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Krafft, Guido: Lehrbuch der Landwirthschaft auf wissenschaftlicher und praktischer Grundlage. Bd. 3. Berlin, 1876.

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Besondere Thierzuchtlehre.
Fuhrwerk 5.5 Mm. dicke Stränge verwendet, deren Preis sich nach der Länge richtet. Zwei
1.1--1.25 Meter lange, 7.5 Meter dicke Drahtseil-Stränge kosten z. B. 3.2 Mark (1 fl. 60);
2.4--2.5 Meter lange 4.50 Mark (2 fl. 25); dieselben Längen bei 5.5 Mm. Dicke 2.60
Mark (1 fl. 30), beziehungsweise 3.40 Mark (1 fl. 70).

2. Die Nutzung durch Pferdeaufzucht.

Die Pferdeaufzucht kann, wie schon S. 244 erwähnt, entweder ausschließlich in
Gestüten oder nebenher mit den gewöhnlichen Arbeitsstuten betrieben werden.

Der Betrieb der Pferdeaufzucht in Gestüten erfordert viele Sachkenntniß und
viel Capital, da der Gewinn aus einer solchen Einrichtung oft erst nach
Jahren flüssig wird. Ob die Haltung eines Gestütes wirthschaftlich vortheilhaft ist,
muß durch eine genaue Ertragsberechnung auf Grund der vorhandenen wirthschaft-
lichen Verhältnisse ermittelt werden, bevor man an die Einrichtung desselben schreitet.

Viel öfter als die Aufzucht der Pferde in Gestüten ergibt sich Gelegenheit, die
Aufzucht von Fohlen aus Arbeitsstuten zu bewerkstelligen. Die Arbeitsverhältnisse
der Wirthschaft müssen dann derartige sein, daß der Wirthschaftsbetrieb durch die
Schonung, welche unbedingt den abfohlenden und säugenden Stuten gegeben werden
muß, nicht behindert wird. Bei größeren Wirthschaften empfiehlt es sich, bei einem
solchen Betriebe von vornherein für je 4 Arbeitsstuten 1 Stute über den Bedarf
zu halten. Die fallenden Fohlen können je nach den vorhandenen Futter- und
Weideverhältnissen, entweder gleich nach dem Absetzen oder erst im ausgewachsenen
Zustande mit 3--4 Jahren verkauft werden, soweit sie nicht etwa zur Deckung des
eigenen Bedarfes an Zugpferden erforderlich sind. Der Betrieb kann schließlich auch
derart eingerichtet werden, daß man außer den eigenen Fohlen noch Absatzfohlen zukauft
und bis zum Alter von 3--4 Jahren aufzieht. In jedem Falle hat man dafür
zu sorgen, daß man nur solche Pferdeschläge zur Zucht und Aufzucht verwende, für
welche sich eine ausreichende Absatzgelegenheit ergibt. Im Allgemeinen wird man
um so besser fahren, je werthvollere Fohlen man aufzieht, da deren Aufzucht die-
selben Kosten wie von minder werthvollen verursacht. Die Zahl der Fohlen, welche
man von gedeckten Stuten aufbringt, erreicht in Gestüten unter besonders günstigen
Verhältnissen 66, unter mittleren Verhältnissen 60 %. Bei der Pferdezucht mit
Arbeitspferden, welche daher nicht ausschließlich den Zuchtzwecken gewidmet sind,
können 50 % als ein günstiges Ergebniß bezeichnet werden.

Für intensivere Wirthschaftsverhältnisse wird die Aufzucht der Pferde jedoch
nur dann wirthschaftlich gerechtfertigt sein, wenn sie sich auf werthvollere, stärkere
Pferde erstreckt, die zum Mindesten ihre Productionskosten ersetzen und womöglich noch
einen, wenn auch kleinen Gewinn abwerfen. Die Höhe der Productionskosten richtet
sich vornehmlich nach den Futterpreisen und nach den Zwecken der Zucht.

Für norddeutsche Verhältnisse belaufen sich die Productionskosten für die ersten vier
Jahre auf ungefähr 800 Mark, davon entfallen für den Jährling 320 Mark (Futterzulage
für die Mutterstute 50 M., Deckgeld 6 M., Fohlenfutter 268 M., Wartung, Stallung und
Risiko 26 M., abzüglich von 30 M. für 5 Fuhren Mist) und für das 2., 3. und 4. Jahr
je 160 M. (Futter und Streustroh 168 M., Wartung etc. 22 M., abzüglich von 30 M.
für 5 Fuhren Mist).

