die besondere Theorie der Kräfte erst im folgenden werden vornehmen können, so mag es dermalen ge- nug seyn, dieses hier nur überhaupt angemerkt zu haben.
§. 222.
So fern ein Indiuiduum Veränderungen leidet, ohne daß es aufhöre, eben dasselbe zu seyn, werden solche Veränderungen mit einem besondern Namen Modificationen, Zufälligkeiten oder zufällige Bestimmungen genennet. Diese dehnen sich dem- nach so weit aus, als das gemeinsame Band nicht dadurch wegfällt, (§. 220. No. 11-15.). Hingegen nennet man das gemeinsame Band, nebst allem dem- jenigen, ohne welches dieses Band ganz oder zum Theil wegfallen würde, die wesentlichen Stücke, welche demnach in einem Indiuiduo beysammen blei- ben, so lange das gemeinsame Band nicht wegfällt, oder durch größere Kräfte getrennet wird. Man sieht aus den bißherigen Betrachtungen, daß diese Benennungen nur abgekürzte Ausdrücke sind, wo- durch man sich weitläuftigere ersparet. Die Be- griffe, so man sich darunter vorzustellen hat, werden aber dadurch nicht abgekürzet, und man muß sie in aller Ausführlichkeit beybehalten, wenn man das Wesentliche von dem Zufälligen genau unterschei- den will.
§. 223.
Wir können ferner anmerken, daß dieser Unter- schied zwischen dem Wesentlichen und Zufälligen in so ferne hypothetisch ist, als man dabey von den grö- ßern Kräften abstrahirt, wodurch das gemeinsame Band getrennet werden kann. Denn nur in so ferne bleiben die Stücke, welche vermittelst des ihnen ge-
mein-
Das Veraͤnderliche und Fortdauernde.
die beſondere Theorie der Kraͤfte erſt im folgenden werden vornehmen koͤnnen, ſo mag es dermalen ge- nug ſeyn, dieſes hier nur uͤberhaupt angemerkt zu haben.
§. 222.
So fern ein Indiuiduum Veraͤnderungen leidet, ohne daß es aufhoͤre, eben daſſelbe zu ſeyn, werden ſolche Veraͤnderungen mit einem beſondern Namen Modificationen, Zufaͤlligkeiten oder zufaͤllige Beſtimmungen genennet. Dieſe dehnen ſich dem- nach ſo weit aus, als das gemeinſame Band nicht dadurch wegfaͤllt, (§. 220. Nº. 11-15.). Hingegen nennet man das gemeinſame Band, nebſt allem dem- jenigen, ohne welches dieſes Band ganz oder zum Theil wegfallen wuͤrde, die weſentlichen Stuͤcke, welche demnach in einem Indiuiduo beyſammen blei- ben, ſo lange das gemeinſame Band nicht wegfaͤllt, oder durch groͤßere Kraͤfte getrennet wird. Man ſieht aus den bißherigen Betrachtungen, daß dieſe Benennungen nur abgekuͤrzte Ausdruͤcke ſind, wo- durch man ſich weitlaͤuftigere erſparet. Die Be- griffe, ſo man ſich darunter vorzuſtellen hat, werden aber dadurch nicht abgekuͤrzet, und man muß ſie in aller Ausfuͤhrlichkeit beybehalten, wenn man das Weſentliche von dem Zufaͤlligen genau unterſchei- den will.
§. 223.
Wir koͤnnen ferner anmerken, daß dieſer Unter- ſchied zwiſchen dem Weſentlichen und Zufaͤlligen in ſo ferne hypothetiſch iſt, als man dabey von den groͤ- ßern Kraͤften abſtrahirt, wodurch das gemeinſame Band getrennet werden kann. Denn nur in ſo ferne bleiben die Stuͤcke, welche vermittelſt des ihnen ge-
mein-
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Das Veraͤnderliche und Fortdauernde.
die beſondere Theorie der Kraͤfte erſt im folgenden
werden vornehmen koͤnnen, ſo mag es dermalen ge-
nug ſeyn, dieſes hier nur uͤberhaupt angemerkt zu
haben.
§. 222.
So fern ein Indiuiduum Veraͤnderungen leidet,
ohne daß es aufhoͤre, eben daſſelbe zu ſeyn, werden
ſolche Veraͤnderungen mit einem beſondern Namen
Modificationen, Zufaͤlligkeiten oder zufaͤllige
Beſtimmungen genennet. Dieſe dehnen ſich dem-
nach ſo weit aus, als das gemeinſame Band nicht
dadurch wegfaͤllt, (§. 220. Nº. 11-15.). Hingegen
nennet man das gemeinſame Band, nebſt allem dem-
jenigen, ohne welches dieſes Band ganz oder zum
Theil wegfallen wuͤrde, die weſentlichen Stuͤcke,
welche demnach in einem Indiuiduo beyſammen blei-
ben, ſo lange das gemeinſame Band nicht wegfaͤllt,
oder durch groͤßere Kraͤfte getrennet wird. Man
ſieht aus den bißherigen Betrachtungen, daß dieſe
Benennungen nur abgekuͤrzte Ausdruͤcke ſind, wo-
durch man ſich weitlaͤuftigere erſparet. Die Be-
griffe, ſo man ſich darunter vorzuſtellen hat, werden
aber dadurch nicht abgekuͤrzet, und man muß ſie in
aller Ausfuͤhrlichkeit beybehalten, wenn man das
Weſentliche von dem Zufaͤlligen genau unterſchei-
den will.
§. 223.
Wir koͤnnen ferner anmerken, daß dieſer Unter-
ſchied zwiſchen dem Weſentlichen und Zufaͤlligen in
ſo ferne hypothetiſch iſt, als man dabey von den groͤ-
ßern Kraͤften abſtrahirt, wodurch das gemeinſame
Band getrennet werden kann. Denn nur in ſo ferne
bleiben die Stuͤcke, welche vermittelſt des ihnen ge-
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Lambert, Johann Heinrich: Anlage zur Architectonic. Bd. 1. Riga, 1771, S. 187. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/lambert_architectonic01_1771/223>, abgerufen am 23.02.2025.
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