heit zu setzen, und uns im Mindesten zu be¬ leidigen, verweigern kann; wenn wir in den Umständen sind, ihnen gelegentlich wieder gleiche Gefälligkeiten zu erweisen; wenn nie¬ mand so gut als er von der Lage der Sache, von der Sicherheit, mit welcher er unsre Bitte zu gewähren vermag, überzeugt ist, oder wenn unser ganzes Glück auf Verschweigung einer Sache beruht; wenn wir uns keinem Andern sicher, ohne Gefahr und Schaden anvertraun, von keinem Andern Hülfe erwarten dürfen, und wenn wir dann gewiß wissen, daß unser Freund dabey nichts verliehren, keiner Gefahr ausgesetzt seyn kann. In allen diesen und ähnlichen Fällen würden wir gegen das Zu¬ trauen sündigen, so wir ihm schuldig sind, wenn wir ihm unsre Verlegenheit verschwiegen.
13.
Etwas von dem, was ich über das Ver¬ hältniß unter Eheleuten gesagt habe, findet auch bey Freunden Statt, nemlich, daß man sich hüten muß, einander überdrüssig zu wer¬ den, oder durch zu öftern, zu vertraulichen Um¬ gang widrige Eindrücke zu veranlassen. Zu
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heit zu ſetzen, und uns im Mindeſten zu be¬ leidigen, verweigern kann; wenn wir in den Umſtaͤnden ſind, ihnen gelegentlich wieder gleiche Gefaͤlligkeiten zu erweiſen; wenn nie¬ mand ſo gut als er von der Lage der Sache, von der Sicherheit, mit welcher er unſre Bitte zu gewaͤhren vermag, uͤberzeugt iſt, oder wenn unſer ganzes Gluͤck auf Verſchweigung einer Sache beruht; wenn wir uns keinem Andern ſicher, ohne Gefahr und Schaden anvertraun, von keinem Andern Huͤlfe erwarten duͤrfen, und wenn wir dann gewiß wiſſen, daß unſer Freund dabey nichts verliehren, keiner Gefahr ausgeſetzt ſeyn kann. In allen dieſen und aͤhnlichen Faͤllen wuͤrden wir gegen das Zu¬ trauen ſuͤndigen, ſo wir ihm ſchuldig ſind, wenn wir ihm unſre Verlegenheit verſchwiegen.
13.
Etwas von dem, was ich uͤber das Ver¬ haͤltniß unter Eheleuten geſagt habe, findet auch bey Freunden Statt, nemlich, daß man ſich huͤten muß, einander uͤberdruͤſſig zu wer¬ den, oder durch zu oͤftern, zu vertraulichen Um¬ gang widrige Eindruͤcke zu veranlaſſen. Zu
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heit zu ſetzen, und uns im Mindeſten zu be¬
leidigen, verweigern kann; wenn wir in den
Umſtaͤnden ſind, ihnen gelegentlich wieder
gleiche Gefaͤlligkeiten zu erweiſen; wenn nie¬
mand ſo gut als er von der Lage der Sache,
von der Sicherheit, mit welcher er unſre Bitte
zu gewaͤhren vermag, uͤberzeugt iſt, oder wenn
unſer ganzes Gluͤck auf Verſchweigung einer
Sache beruht; wenn wir uns keinem Andern
ſicher, ohne Gefahr und Schaden anvertraun,
von keinem Andern Huͤlfe erwarten duͤrfen,
und wenn wir dann gewiß wiſſen, daß unſer
Freund dabey nichts verliehren, keiner Gefahr
ausgeſetzt ſeyn kann. In allen dieſen und
aͤhnlichen Faͤllen wuͤrden wir gegen das Zu¬
trauen ſuͤndigen, ſo wir ihm ſchuldig ſind, wenn
wir ihm unſre Verlegenheit verſchwiegen.
13.
Etwas von dem, was ich uͤber das Ver¬
haͤltniß unter Eheleuten geſagt habe, findet
auch bey Freunden Statt, nemlich, daß man
ſich huͤten muß, einander uͤberdruͤſſig zu wer¬
den, oder durch zu oͤftern, zu vertraulichen Um¬
gang widrige Eindruͤcke zu veranlaſſen. Zu
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Knigge, Adolph von: Ueber den Umgang mit Menschen. Bd. 1. Hannover, 1788, S. 250. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/knigge_umgang01_1788/280>, abgerufen am 22.02.2025.
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