Lambert, Johann Heinrich: Anlage zur Architectonic. Bd. 1. Riga, 1771.und das Nicht nothwendig seyn. 9°. Jm dritten Falle, wo nämlich die Verände- rung sich nur langsam äußert, geht der Schluß ebenfalls an, weil wir der langsamen Verän- derung Rechnung tragen können. 10°. Jm zweyten Falle aber, welcher sich von dem ersten nicht anders unterscheidet, als wenn die bisher beständig gewesene Sache verändert wird, können wir nur bedingnisweise annehmen, daß sie fortfahre zu bleiben. Dieses geht aber in denen Fällen nothwendiger an, wo die zur Aenderung erforderliche Kraft groß, und wenn sie irgend wäre, durch ihre Wirkung kenntlich seyn müßte. Denn so läßt sich auch schon das Annähern be- merken. Und so geht es auch an, wenn wir wissen, daß die Kraft sich nicht oft äußert, und längere Zeit gebraucht, bis sie zum Ueberwie- gen aufgehäufet wird etc. §. 286. Das Beständige und Fortdauernde bleibt einerley Grund- S 3
und das Nicht nothwendig ſeyn. 9°. Jm dritten Falle, wo naͤmlich die Veraͤnde- rung ſich nur langſam aͤußert, geht der Schluß ebenfalls an, weil wir der langſamen Veraͤn- derung Rechnung tragen koͤnnen. 10°. Jm zweyten Falle aber, welcher ſich von dem erſten nicht anders unterſcheidet, als wenn die bisher beſtaͤndig geweſene Sache veraͤndert wird, koͤnnen wir nur bedingnisweiſe annehmen, daß ſie fortfahre zu bleiben. Dieſes geht aber in denen Faͤllen nothwendiger an, wo die zur Aenderung erforderliche Kraft groß, und wenn ſie irgend waͤre, durch ihre Wirkung kenntlich ſeyn muͤßte. Denn ſo laͤßt ſich auch ſchon das Annaͤhern be- merken. Und ſo geht es auch an, wenn wir wiſſen, daß die Kraft ſich nicht oft aͤußert, und laͤngere Zeit gebraucht, bis ſie zum Ueberwie- gen aufgehaͤufet wird ꝛc. §. 286. Das Beſtaͤndige und Fortdauernde bleibt einerley Grund- S 3
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und das Nicht nothwendig ſeyn.
9°. Jm dritten Falle, wo naͤmlich die Veraͤnde-
rung ſich nur langſam aͤußert, geht der Schluß
ebenfalls an, weil wir der langſamen Veraͤn-
derung Rechnung tragen koͤnnen.
10°. Jm zweyten Falle aber, welcher ſich von dem
erſten nicht anders unterſcheidet, als wenn die
bisher beſtaͤndig geweſene Sache veraͤndert wird,
koͤnnen wir nur bedingnisweiſe annehmen, daß ſie
fortfahre zu bleiben. Dieſes geht aber in denen
Faͤllen nothwendiger an, wo die zur Aenderung
erforderliche Kraft groß, und wenn ſie irgend
waͤre, durch ihre Wirkung kenntlich ſeyn muͤßte.
Denn ſo laͤßt ſich auch ſchon das Annaͤhern be-
merken. Und ſo geht es auch an, wenn wir
wiſſen, daß die Kraft ſich nicht oft aͤußert, und
laͤngere Zeit gebraucht, bis ſie zum Ueberwie-
gen aufgehaͤufet wird ꝛc.
§. 286.
Das Beſtaͤndige und Fortdauernde bleibt einerley
oder eben daſſelbe, ſo fern es beſtaͤndig und fort-
dauernd iſt. Da nun das Nothwendige die Anlage
zu dem beſtaͤndigen und fortdauernden iſt (§. 284. 285),
ſo laͤßt ſich die oben gegebene Theorie von der Jden-
titaͤt (§. 124-161.) bey beydem anwenden. Naͤm-
lich: Was nothwendig iſt, bleibt unveraͤndert,
einerley, eben daſſelbe. Und hinwiederum,
was eben daſſelbe bleibt, hat in ſo fern eine,
wenigſtens hypothetiſche, Nothwendigkeit.
Sodann koͤnnen auch bey dem Veraͤnderlichen die
Geſetze der Veraͤnderung etwas Beſtaͤndiges und
Nothwendiges haben, und dieſes kann auch vorkom-
men, ſo fern ſich mehrere Sachen nach einerley Ge-
ſetze veraͤndern. Wir haben die Anlage zu den
Grund-
S 3
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