falle, haben wir oben (§. 229.) umständlich an- gezeiget, und zugleich gewiesen, wie fern es in Absicht auf uns wegfalle.
§. 508.
Ungeachtet nun also der Verstand, das, was, wie und wozu es bestimmt werden kann, schlecht- hin nur findet, so legen wir demselben dennoch durch eine Art von Namenwechsel, das wirkliche und thä- tige Bestimmen bey, und so mag auch das Wort, als ein abgekürzter Ausdruck gebraucht werden. Durch einen ähnlichen Namenwechsel, nennen wir diejenigen Merkmale, die den abstracten Begriffen zugesetzet werden, und so auch die Veränderungen, die ein zu etwas bestimmtes Indiuiduum leiden muß, um dazu tauglich zu seyn, schlechthin Bestimmun- gen, da sonst dem buchstäblichen Verstande nach Be- stimmung active so viel als widmen, positive aber so viel als gewidmet seyn, sagen will, wenn man anders solche Substantiua abstracta durch Wörter von einer andern Classe genau angeben oder definiren kann, (Semiot. §. 138. 140.). Nach dieser Erinne- rung, welche hier nur dahin geht, daß wir bey dem Bestimmen die Mittel und Absichten, und so auch das Wissen, Wollen und Können unterscheiden muß- ten, werden wir nun bey der verwechselten Bedeu- tung bleiben, weil sie in der Vernunftlehre und Me- taphysic längst schon eingeführet ist, wo man ohnehin das meiste von dem, was den Willen angeht, in die Moral und Teleologie verweiset, (§. 491.). Wir setzen demnach, daß der Verstand etwas bestimme, wenn er die Merkmale, so in einem Begriffe seyn oder dazu kommen müssen, feste setzet oder hinzusetzet, und diese Merkmale selbst werden wir Bestimmun-
gen
XVI. Hauptſtuͤck.
falle, haben wir oben (§. 229.) umſtaͤndlich an- gezeiget, und zugleich gewieſen, wie fern es in Abſicht auf uns wegfalle.
§. 508.
Ungeachtet nun alſo der Verſtand, das, was, wie und wozu es beſtimmt werden kann, ſchlecht- hin nur findet, ſo legen wir demſelben dennoch durch eine Art von Namenwechſel, das wirkliche und thaͤ- tige Beſtimmen bey, und ſo mag auch das Wort, als ein abgekuͤrzter Ausdruck gebraucht werden. Durch einen aͤhnlichen Namenwechſel, nennen wir diejenigen Merkmale, die den abſtracten Begriffen zugeſetzet werden, und ſo auch die Veraͤnderungen, die ein zu etwas beſtimmtes Indiuiduum leiden muß, um dazu tauglich zu ſeyn, ſchlechthin Beſtimmun- gen, da ſonſt dem buchſtaͤblichen Verſtande nach Be- ſtimmung active ſo viel als widmen, poſitive aber ſo viel als gewidmet ſeyn, ſagen will, wenn man anders ſolche Subſtantiua abſtracta durch Woͤrter von einer andern Claſſe genau angeben oder definiren kann, (Semiot. §. 138. 140.). Nach dieſer Erinne- rung, welche hier nur dahin geht, daß wir bey dem Beſtimmen die Mittel und Abſichten, und ſo auch das Wiſſen, Wollen und Koͤnnen unterſcheiden muß- ten, werden wir nun bey der verwechſelten Bedeu- tung bleiben, weil ſie in der Vernunftlehre und Me- taphyſic laͤngſt ſchon eingefuͤhret iſt, wo man ohnehin das meiſte von dem, was den Willen angeht, in die Moral und Teleologie verweiſet, (§. 491.). Wir ſetzen demnach, daß der Verſtand etwas beſtimme, wenn er die Merkmale, ſo in einem Begriffe ſeyn oder dazu kommen muͤſſen, feſte ſetzet oder hinzuſetzet, und dieſe Merkmale ſelbſt werden wir Beſtimmun-
gen
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><list><item><pbfacs="#f0136"n="128"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b"><hirendition="#aq">XVI.</hi> Hauptſtuͤck.</hi></fw><lb/>
falle, haben wir oben (§. 229.) umſtaͤndlich an-<lb/>
gezeiget, und zugleich gewieſen, wie fern es<lb/>
in Abſicht auf uns wegfalle.</item></list></div><lb/><divn="3"><head>§. 508.</head><lb/><p>Ungeachtet nun alſo der Verſtand, das, <hirendition="#fr">was,<lb/>
wie</hi> und <hirendition="#fr">wozu es</hi> beſtimmt werden kann, ſchlecht-<lb/>