Beſondere Thierzuchtlehre.
Fuhrwerk 5.5 Mm. dicke Stränge verwendet, deren Preis ſich nach der Länge richtet. Zwei
1.1—1.25 Meter lange, 7.5 Meter dicke Drahtſeil-Stränge koſten z. B. 3.2 Mark (1 fl. 60);
2.4—2.5 Meter lange 4.50 Mark (2 fl. 25); dieſelben Längen bei 5.5 Mm. Dicke 2.60
Mark (1 fl. 30), beziehungsweiſe 3.40 Mark (1 fl. 70).

2. Die Nutzung durch Pferdeaufzucht.

Die Pferdeaufzucht kann, wie ſchon S. 244 erwähnt, entweder ausſchließlich in
Geſtüten oder nebenher mit den gewöhnlichen Arbeitsſtuten betrieben werden.

Der Betrieb der Pferdeaufzucht in Geſtüten erfordert viele Sachkenntniß und
viel Capital, da der Gewinn aus einer ſolchen Einrichtung oft erſt nach
Jahren flüſſig wird. Ob die Haltung eines Geſtütes wirthſchaftlich vortheilhaft iſt,
muß durch eine genaue Ertragsberechnung auf Grund der vorhandenen wirthſchaft-
lichen Verhältniſſe ermittelt werden, bevor man an die Einrichtung deſſelben ſchreitet.

Viel öfter als die Aufzucht der Pferde in Geſtüten ergibt ſich Gelegenheit, die
Aufzucht von Fohlen aus Arbeitsſtuten zu bewerkſtelligen. Die Arbeitsverhältniſſe
der Wirthſchaft müſſen dann derartige ſein, daß der Wirthſchaftsbetrieb durch die
Schonung, welche unbedingt den abfohlenden und ſäugenden Stuten gegeben werden
muß, nicht behindert wird. Bei größeren Wirthſchaften empfiehlt es ſich, bei einem
ſolchen Betriebe von vornherein für je 4 Arbeitsſtuten 1 Stute über den Bedarf
zu halten. Die fallenden Fohlen können je nach den vorhandenen Futter- und
Weideverhältniſſen, entweder gleich nach dem Abſetzen oder erſt im ausgewachſenen
Zuſtande mit 3—4 Jahren verkauft werden, ſoweit ſie nicht etwa zur Deckung des
eigenen Bedarfes an Zugpferden erforderlich ſind. Der Betrieb kann ſchließlich auch
derart eingerichtet werden, daß man außer den eigenen Fohlen noch Abſatzfohlen zukauft
und bis zum Alter von 3—4 Jahren aufzieht. In jedem Falle hat man dafür
zu ſorgen, daß man nur ſolche Pferdeſchläge zur Zucht und Aufzucht verwende, für
welche ſich eine ausreichende Abſatzgelegenheit ergibt. Im Allgemeinen wird man
um ſo beſſer fahren, je werthvollere Fohlen man aufzieht, da deren Aufzucht die-
ſelben Koſten wie von minder werthvollen verurſacht. Die Zahl der Fohlen, welche
man von gedeckten Stuten aufbringt, erreicht in Geſtüten unter beſonders günſtigen
Verhältniſſen 66, unter mittleren Verhältniſſen 60 %. Bei der Pferdezucht mit
Arbeitspferden, welche daher nicht ausſchließlich den Zuchtzwecken gewidmet ſind,
können 50 % als ein günſtiges Ergebniß bezeichnet werden.

Für intenſivere Wirthſchaftsverhältniſſe wird die Aufzucht der Pferde jedoch
nur dann wirthſchaftlich gerechtfertigt ſein, wenn ſie ſich auf werthvollere, ſtärkere
Pferde erſtreckt, die zum Mindeſten ihre Productionskoſten erſetzen und womöglich noch
einen, wenn auch kleinen Gewinn abwerfen. Die Höhe der Productionskoſten richtet
ſich vornehmlich nach den Futterpreiſen und nach den Zwecken der Zucht.

