Lambert, Johann Heinrich: Anlage zur Architectonic. Bd. 1. Riga, 1771.Das Vor seyn und das Nach seyn. 7° Eine Reihe kann sowohl durch den Zufall, als nach Gesetzen endlich bleiben, und Lücken haben. Denn bey dem Zufalle ist eben nicht nothwen- dig, daß immer eines auf das andere folge. Soll aber eine Reihe nach Gesetzen endlich seyn, so wird mehr als ein einfaches Gesetz erfordert, damit eines dem andern Schranken setze. Bey dem Zufalle aber sind die Lücken möglicher, als das Aufhören, und die Ungleichheit der Lücken, desto wahrscheinlicher, je länger die Reihe ist, so daß sie bey einer unendlichen Reihe nothwendig ungleich, und nothwendig unordentlich ungleich werden. Beydes kann aber auch bey Gesetzen statt haben. Man nehme die sogenannten Primzahlen zum Beyspiele, oder man sehe nur in den Reihen der Quadratwurzeln die Stellen, wo 0 sind in Absicht auf die locale Ordnung der Zahlen als Lücken an. §. 328. Wenn eine locale Ordnung in einer Reihe vor- in
Das Vor ſeyn und das Nach ſeyn. 7° Eine Reihe kann ſowohl durch den Zufall, als nach Geſetzen endlich bleiben, und Luͤcken haben. Denn bey dem Zufalle iſt eben nicht nothwen- dig, daß immer eines auf das andere folge. Soll aber eine Reihe nach Geſetzen endlich ſeyn, ſo wird mehr als ein einfaches Geſetz erfordert, damit eines dem andern Schranken ſetze. Bey dem Zufalle aber ſind die Luͤcken moͤglicher, als das Aufhoͤren, und die Ungleichheit der Luͤcken, deſto wahrſcheinlicher, je laͤnger die Reihe iſt, ſo daß ſie bey einer unendlichen Reihe nothwendig ungleich, und nothwendig unordentlich ungleich werden. Beydes kann aber auch bey Geſetzen ſtatt haben. Man nehme die ſogenannten Primzahlen zum Beyſpiele, oder man ſehe nur in den Reihen der Quadratwurzeln die Stellen, wo 0 ſind in Abſicht auf die locale Ordnung der Zahlen als Luͤcken an. §. 328. Wenn eine locale Ordnung in einer Reihe vor- in
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <pb facs="#f0355" n="319"/> <fw place="top" type="header"> <hi rendition="#b">Das Vor ſeyn und das Nach ſeyn.</hi> </fw><lb/> <list> <item>7° Eine Reihe kann ſowohl durch den Zufall, als<lb/> nach Geſetzen endlich bleiben, und Luͤcken haben.<lb/> Denn bey dem Zufalle iſt eben nicht nothwen-<lb/> dig, daß immer eines auf das andere folge.<lb/> Soll aber eine Reihe nach Geſetzen endlich ſeyn,<lb/> ſo wird mehr als ein einfaches Geſetz erfordert,<lb/> damit eines dem andern Schranken ſetze. Bey<lb/> dem Zufalle aber ſind die Luͤcken moͤglicher, als<lb/> das Aufhoͤren, und die Ungleichheit der Luͤcken,<lb/> deſto wahrſcheinlicher, je laͤnger die Reihe iſt, ſo<lb/> daß ſie bey einer unendlichen Reihe nothwendig<lb/> ungleich, und nothwendig unordentlich ungleich<lb/> werden. Beydes kann aber auch bey Geſetzen<lb/> ſtatt haben. Man nehme die ſogenannten<lb/> Primzahlen zum Beyſpiele, oder man ſehe nur<lb/> in den Reihen der Quadratwurzeln die Stellen,<lb/> wo 0 ſind in Abſicht auf die locale Ordnung der<lb/> Zahlen als Luͤcken an.</item> </list> </div><lb/> <div n="3"> <head>§. 328.</head><lb/> <p>Wenn eine locale Ordnung in einer Reihe vor-<lb/> koͤmmt, ſo gruͤndet ſie ſich, ſo oft ſie unendlich fort-<lb/> geht, nothwendig auf ein Geſetz, und in ſo ferne<lb/> wird demnach der Zufall ausgeſchloſſen. <hi rendition="#fr">Die Ge-<lb/> ſetze aber kommen ohne Kraͤfte nicht vor.</hi><lb/> Denn im Reiche der Wahrheit gruͤnden ſie ſich auf<lb/> die metaphyſiſche Wahrheit eines denkenden Weſens<lb/> und der <hi rendition="#fr">Erkenntnißkraͤfte,</hi> und im Reiche der Wirk-<lb/> lichkeit auf die <hi rendition="#fr">Kraͤfte des Willens und der Be-<lb/> wegung,</hi> weil ohne dieſe Erforderniſſe die Geſetze<lb/> nicht einmal ein leerer Traum, ſondern vollends gar<lb/> nichts waͤren, (§. 299.). Wir werden nun ſehen,<lb/> wie genau hiebey das <hi rendition="#fr">Hypothetiſche</hi> und <hi rendition="#fr">Willkuͤhr-<lb/> liche</hi> an das <hi rendition="#fr">Nothwendige</hi> graͤnzet, und wie, was<lb/> <fw place="bottom" type="catch">in</fw><lb/></p> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [319/0355]
Das Vor ſeyn und das Nach ſeyn.
7° Eine Reihe kann ſowohl durch den Zufall, als
nach Geſetzen endlich bleiben, und Luͤcken haben.
Denn bey dem Zufalle iſt eben nicht nothwen-
dig, daß immer eines auf das andere folge.
Soll aber eine Reihe nach Geſetzen endlich ſeyn,
ſo wird mehr als ein einfaches Geſetz erfordert,
damit eines dem andern Schranken ſetze. Bey
dem Zufalle aber ſind die Luͤcken moͤglicher, als
das Aufhoͤren, und die Ungleichheit der Luͤcken,
deſto wahrſcheinlicher, je laͤnger die Reihe iſt, ſo
daß ſie bey einer unendlichen Reihe nothwendig
ungleich, und nothwendig unordentlich ungleich
werden. Beydes kann aber auch bey Geſetzen
ſtatt haben. Man nehme die ſogenannten
Primzahlen zum Beyſpiele, oder man ſehe nur
in den Reihen der Quadratwurzeln die Stellen,
wo 0 ſind in Abſicht auf die locale Ordnung der
Zahlen als Luͤcken an.
§. 328.
Wenn eine locale Ordnung in einer Reihe vor-
koͤmmt, ſo gruͤndet ſie ſich, ſo oft ſie unendlich fort-
geht, nothwendig auf ein Geſetz, und in ſo ferne
wird demnach der Zufall ausgeſchloſſen. Die Ge-
ſetze aber kommen ohne Kraͤfte nicht vor.
Denn im Reiche der Wahrheit gruͤnden ſie ſich auf
die metaphyſiſche Wahrheit eines denkenden Weſens
und der Erkenntnißkraͤfte, und im Reiche der Wirk-
lichkeit auf die Kraͤfte des Willens und der Be-
wegung, weil ohne dieſe Erforderniſſe die Geſetze
nicht einmal ein leerer Traum, ſondern vollends gar
nichts waͤren, (§. 299.). Wir werden nun ſehen,
wie genau hiebey das Hypothetiſche und Willkuͤhr-
liche an das Nothwendige graͤnzet, und wie, was
in
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |