Knigge, Adolph von: Ueber den Umgang mit Menschen. Bd. 1. Hannover, 1788.darf nie so weit gehn, daß die Rechenschaft, so 14. In volkreichen, großen Städten kann man schäfte D 2
darf nie ſo weit gehn, daß die Rechenſchaft, ſo 14. In volkreichen, großen Staͤdten kann man ſchaͤfte D 2
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darf nie ſo weit gehn, daß die Rechenſchaft, ſo
wir einſtens von unſrer goldenen Zeit und von
der Obliegenheit uns zu vervollkommnen geben
ſollen, dabey Gefahr laufe.
14.
In volkreichen, großen Staͤdten kann man
am aller unbemerkteſten und ganz nach ſeiner
Neigung leben; da fallen eine Menge kleiner
Ruͤckſichten weg; Man wird nicht ſo ausgeſpaͤ¬
het, controllirt, beobachtet; Es laufen nicht ſo
aus Mund in Mund die intreſſanten Nachrich¬
ten: wie vielmal in der Woche ich Braten eſſe,
ob ich oft oder ſelten ausgehe, und wohin; wer
zu mir koͤmmt, wie ſtark der Lohn iſt, den ich
meiner Koͤchinn gebe, und ob ich kuͤrzlich mit
ihr geſchmaͤhlt habe? Meine Kleidung wird
nicht gemuſtert; Man fraͤgt nicht in jedem Kra¬
mer-Hauſe meine Magd, wenn ſie vor vier
Pfennige Pfeffer holt, fuͤr wen der Pfeffer iſt,
und wozu der Pfeffer gebraucht werden ſoll;
Eine unbedeutende Annecdote beſchaͤftigt da
nicht ſechs Wochen lang alle Zungen; Man
wandelt ohnbemerkt, friedenvoll und ungeneckt
durch den großen Haufen hin, beſorgt ſeine Ge¬
ſchaͤfte
D 2
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