Für norddeutſche Verhältniſſe belaufen ſich die Productionskoſten für die erſten vier
Jahre auf ungefähr 800 Mark, davon entfallen für den Jährling 320 Mark (Futterzulage
für die Mutterſtute 50 M., Deckgeld 6 M., Fohlenfutter 268 M., Wartung, Stallung und
Riſiko 26 M., abzüglich von 30 M. für 5 Fuhren Miſt) und für das 2., 3. und 4. Jahr
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[262/0278] Beſondere Thierzuchtlehre. Fuhrwerk 5.5 Mm. dicke Stränge verwendet, deren Preis ſich nach der Länge richtet. Zwei 1.1—1.25 Meter lange, 7.5 Meter dicke Drahtſeil-Stränge koſten z. B. 3.2 Mark (1 fl. 60); 2.4—2.5 Meter lange 4.50 Mark (2 fl. 25); dieſelben Längen bei 5.5 Mm. Dicke 2.60 Mark (1 fl. 30), beziehungsweiſe 3.40 Mark (1 fl. 70). 2. Die Nutzung durch Pferdeaufzucht. Die Pferdeaufzucht kann, wie ſchon S. 244 erwähnt, entweder ausſchließlich in Geſtüten oder nebenher mit den gewöhnlichen Arbeitsſtuten betrieben werden. Der Betrieb der Pferdeaufzucht in Geſtüten erfordert viele Sachkenntniß und viel Capital, da der Gewinn aus einer ſolchen Einrichtung oft erſt nach Jahren flüſſig wird. Ob die Haltung eines Geſtütes wirthſchaftlich vortheilhaft iſt, muß durch eine genaue Ertragsberechnung auf Grund der vorhandenen wirthſchaft- lichen Verhältniſſe ermittelt werden, bevor man an die Einrichtung deſſelben ſchreitet. Viel öfter als die Aufzucht der Pferde in Geſtüten ergibt ſich Gelegenheit, die Aufzucht von Fohlen aus Arbeitsſtuten zu bewerkſtelligen. Die Arbeitsverhältniſſe der Wirthſchaft müſſen dann derartige ſein, daß der Wirthſchaftsbetrieb durch die Schonung, welche unbedingt den abfohlenden und ſäugenden Stuten gegeben werden muß, nicht behindert wird. Bei größeren Wirthſchaften empfiehlt es ſich, bei einem ſolchen Betriebe von vornherein für je 4 Arbeitsſtuten 1 Stute über den Bedarf zu halten. Die fallenden Fohlen können je nach den vorhandenen Futter- und Weideverhältniſſen, entweder gleich nach dem Abſetzen oder erſt im ausgewachſenen Zuſtande mit 3—4 Jahren verkauft werden, ſoweit ſie nicht etwa zur Deckung des eigenen Bedarfes an Zugpferden erforderlich ſind. Der Betrieb kann ſchließlich auch derart eingerichtet werden, daß man außer den eigenen Fohlen noch Abſatzfohlen zukauft und bis zum Alter von 3—4 Jahren aufzieht. In jedem Falle hat man dafür zu ſorgen, daß man nur ſolche Pferdeſchläge zur Zucht und Aufzucht verwende, für welche ſich eine ausreichende Abſatzgelegenheit ergibt. Im Allgemeinen wird man um ſo beſſer fahren, je werthvollere Fohlen man aufzieht, da deren Aufzucht die- ſelben Koſten wie von minder werthvollen verurſacht. Die Zahl der Fohlen, welche man von gedeckten Stuten aufbringt, erreicht in Geſtüten unter beſonders günſtigen Verhältniſſen 66, unter mittleren Verhältniſſen 60 %. Bei der Pferdezucht mit Arbeitspferden, welche daher nicht ausſchließlich den Zuchtzwecken gewidmet ſind, können 50 % als ein günſtiges Ergebniß bezeichnet werden. Für intenſivere Wirthſchaftsverhältniſſe wird die Aufzucht der Pferde jedoch nur dann wirthſchaftlich gerechtfertigt ſein, wenn ſie ſich auf werthvollere, ſtärkere Pferde erſtreckt, die zum Mindeſten ihre Productionskoſten erſetzen und womöglich noch einen, wenn auch kleinen Gewinn abwerfen. Die Höhe der Productionskoſten richtet ſich vornehmlich nach den Futterpreiſen und nach den Zwecken der Zucht. Für norddeutſche Verhältniſſe belaufen ſich die Productionskoſten für die erſten vier Jahre auf ungefähr 800 Mark, davon entfallen für den Jährling 320 Mark (Futterzulage für die Mutterſtute 50 M., Deckgeld 6 M., Fohlenfutter 268 M., Wartung, Stallung und Riſiko 26 M., abzüglich von 30 M. für 5 Fuhren Miſt) und für das 2., 3. und 4. Jahr je 160 M. (Futter und Streuſtroh 168 M., Wartung ꝛc. 22 M., abzüglich von 30 M. für 5 Fuhren Miſt).

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Zitationshilfe: Krafft, Guido: Lehrbuch der Landwirthschaft auf wissenschaftlicher und praktischer Grundlage. Bd. 3. Berlin, 1876, S. 262. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/krafft_landwirthschaft03_1876/278>, abgerufen am 20.11.2024.