werden, oder iſt es dadurch zu weit damit gekommen, ſo muͤſ- ſen neue Kraͤfte darauf verwendet werden, im erſten Falle, um das, was man ſuchet, noch voͤlliger zu erhalten, im andern aber um das, was zu viel war, wiederum gut zu machen, beydes, wenn und ſo fern es angeht. Hat man aber dabey keine Abſicht, oder die Wirkung geht ohne unſer Zuthun in der Natur
vor,
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XXI. Hauptſtuͤck.
achtet aber ſetzen wir demſelben einen Anfang und
Ende. Wir bemerken, wie es ſich zuſammenzieht, ob
es ſich vertheilet oder wegzieht, und wenn dieſes nicht
iſt, ſo ſehen wir den erſten Donnerſchlag, als den An-
fang, und den letzten, als das Ende an. Ueber-
haupt rechnen wir zu ſolchen Ganzen die Vorberei-
tung, den wirklichen Erfolg und die Vollendung
der Sache. Sofern nun dieſes nach ordentlichen Ge-
ſetzen der Natur, und ohne viele ſich mit einmengende
fremde Umſtaͤnde vor ſich geht, da laͤßt ſich durch forg-
faͤltiges beobachten der Verlauf der Sache ſtuͤck-
weiſe erkennen, und man lernet dadurch die Ordnung,
wie eines auf das andere folget, und daher eines ein
Zeichen des andern iſt. Auf dieſe Art ſuchet der
Arzt ſich den Verlauf jeder Krankheit, und die Aen-
derungen und Symptomata, die auf jede Arzney fol-
gen, ſich umſtaͤndlich bekannt zu machen, und dieſes
giebt ihm ein ſolches Anſehen, daß wenn der Kranke
nach ſeinem Vorausſagen ſtirbt, man mehr auf ihn
haͤlt, als wenn er ſeiner Ausſage zuwider aufgekom-
men waͤre.
§. 665.
Eine Wirkung wird fuͤr vollendet angeſehen,
wenn die Sache in dem Zuſtande beharret, in wel-
chen ſie durch die wirkende Kraͤfte der Urſache geſetzet
worden iſt. Denn ſoll ſie weiter gebracht werden,
oder iſt es dadurch zu weit damit gekommen, ſo muͤſ-
ſen neue Kraͤfte darauf verwendet werden, im erſten
Falle, um das, was man ſuchet, noch voͤlliger zu
erhalten, im andern aber um das, was zu viel war,
wiederum gut zu machen, beydes, wenn und ſo fern
es angeht. Hat man aber dabey keine Abſicht, oder
die Wirkung geht ohne unſer Zuthun in der Natur
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Lambert, Johann Heinrich: Anlage zur Architectonic. Bd. 2. Riga, 1771, S. 290. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lambert_architectonic02_1771/298>, abgerufen am 22.02.2025.
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