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Krafft, Guido: Lehrbuch der Landwirthschaft auf wissenschaftlicher und praktischer Grundlage. Bd. 3. Berlin, 1876.

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Die Schweinezucht.
zu 16, sich finden, um so mehr Ferkeln, welche stets nur immer dieselbe Zitze auf-
suchen, können aufgezogen werden. Das Gesäuge muß überdies von gesunder Be-
schaffenheit, während der Säugezeit sehr ausgedehnt und fest, sonst schlaff und weich
sein. Die Hinterhand des Mutterschweines soll normal und kräftig entwickelt sein,
damit die Entwickelung der Jungen im Mutterleibe und der Verlauf der Geburt
nicht behindert werden. Säue, welche die üble Gewohnheit besitzen, ihre Jungen
nach der Geburt aufzufressen, sind von der Zucht auszuschließen.

4. Die Ausführung der Zucht.

Der Zeitpunkt, zu welchem die Schweine das erste Mal zuzulassen sind, hängt
sowohl von der langsameren oder schnelleren Entwickelung der Race, als auch von
ihrer Haltung und Ernährung ab. Die früher heranreifenden, englischen Zuchten
sind schon in einem Alter von 10 Monaten so weit entwickelt, daß sie zur Zucht
verwendbar sind. Thiere von großen spätreifen Racen sollen erst nach Ablauf von
12 -- 14 Monaten zugelassen werden. Der Eber ist selbstverständlich im Anfange
nur schonend zu benutzen; im 2. -- 3. Lebensjahre wird er sich am leistungsfähigsten
und fruchtbarsten erweisen. Späterhin erhält er gerne eine die Zuchtverwendung beein-
trächtigende Neigung zum Fettwerden, weshalb man ihn gewöhnlich nicht länger als
bis zum 3., 4. Jahre beibehält, da er überdieß mit zunehmendem Alter bösartig
wird. Alte Eber werden häufig zu schwer, bespringen nicht mehr fruchtbar und
lassen nur mehr eine geringe Verwerthung durch Mästung zu, da ihr Fleisch, selbst
wenn sie castrirt werden, zäh und grobfaserig wird. Bei Mutterschweinen von Racen,
welche sehr zur Fettbildung neigen, hat ein zu spätes, über ein Jahr hinaus-
gehendes, erstes Zulassen den Uebelstand im Gefolge, daß sie schwer trächtig werden.
Galt gebliebene, sowie alte Schweine, die in ihrer Fruchtbarkeit, gewöhnlich im 6. Jahre,
nachlassen, sind zur Mast aufzustellen.

Der richtige Moment zum Zulassen der Mutterschweine hängt von dem Ein-
tritte der Brunst ab. Das Verlangen des Mutterschweines nach dem Eber äußert
sich durch eine gewisse Unruhe, plötzliches Versagen des Futters, beständiges, heiseres
Grunzen, Aufspringen auf andere Schweine und auffallend geröthete Geschlechtstheile.
Die Dauer der Brünstigkeit beträgt 30 -- 40 Stunden; wird das Schwein aus Un-
achtsamkeit oder Absicht übergangen oder blieb es unfruchtbar, so wiederholt sich das
Rauschen nach 3 -- 4 Wochen. Am erfolgreichsten ist die Begattung, wenn das
Schwein in der Mitte der Brunst, etwa nach Verlauf von 12 -- 14 Stunden, be-
sprungen wird. Der Eintritt der Brunst ist bei dem Schweine an keine bestimmte
Jahreszeit gebunden, weshalb man es so einrichten kann, daß man die Ferkeln zu
jeder gewünschten Zeit erhält. Bei Stallfütterung läßt man gewöhnlich 2mal fer-
keln; es fällt dann der erste Wurf in den März, der zweite gegen Ende des Herb-
stes in den September. Bei Weidebetrieb läßt man nur einmal gegen das Frühjahr
zu abferkeln.

