theilen in sich begreift, (§. 534.). Hingegen bey 1 - 1 = 0 bleibt schlechthin nichts mehr übrig, (§. 533.). Wir haben daher dieses Nichts privativ genennet, und es dem categorischen Nichts, wel- ches Aund nicht - Azugleich, und daher schlechthin symbolisch ist, entgegen zu setzen, (§. cit.). Ein solches Nichts ist nun , wenn man durch infinity die größte Zahl versteht, weil diese größte Zahl, eben dadurch, daß es noch größere giebt, zugleich auch Nicht die größte wäre.
§. 538.
Bey dem existirenden Soliden kömmt man dem- nach immer auf Theile, die nicht ferner mehr getheilet sind, ungeachtet sie sich noch ferner theilen lassen, die aber, wenn sie vernichtet werden sollen, nicht durch die immer fortgesetzte Theilung vernichtet werden können, sondern in ganzen Theilen und mit einem Male vernichtet werden müssen. Nun ist die Ver- wandlung des Etwas, das will sagen, des Wirk- lichen und Gedenkbaren in das categorische Nichts, oder in Aund nicht - Azugleich, schlechthin un- möglich, so wie hingegen dieses nicht in Etwas ver- wandelt werden kann. Dieses ist demnach nicht der Begriff des Vernichtens und des Erschaffens. Hingegen, daß a von a weggenommen, folglich, wo a war, a - a = 0 seyn könne, ist allerdings gedenk- bar, und welche Kräfte auch immer dazu erfordert werden, so sind sie dem Gedenkbaren vorexistirend, (§. 297. seqq.).
§. 539.
So fern wir bey dem existirenden Soliden immer auf Theile kommen, die, ungeachtet sie noch ferner
getheilet
XVII. Hauptſtuͤck.
theilen in ſich begreift, (§. 534.). Hingegen bey 1 - 1 = 0 bleibt ſchlechthin nichts mehr uͤbrig, (§. 533.). Wir haben daher dieſes Nichts privativ genennet, und es dem categoriſchen Nichts, wel- ches Aund nicht - Azugleich, und daher ſchlechthin ſymboliſch iſt, entgegen zu ſetzen, (§. cit.). Ein ſolches Nichts iſt nun , wenn man durch ∞ die groͤßte Zahl verſteht, weil dieſe groͤßte Zahl, eben dadurch, daß es noch groͤßere giebt, zugleich auch Nicht die groͤßte waͤre.
§. 538.
Bey dem exiſtirenden Soliden koͤmmt man dem- nach immer auf Theile, die nicht ferner mehr getheilet ſind, ungeachtet ſie ſich noch ferner theilen laſſen, die aber, wenn ſie vernichtet werden ſollen, nicht durch die immer fortgeſetzte Theilung vernichtet werden koͤnnen, ſondern in ganzen Theilen und mit einem Male vernichtet werden muͤſſen. Nun iſt die Ver- wandlung des Etwas, das will ſagen, des Wirk- lichen und Gedenkbaren in das categoriſche Nichts, oder in Aund nicht - Azugleich, ſchlechthin un- moͤglich, ſo wie hingegen dieſes nicht in Etwas ver- wandelt werden kann. Dieſes iſt demnach nicht der Begriff des Vernichtens und des Erſchaffens. Hingegen, daß a von a weggenommen, folglich, wo a war, a - a = 0 ſeyn koͤnne, iſt allerdings gedenk- bar, und welche Kraͤfte auch immer dazu erfordert werden, ſo ſind ſie dem Gedenkbaren vorexiſtirend, (§. 297. ſeqq.).
§. 539.
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XVII. Hauptſtuͤck.
theilen in ſich begreift, (§. 534.). Hingegen bey
1 - 1 = 0 bleibt ſchlechthin nichts mehr uͤbrig,
(§. 533.). Wir haben daher dieſes Nichts privativ
genennet, und es dem categoriſchen Nichts, wel-
ches A und nicht - A zugleich, und daher
ſchlechthin ſymboliſch iſt, entgegen zu ſetzen, (§. cit.).
Ein ſolches Nichts iſt nun [FORMEL], wenn man durch ∞
die groͤßte Zahl verſteht, weil dieſe groͤßte Zahl,
eben dadurch, daß es noch groͤßere giebt, zugleich
auch Nicht die groͤßte waͤre.
§. 538.
Bey dem exiſtirenden Soliden koͤmmt man dem-
nach immer auf Theile, die nicht ferner mehr getheilet
ſind, ungeachtet ſie ſich noch ferner theilen laſſen, die
aber, wenn ſie vernichtet werden ſollen, nicht durch
die immer fortgeſetzte Theilung vernichtet werden
koͤnnen, ſondern in ganzen Theilen und mit einem
Male vernichtet werden muͤſſen. Nun iſt die Ver-
wandlung des Etwas, das will ſagen, des Wirk-
lichen und Gedenkbaren in das categoriſche Nichts,
oder in A und nicht - A zugleich, ſchlechthin un-
moͤglich, ſo wie hingegen dieſes nicht in Etwas ver-
wandelt werden kann. Dieſes iſt demnach nicht der
Begriff des Vernichtens und des Erſchaffens.
Hingegen, daß a von a weggenommen, folglich, wo a
war, a - a = 0 ſeyn koͤnne, iſt allerdings gedenk-
bar, und welche Kraͤfte auch immer dazu erfordert
werden, ſo ſind ſie dem Gedenkbaren vorexiſtirend,
(§. 297. ſeqq.).
§. 539.
So fern wir bey dem exiſtirenden Soliden immer
auf Theile kommen, die, ungeachtet ſie noch ferner
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Lambert, Johann Heinrich: Anlage zur Architectonic. Bd. 2. Riga, 1771, S. 156. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lambert_architectonic02_1771/164>, abgerufen am 22.02.2025.
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