Kortum, Carl Arnold: Die Jobsiade. Bd. 2. Dortmund, 1799.Zehntes Kapitel. Enthält finalem Sententiam in Causa des Tod- 1. "In Sachen Klägers und Beklakten, "Erkennet man nach durchgesehenen Akten, "Mit Vernunft und Billigkeit für Recht: "Daß Beklagter Hieronimus schlecht- 2. "erdings dem Kläger satisfacire "Und den Begräbnißlohn ohn Verzug abführe; "Jedoch bleibt ihm bei diesem Proceß "Vorbehalten an Herrn Schnellern der Re- greß. 3. "Auch in alle muthwillig verursachte Kost und Gebühren "Thut man Beklagten dabei condemniren; "Jedoch kann er erga condignum, davon "Bei uns nachsuchen erst rechtliche Mode- ration. 4. Uebri-
Zehntes Kapitel. Enthaͤlt finalem Sententiam in Cauſa des Tod- 1. „In Sachen Klaͤgers und Beklakten, „Erkennet man nach durchgeſehenen Akten, „Mit Vernunft und Billigkeit fuͤr Recht: „Daß Beklagter Hieronimus ſchlecht- 2. „erdings dem Klaͤger ſatisfacire „Und den Begraͤbnißlohn ohn Verzug abfuͤhre; „Jedoch bleibt ihm bei dieſem Proceß „Vorbehalten an Herrn Schnellern der Re- greß. 3. „Auch in alle muthwillig verurſachte Koſt und Gebuͤhren „Thut man Beklagten dabei condemniren; „Jedoch kann er erga condignum, davon „Bei uns nachſuchen erſt rechtliche Mode- ration. 4. Uebri-
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Zehntes Kapitel.
Enthaͤlt finalem Sententiam in Cauſa des Tod-
tengraͤbers zu Schildburg, qua Klaͤgers eines
Theils; contra und gegen den weiland todtge-
weſenen und nun wieder lebendigen Nacht-
waͤchter Hieronimus Jobs, qua Beklagten
andern Theils; worin abſeiten des letztern ſuc-
cumbirt wird, cum omnibus Expenſis; mit
Rationibus dubitandi et decidendi gehoͤrig
bekraͤftigt.
1. „In Sachen Klaͤgers und Beklakten,
„Erkennet man nach durchgeſehenen Akten,
„Mit Vernunft und Billigkeit fuͤr Recht:
„Daß Beklagter Hieronimus ſchlecht-
2. „erdings dem Klaͤger ſatisfacire
„Und den Begraͤbnißlohn ohn Verzug abfuͤhre;
„Jedoch bleibt ihm bei dieſem Proceß
„Vorbehalten an Herrn Schnellern der Re-
greß.
3. „Auch in alle muthwillig verurſachte Koſt und
Gebuͤhren
„Thut man Beklagten dabei condemniren;
„Jedoch kann er erga condignum, davon
„Bei uns nachſuchen erſt rechtliche Mode-
ration.
4. Uebri-
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