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Lambert, Johann Heinrich: Anlage zur Architectonic. Bd. 1. Riga, 1771.

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Das Vor seyn und das Nach seyn.
wendigkeit ausschließen, sie dem blinden Zufall das
Wort zu reden scheinen, und hinwiederum, wenn
man sie wider den Zufall richtet, die absolute Noth-
wendigkeit bewiesen oder vorausgesetzt zu seyn scheint.
Und in der That wird, wenn man das eine voraus-
setzt, das andere allerdings nothwendig umgestoßen.
Wir haben daher mit gutem Vorbedachte, ohne noch
auf das Mittel zu sehen, die beyden Extrema gegen
einander gehalten, und die Aehnlichkeiten, so wir in
beyden gefunden, zeigen, daß man sie eben nicht in
allen Absichten durchaus einander entgegen setzen
könne. Man könnte daher voraus vermuthen, daß
beyde, in so fern sie Aehnlichkeiten haben, nicht
nur darinn unter sich, sondern auch dem wah-
ren Mittel oder der weisen Einrichtung ähn-
lich, und allem Ansehen nach auch nicht wei-
ter wirklich gedenkbar sind,
(Alethiol. §. 193. 205.).

§. 327.

Um diese Vergleichung der Nothwendigkeit und
des Ungefährs noch deutlicher aus einander zu setzen,
werden wir aus dem §. 315. wiederholen, daß der
Zufall kein ander vor und nach zuläßt, als was in
Ansehung der Zeit und Raumes nothwendig vor
und nach genennet werden muß, oder daß diese
Wörter bey dem blinden Zufall schlechthin nur Prä-
positionen sind, (§. 310.). Um nun die Ordnung,
welche in einer Reihe schlechthin nur der Stelle
nach betrachtet
seyn kann, von derjenigen zu un-
terscheiden, welche von Gesetzen herrühret, zu un-
terscheiden, wollen wir erstere schlechthin locale
Ordnung
oder Ordnung der Stelle nach, letz-
tere aber gesetzliche oder regelmäßige Ordnung,
oder Ordnung im Zusammenhange nennen.

Ver-

Das Vor ſeyn und das Nach ſeyn.
wendigkeit ausſchließen, ſie dem blinden Zufall das
Wort zu reden ſcheinen, und hinwiederum, wenn
man ſie wider den Zufall richtet, die abſolute Noth-
wendigkeit bewieſen oder vorausgeſetzt zu ſeyn ſcheint.
Und in der That wird, wenn man das eine voraus-
ſetzt, das andere allerdings nothwendig umgeſtoßen.
Wir haben daher mit gutem Vorbedachte, ohne noch
auf das Mittel zu ſehen, die beyden Extrema gegen
einander gehalten, und die Aehnlichkeiten, ſo wir in
beyden gefunden, zeigen, daß man ſie eben nicht in
allen Abſichten durchaus einander entgegen ſetzen
koͤnne. Man koͤnnte daher voraus vermuthen, daß
beyde, in ſo fern ſie Aehnlichkeiten haben, nicht
nur darinn unter ſich, ſondern auch dem wah-
ren Mittel oder der weiſen Einrichtung aͤhn-
lich, und allem Anſehen nach auch nicht wei-
ter wirklich gedenkbar ſind,
(Alethiol. §. 193. 205.).

§. 327.

Um dieſe Vergleichung der Nothwendigkeit und
des Ungefaͤhrs noch deutlicher aus einander zu ſetzen,
werden wir aus dem §. 315. wiederholen, daß der
Zufall kein ander vor und nach zulaͤßt, als was in
Anſehung der Zeit und Raumes nothwendig vor
und nach genennet werden muß, oder daß dieſe
Woͤrter bey dem blinden Zufall ſchlechthin nur Praͤ-
poſitionen ſind, (§. 310.). Um nun die Ordnung,
welche in einer Reihe ſchlechthin nur der Stelle
nach betrachtet
ſeyn kann, von derjenigen zu un-
terſcheiden, welche von Geſetzen herruͤhret, zu un-
terſcheiden, wollen wir erſtere ſchlechthin locale
Ordnung
oder Ordnung der Stelle nach, letz-
tere aber geſetzliche oder regelmaͤßige Ordnung,
oder Ordnung im Zuſammenhange nennen.

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[317/0353] Das Vor ſeyn und das Nach ſeyn. wendigkeit ausſchließen, ſie dem blinden Zufall das Wort zu reden ſcheinen, und hinwiederum, wenn man ſie wider den Zufall richtet, die abſolute Noth- wendigkeit bewieſen oder vorausgeſetzt zu ſeyn ſcheint. Und in der That wird, wenn man das eine voraus- ſetzt, das andere allerdings nothwendig umgeſtoßen. Wir haben daher mit gutem Vorbedachte, ohne noch auf das Mittel zu ſehen, die beyden Extrema gegen einander gehalten, und die Aehnlichkeiten, ſo wir in beyden gefunden, zeigen, daß man ſie eben nicht in allen Abſichten durchaus einander entgegen ſetzen koͤnne. Man koͤnnte daher voraus vermuthen, daß beyde, in ſo fern ſie Aehnlichkeiten haben, nicht nur darinn unter ſich, ſondern auch dem wah- ren Mittel oder der weiſen Einrichtung aͤhn- lich, und allem Anſehen nach auch nicht wei- ter wirklich gedenkbar ſind, (Alethiol. §. 193. 205.). §. 327. Um dieſe Vergleichung der Nothwendigkeit und des Ungefaͤhrs noch deutlicher aus einander zu ſetzen, werden wir aus dem §. 315. wiederholen, daß der Zufall kein ander vor und nach zulaͤßt, als was in Anſehung der Zeit und Raumes nothwendig vor und nach genennet werden muß, oder daß dieſe Woͤrter bey dem blinden Zufall ſchlechthin nur Praͤ- poſitionen ſind, (§. 310.). Um nun die Ordnung, welche in einer Reihe ſchlechthin nur der Stelle nach betrachtet ſeyn kann, von derjenigen zu un- terſcheiden, welche von Geſetzen herruͤhret, zu un- terſcheiden, wollen wir erſtere ſchlechthin locale Ordnung oder Ordnung der Stelle nach, letz- tere aber geſetzliche oder regelmaͤßige Ordnung, oder Ordnung im Zuſammenhange nennen. Ver-

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Zitationshilfe: Lambert, Johann Heinrich: Anlage zur Architectonic. Bd. 1. Riga, 1771, S. 317. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lambert_architectonic01_1771/353>, abgerufen am 03.12.2024.