hin nur findet, ſo legen wir demſelben dennoch durch<lb/>
eine Art von Namenwechſel, das wirkliche und thaͤ-<lb/>
tige Beſtimmen bey, und ſo mag auch das Wort,<lb/>
als ein abgekuͤrzter Ausdruck gebraucht werden.<lb/>
Durch einen aͤhnlichen Namenwechſel, nennen wir<lb/>
diejenigen Merkmale, die den abſtracten Begriffen<lb/>
zugeſetzet werden, und ſo auch die Veraͤnderungen,<lb/>
die ein zu etwas beſtimmtes <hirendition="#aq">Indiuiduum</hi> leiden muß,<lb/>
um dazu tauglich zu ſeyn, ſchlechthin <hirendition="#fr">Beſtimmun-<lb/>
gen,</hi> da ſonſt dem buchſtaͤblichen Verſtande nach <hirendition="#fr">Be-<lb/>ſtimmung</hi> active ſo viel als <hirendition="#fr">widmen,</hi> poſitive aber<lb/>ſo viel als <hirendition="#fr">gewidmet ſeyn,</hi>ſagen will, wenn man<lb/>
anders ſolche <hirendition="#aq">Subſtantiua abſtracta</hi> durch Woͤrter von<lb/>
einer andern Claſſe genau angeben oder definiren<lb/>
kann, (Semiot. §. 138. 140.). Nach dieſer Erinne-<lb/>
rung, welche hier nur dahin geht, daß wir bey dem<lb/>
Beſtimmen die Mittel und Abſichten, und ſo auch<lb/>
das Wiſſen, Wollen und Koͤnnen unterſcheiden muß-<lb/>
ten, werden wir nun bey der verwechſelten Bedeu-<lb/>
tung bleiben, weil ſie in der Vernunftlehre und Me-<lb/>
taphyſic laͤngſt ſchon eingefuͤhret iſt, wo man ohnehin<lb/>
das meiſte von dem, was den Willen angeht, in die<lb/>
Moral und Teleologie verweiſet, (§. 491.). Wir<lb/>ſetzen demnach, daß der Verſtand etwas <hirendition="#fr">beſtimme,</hi><lb/>
wenn er die Merkmale, ſo in einem Begriffe ſeyn<lb/>
oder dazu kommen muͤſſen, feſte ſetzet oder hinzuſetzet,<lb/>
und dieſe Merkmale ſelbſt werden wir <hirendition="#fr">Beſtimmun-</hi><lb/><fwplace="bottom"type="catch"><hirendition="#fr">gen</hi></fw><lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[128/0136]
XVI. Hauptſtuͤck.
falle, haben wir oben (§. 229.) umſtaͤndlich an-
gezeiget, und zugleich gewieſen, wie fern es
in Abſicht auf uns wegfalle.
§. 508.
Ungeachtet nun alſo der Verſtand, das, was,
wie und wozu es beſtimmt werden kann, ſchlecht-
hin nur findet, ſo legen wir demſelben dennoch durch
eine Art von Namenwechſel, das wirkliche und thaͤ-
tige Beſtimmen bey, und ſo mag auch das Wort,
als ein abgekuͤrzter Ausdruck gebraucht werden.
Durch einen aͤhnlichen Namenwechſel, nennen wir
diejenigen Merkmale, die den abſtracten Begriffen
zugeſetzet werden, und ſo auch die Veraͤnderungen,
die ein zu etwas beſtimmtes Indiuiduum leiden muß,
um dazu tauglich zu ſeyn, ſchlechthin Beſtimmun-
gen, da ſonſt dem buchſtaͤblichen Verſtande nach Be-
ſtimmung active ſo viel als widmen, poſitive aber
ſo viel als gewidmet ſeyn, ſagen will, wenn man
anders ſolche Subſtantiua abſtracta durch Woͤrter von
einer andern Claſſe genau angeben oder definiren
kann, (Semiot. §. 138. 140.). Nach dieſer Erinne-
rung, welche hier nur dahin geht, daß wir bey dem
Beſtimmen die Mittel und Abſichten, und ſo auch
das Wiſſen, Wollen und Koͤnnen unterſcheiden muß-
ten, werden wir nun bey der verwechſelten Bedeu-
tung bleiben, weil ſie in der Vernunftlehre und Me-
taphyſic laͤngſt ſchon eingefuͤhret iſt, wo man ohnehin
das meiſte von dem, was den Willen angeht, in die
Moral und Teleologie verweiſet, (§. 491.). Wir
ſetzen demnach, daß der Verſtand etwas beſtimme,
wenn er die Merkmale, ſo in einem Begriffe ſeyn
oder dazu kommen muͤſſen, feſte ſetzet oder hinzuſetzet,
und dieſe Merkmale ſelbſt werden wir Beſtimmun-
gen
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Lambert, Johann Heinrich: Anlage zur Architectonic. Bd. 2. Riga, 1771, S. 128. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lambert_architectonic02_1771/136>, abgerufen am 21.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.