Die Schweinezucht.
zu 16, ſich finden, um ſo mehr Ferkeln, welche ſtets nur immer dieſelbe Zitze auf-
ſuchen, können aufgezogen werden. Das Geſäuge muß überdies von geſunder Be-
ſchaffenheit, während der Säugezeit ſehr ausgedehnt und feſt, ſonſt ſchlaff und weich
ſein. Die Hinterhand des Mutterſchweines ſoll normal und kräftig entwickelt ſein,
damit die Entwickelung der Jungen im Mutterleibe und der Verlauf der Geburt
nicht behindert werden. Säue, welche die üble Gewohnheit beſitzen, ihre Jungen
nach der Geburt aufzufreſſen, ſind von der Zucht auszuſchließen.

4. Die Ausführung der Zucht.

Der Zeitpunkt, zu welchem die Schweine das erſte Mal zuzulaſſen ſind, hängt
ſowohl von der langſameren oder ſchnelleren Entwickelung der Race, als auch von
ihrer Haltung und Ernährung ab. Die früher heranreifenden, engliſchen Zuchten
ſind ſchon in einem Alter von 10 Monaten ſo weit entwickelt, daß ſie zur Zucht
verwendbar ſind. Thiere von großen ſpätreifen Racen ſollen erſt nach Ablauf von
12 — 14 Monaten zugelaſſen werden. Der Eber iſt ſelbſtverſtändlich im Anfange
nur ſchonend zu benutzen; im 2. — 3. Lebensjahre wird er ſich am leiſtungsfähigſten
und fruchtbarſten erweiſen. Späterhin erhält er gerne eine die Zuchtverwendung beein-
trächtigende Neigung zum Fettwerden, weshalb man ihn gewöhnlich nicht länger als
bis zum 3., 4. Jahre beibehält, da er überdieß mit zunehmendem Alter bösartig
wird. Alte Eber werden häufig zu ſchwer, beſpringen nicht mehr fruchtbar und
laſſen nur mehr eine geringe Verwerthung durch Mäſtung zu, da ihr Fleiſch, ſelbſt
wenn ſie caſtrirt werden, zäh und grobfaſerig wird. Bei Mutterſchweinen von Racen,
welche ſehr zur Fettbildung neigen, hat ein zu ſpätes, über ein Jahr hinaus-
gehendes, erſtes Zulaſſen den Uebelſtand im Gefolge, daß ſie ſchwer trächtig werden.
Galt gebliebene, ſowie alte Schweine, die in ihrer Fruchtbarkeit, gewöhnlich im 6. Jahre,
nachlaſſen, ſind zur Maſt aufzuſtellen.

Der richtige Moment zum Zulaſſen der Mutterſchweine hängt von dem Ein-
tritte der Brunſt ab. Das Verlangen des Mutterſchweines nach dem Eber äußert
ſich durch eine gewiſſe Unruhe, plötzliches Verſagen des Futters, beſtändiges, heiſeres
Grunzen, Aufſpringen auf andere Schweine und auffallend geröthete Geſchlechtstheile.
Die Dauer der Brünſtigkeit beträgt 30 — 40 Stunden; wird das Schwein aus Un-
achtſamkeit oder Abſicht übergangen oder blieb es unfruchtbar, ſo wiederholt ſich das
Rauſchen nach 3 — 4 Wochen. Am erfolgreichſten iſt die Begattung, wenn das
Schwein in der Mitte der Brunſt, etwa nach Verlauf von 12 — 14 Stunden, be-
ſprungen wird. Der Eintritt der Brunſt iſt bei dem Schweine an keine beſtimmte
Jahreszeit gebunden, weshalb man es ſo einrichten kann, daß man die Ferkeln zu
jeder gewünſchten Zeit erhält. Bei Stallfütterung läßt man gewöhnlich 2mal fer-
keln; es fällt dann der erſte Wurf in den März, der zweite gegen Ende des Herb-
ſtes in den September. Bei Weidebetrieb läßt man nur einmal gegen das Frühjahr
zu abferkeln.

