Nun können, wie wir aus diesem Beyspiele sehen, vielerley Gründe seyn, warum Dinge in einer Reihe einander vorgehen, oder nachfolgen. So viele es aber auch immer seyn mögen, so kömmt das vor und nach immer auch in der Gestalt einer Präpo- sition mit dabey vor. Wir können ferner allerdings von den Gründen, und daher zugleich auch von dem vor und nach als Aduerbium betrachtet, abstrahiren, und folglich schlechthin nur auf die Succession der Zeit und dem Orte nach sehen. Diese Möglichkeit des Abstrahirens, und, wenn wir a posteriori gehen, das öftere Nicht wissen der Gründe, und so auch die symbolische Möglichkeit, Wörter nach Belieben zu- sammenzusetzen (§. 288.), alles dieses giebt uns nicht den Begriff, sondern den Ausdruck einer Reihe von Dingen, die schlechthin nur dem Orte und der Zeit nach auf einander folgen, oder wobey das vor und nach durchaus nicht alsAduerbium vorkömmt. Das Nicht wissen der Gründe, wel- ches bey uns sehr häufig vorkömmt, und so auch das nicht vorhersehen des Erfolges, macht, daß wir die Worte eines Ungefährs oder eines Zufalls dabey gebrauchen. Aus diesem Grunde, da wir erst ange- führten Ausdruck als eine Definition ansehen, beut uns die symbolische Möglichkeit auch Mittel an, zu dieser Definition das Definitum zu bilden, und so nennen wir diese Reihe einen durchaus oder abso- luten blinden Zufall, blindes Ungefähr, einen Casum purum, le pur hazard etc. Und diese Benen- nungen lassen sich ordentlich beweisen. Eine solche Reihe ist ein Ungefähr, Zufall,Casus, Hazard, weil wir, wenn sie existirte, darinn nichts voraus- sehen könnten. Dieser Zufall oder Ungefähr wird
durch-
XI. Hauptſtuͤck.
§. 311.
Nun koͤnnen, wie wir aus dieſem Beyſpiele ſehen, vielerley Gruͤnde ſeyn, warum Dinge in einer Reihe einander vorgehen, oder nachfolgen. So viele es aber auch immer ſeyn moͤgen, ſo koͤmmt das vor und nach immer auch in der Geſtalt einer Praͤpo- ſition mit dabey vor. Wir koͤnnen ferner allerdings von den Gruͤnden, und daher zugleich auch von dem vor und nach als Aduerbium betrachtet, abſtrahiren, und folglich ſchlechthin nur auf die Succeſſion der Zeit und dem Orte nach ſehen. Dieſe Moͤglichkeit des Abſtrahirens, und, wenn wir a poſteriori gehen, das oͤftere Nicht wiſſen der Gruͤnde, und ſo auch die ſymboliſche Moͤglichkeit, Woͤrter nach Belieben zu- ſammenzuſetzen (§. 288.), alles dieſes giebt uns nicht den Begriff, ſondern den Ausdruck einer Reihe von Dingen, die ſchlechthin nur dem Orte und der Zeit nach auf einander folgen, oder wobey das vor und nach durchaus nicht alsAduerbium vorkoͤmmt. Das Nicht wiſſen der Gruͤnde, wel- ches bey uns ſehr haͤufig vorkoͤmmt, und ſo auch das nicht vorherſehen des Erfolges, macht, daß wir die Worte eines Ungefaͤhrs oder eines Zufalls dabey gebrauchen. Aus dieſem Grunde, da wir erſt ange- fuͤhrten Ausdruck als eine Definition anſehen, beut uns die ſymboliſche Moͤglichkeit auch Mittel an, zu dieſer Definition das Definitum zu bilden, und ſo nennen wir dieſe Reihe einen durchaus oder abſo- luten blinden Zufall, blindes Ungefaͤhr, einen Caſum purum, le pur hazard ꝛc. Und dieſe Benen- nungen laſſen ſich ordentlich beweiſen. Eine ſolche Reihe iſt ein Ungefaͤhr, Zufall,Caſus, Hazard, weil wir, wenn ſie exiſtirte, darinn nichts voraus- ſehen koͤnnten. Dieſer Zufall oder Ungefaͤhr wird
durch-
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><pbfacs="#f0338"n="302"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b"><hirendition="#aq">XI.</hi> Hauptſtuͤck.</hi></fw><lb/><divn="3"><head>§. 311.</head><lb/><p>Nun koͤnnen, wie wir aus dieſem Beyſpiele ſehen,<lb/>
vielerley Gruͤnde ſeyn, warum Dinge in einer Reihe<lb/>
einander vorgehen, oder nachfolgen. So viele es<lb/>
aber auch immer ſeyn moͤgen, ſo koͤmmt das <hirendition="#fr">vor</hi><lb/>
und <hirendition="#fr">nach</hi> immer auch in der Geſtalt einer <hirendition="#fr">Praͤpo-<lb/>ſition</hi> mit dabey vor. Wir koͤnnen ferner allerdings<lb/>