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[279/0295] Die Schweinezucht. zu 16, ſich finden, um ſo mehr Ferkeln, welche ſtets nur immer dieſelbe Zitze auf- ſuchen, können aufgezogen werden. Das Geſäuge muß überdies von geſunder Be- ſchaffenheit, während der Säugezeit ſehr ausgedehnt und feſt, ſonſt ſchlaff und weich ſein. Die Hinterhand des Mutterſchweines ſoll normal und kräftig entwickelt ſein, damit die Entwickelung der Jungen im Mutterleibe und der Verlauf der Geburt nicht behindert werden. Säue, welche die üble Gewohnheit beſitzen, ihre Jungen nach der Geburt aufzufreſſen, ſind von der Zucht auszuſchließen. 4. Die Ausführung der Zucht. Der Zeitpunkt, zu welchem die Schweine das erſte Mal zuzulaſſen ſind, hängt ſowohl von der langſameren oder ſchnelleren Entwickelung der Race, als auch von ihrer Haltung und Ernährung ab. Die früher heranreifenden, engliſchen Zuchten ſind ſchon in einem Alter von 10 Monaten ſo weit entwickelt, daß ſie zur Zucht verwendbar ſind. Thiere von großen ſpätreifen Racen ſollen erſt nach Ablauf von 12 — 14 Monaten zugelaſſen werden. Der Eber iſt ſelbſtverſtändlich im Anfange nur ſchonend zu benutzen; im 2. — 3. Lebensjahre wird er ſich am leiſtungsfähigſten und fruchtbarſten erweiſen. Späterhin erhält er gerne eine die Zuchtverwendung beein- trächtigende Neigung zum Fettwerden, weshalb man ihn gewöhnlich nicht länger als bis zum 3., 4. Jahre beibehält, da er überdieß mit zunehmendem Alter bösartig wird. Alte Eber werden häufig zu ſchwer, beſpringen nicht mehr fruchtbar und laſſen nur mehr eine geringe Verwerthung durch Mäſtung zu, da ihr Fleiſch, ſelbſt wenn ſie caſtrirt werden, zäh und grobfaſerig wird. Bei Mutterſchweinen von Racen, welche ſehr zur Fettbildung neigen, hat ein zu ſpätes, über ein Jahr hinaus- gehendes, erſtes Zulaſſen den Uebelſtand im Gefolge, daß ſie ſchwer trächtig werden. Galt gebliebene, ſowie alte Schweine, die in ihrer Fruchtbarkeit, gewöhnlich im 6. Jahre, nachlaſſen, ſind zur Maſt aufzuſtellen. Der richtige Moment zum Zulaſſen der Mutterſchweine hängt von dem Ein- tritte der Brunſt ab. Das Verlangen des Mutterſchweines nach dem Eber äußert ſich durch eine gewiſſe Unruhe, plötzliches Verſagen des Futters, beſtändiges, heiſeres Grunzen, Aufſpringen auf andere Schweine und auffallend geröthete Geſchlechtstheile. Die Dauer der Brünſtigkeit beträgt 30 — 40 Stunden; wird das Schwein aus Un- achtſamkeit oder Abſicht übergangen oder blieb es unfruchtbar, ſo wiederholt ſich das Rauſchen nach 3 — 4 Wochen. Am erfolgreichſten iſt die Begattung, wenn das Schwein in der Mitte der Brunſt, etwa nach Verlauf von 12 — 14 Stunden, be- ſprungen wird. Der Eintritt der Brunſt iſt bei dem Schweine an keine beſtimmte Jahreszeit gebunden, weshalb man es ſo einrichten kann, daß man die Ferkeln zu jeder gewünſchten Zeit erhält. Bei Stallfütterung läßt man gewöhnlich 2mal fer- keln; es fällt dann der erſte Wurf in den März, der zweite gegen Ende des Herb- ſtes in den September. Bei Weidebetrieb läßt man nur einmal gegen das Frühjahr zu abferkeln.

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Zitationshilfe: Krafft, Guido: Lehrbuch der Landwirthschaft auf wissenschaftlicher und praktischer Grundlage. Bd. 3. Berlin, 1876, S. 279. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/krafft_landwirthschaft03_1876/295>, abgerufen am 22.12.2024.