von den Gruͤnden, und daher zugleich auch von dem<lb/><hirendition="#fr">vor</hi> und <hirendition="#fr">nach</hi> als <hirendition="#aq"><hirendition="#i">Aduerbium</hi></hi> betrachtet, abſtrahiren,<lb/>
und folglich ſchlechthin nur auf die Succeſſion der<lb/>
Zeit und dem Orte nach ſehen. Dieſe Moͤglichkeit<lb/>
des <hirendition="#fr">Abſtrahirens,</hi> und, wenn wir <hirendition="#aq">a poſteriori</hi> gehen,<lb/>
das oͤftere Nicht wiſſen der Gruͤnde, und ſo auch die<lb/>ſymboliſche Moͤglichkeit, Woͤrter nach Belieben zu-<lb/>ſammenzuſetzen (§. 288.), alles dieſes giebt uns nicht<lb/>
den Begriff, ſondern den Ausdruck <hirendition="#fr">einer Reihe<lb/>
von Dingen, die ſchlechthin nur dem Orte und<lb/>
der Zeit nach auf einander folgen, oder wobey<lb/>
das vor und nach durchaus nicht als</hi><hirendition="#aq"><hirendition="#i">Aduerbium</hi></hi><lb/><hirendition="#fr">vorkoͤmmt.</hi> Das <hirendition="#fr">Nicht wiſſen</hi> der Gruͤnde, wel-<lb/>
ches bey uns ſehr haͤufig vorkoͤmmt, und ſo auch das<lb/><hirendition="#fr">nicht vorherſehen</hi> des Erfolges, macht, daß wir die<lb/>
Worte eines <hirendition="#fr">Ungefaͤhrs</hi> oder eines <hirendition="#fr">Zufalls</hi> dabey<lb/>
gebrauchen. Aus dieſem Grunde, da wir erſt ange-<lb/>
fuͤhrten Ausdruck als eine Definition anſehen, beut<lb/>
uns die ſymboliſche Moͤglichkeit auch Mittel an, zu<lb/>
dieſer Definition das Definitum zu bilden, und ſo<lb/>
nennen wir dieſe Reihe einen <hirendition="#fr">durchaus oder abſo-<lb/>
luten blinden Zufall, blindes Ungefaͤhr,</hi> einen<lb/><hirendition="#aq">Caſum purum, <hirendition="#i">le pur hazard</hi></hi>ꝛc. Und dieſe Benen-<lb/>
nungen laſſen ſich ordentlich beweiſen. Eine ſolche<lb/>
Reihe iſt ein <hirendition="#fr">Ungefaͤhr, Zufall,</hi><hirendition="#aq">Caſus, <hirendition="#i">Hazard</hi>,</hi><lb/>
weil <hirendition="#fr">wir,</hi> wenn ſie <hirendition="#fr">exiſtirte,</hi> darinn nichts voraus-<lb/>ſehen koͤnnten. Dieſer Zufall oder Ungefaͤhr wird<lb/><fwplace="bottom"type="catch">durch-</fw><lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[302/0338]
XI. Hauptſtuͤck.
§. 311.
Nun koͤnnen, wie wir aus dieſem Beyſpiele ſehen,
vielerley Gruͤnde ſeyn, warum Dinge in einer Reihe
einander vorgehen, oder nachfolgen. So viele es
aber auch immer ſeyn moͤgen, ſo koͤmmt das vor
und nach immer auch in der Geſtalt einer Praͤpo-
ſition mit dabey vor. Wir koͤnnen ferner allerdings
von den Gruͤnden, und daher zugleich auch von dem
vor und nach als Aduerbium betrachtet, abſtrahiren,
und folglich ſchlechthin nur auf die Succeſſion der
Zeit und dem Orte nach ſehen. Dieſe Moͤglichkeit
des Abſtrahirens, und, wenn wir a poſteriori gehen,
das oͤftere Nicht wiſſen der Gruͤnde, und ſo auch die
ſymboliſche Moͤglichkeit, Woͤrter nach Belieben zu-
ſammenzuſetzen (§. 288.), alles dieſes giebt uns nicht
den Begriff, ſondern den Ausdruck einer Reihe
von Dingen, die ſchlechthin nur dem Orte und
der Zeit nach auf einander folgen, oder wobey
das vor und nach durchaus nicht als Aduerbium
vorkoͤmmt. Das Nicht wiſſen der Gruͤnde, wel-
ches bey uns ſehr haͤufig vorkoͤmmt, und ſo auch das
nicht vorherſehen des Erfolges, macht, daß wir die
Worte eines Ungefaͤhrs oder eines Zufalls dabey
gebrauchen. Aus dieſem Grunde, da wir erſt ange-
fuͤhrten Ausdruck als eine Definition anſehen, beut
uns die ſymboliſche Moͤglichkeit auch Mittel an, zu
dieſer Definition das Definitum zu bilden, und ſo
nennen wir dieſe Reihe einen durchaus oder abſo-
luten blinden Zufall, blindes Ungefaͤhr, einen
Caſum purum, le pur hazard ꝛc. Und dieſe Benen-
nungen laſſen ſich ordentlich beweiſen. Eine ſolche
Reihe iſt ein Ungefaͤhr, Zufall, Caſus, Hazard,
weil wir, wenn ſie exiſtirte, darinn nichts voraus-
ſehen koͤnnten. Dieſer Zufall oder Ungefaͤhr wird
durch-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Lambert, Johann Heinrich: Anlage zur Architectonic. Bd. 1. Riga, 1771, S. 302. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lambert_architectonic01_1771/338>, abgerufen am 21.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.