gier der Weiber. 10) Wie man sich nach ih¬ ren Launen richten müsse? Man soll sich ihnen nicht aufdringen. 11) Sie finden Vergnügen an kleinen Neckereyen. 12) Man lasse ihnen den Triumpf, und beschäme sie nicht! 13) Ue¬ ber Weiberrache. 14) Wie man sich hüten könne, nicht verliebt zu werden? 15) Nie¬ derträchtigkeit derer, die junge Mädgen be¬ trügen, täuschen, verführen, zu Grunde rich¬ ten. 16) Ueber den Umgang mit Coketten und Buhlerinnen. 17) Etwas von gelehrten Weibern. 18) Ueber die weibliche Verstel¬ lungskunst. 19) Ueber alte Coketten, Prüden, Spröden, Betschwestern, Gevatterinnen. 20) Noch etwas im Allgemeinen, von den Freu¬ den im Umgange mit edeln und verständigen Weibern.
Siebentes Capittel. Betragen gegen Hauswirthe, Nachbarn und Solche, die mit uns in dem nemlichen Hause wohnen.
1) Nächst den ersten natürlichen Verhält¬ nissen ist man zuerst seinen Nachbarn und Hausgenossen Rath, That und Hülfe schuldig. 2) Man soll sich ihnen aber nicht aufdringen, noch ihre Handlungen ausspähn. 3) Kleine Gefälligkeiten gegen Personen, die unter, ne¬ ben uns, und uns gegenüber wohnen. 4) Ver¬ halten gegen Hauswirthe, und Betragen des Hauswirths gegen Miethsleute.
Ach¬
gier der Weiber. 10) Wie man ſich nach ih¬ ren Launen richten muͤſſe? Man ſoll ſich ihnen nicht aufdringen. 11) Sie finden Vergnuͤgen an kleinen Neckereyen. 12) Man laſſe ihnen den Triumpf, und beſchaͤme ſie nicht! 13) Ue¬ ber Weiberrache. 14) Wie man ſich huͤten koͤnne, nicht verliebt zu werden? 15) Nie¬ dertraͤchtigkeit derer, die junge Maͤdgen be¬ truͤgen, taͤuſchen, verfuͤhren, zu Grunde rich¬ ten. 16) Ueber den Umgang mit Coketten und Buhlerinnen. 17) Etwas von gelehrten Weibern. 18) Ueber die weibliche Verſtel¬ lungskunſt. 19) Ueber alte Coketten, Pruͤden, Sproͤden, Betſchweſtern, Gevatterinnen. 20) Noch etwas im Allgemeinen, von den Freu¬ den im Umgange mit edeln und verſtaͤndigen Weibern.
Siebentes Capittel. Betragen gegen Hauswirthe, Nachbarn und Solche, die mit uns in dem nemlichen Hauſe wohnen.
1) Naͤchſt den erſten natuͤrlichen Verhaͤlt¬ niſſen iſt man zuerſt ſeinen Nachbarn und Hausgenoſſen Rath, That und Huͤlfe ſchuldig. 2) Man ſoll ſich ihnen aber nicht aufdringen, noch ihre Handlungen ausſpaͤhn. 3) Kleine Gefaͤlligkeiten gegen Perſonen, die unter, ne¬ ben uns, und uns gegenuͤber wohnen. 4) Ver¬ halten gegen Hauswirthe, und Betragen des Hauswirths gegen Miethsleute.
Ach¬
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gier der Weiber. 10) Wie man ſich nach ih¬
ren Launen richten muͤſſe? Man ſoll ſich ihnen
nicht aufdringen. 11) Sie finden Vergnuͤgen
an kleinen Neckereyen. 12) Man laſſe ihnen
den Triumpf, und beſchaͤme ſie nicht! 13) Ue¬
ber Weiberrache. 14) Wie man ſich huͤten
koͤnne, nicht verliebt zu werden? 15) Nie¬
dertraͤchtigkeit derer, die junge Maͤdgen be¬
truͤgen, taͤuſchen, verfuͤhren, zu Grunde rich¬
ten. 16) Ueber den Umgang mit Coketten
und Buhlerinnen. 17) Etwas von gelehrten
Weibern. 18) Ueber die weibliche Verſtel¬
lungskunſt. 19) Ueber alte Coketten, Pruͤden,
Sproͤden, Betſchweſtern, Gevatterinnen. 20)
Noch etwas im Allgemeinen, von den Freu¬
den im Umgange mit edeln und verſtaͤndigen
Weibern.
Siebentes Capittel. Betragen gegen
Hauswirthe, Nachbarn und Solche,
die mit uns in dem nemlichen Hauſe
wohnen.
1) Naͤchſt den erſten natuͤrlichen Verhaͤlt¬
niſſen iſt man zuerſt ſeinen Nachbarn und
Hausgenoſſen Rath, That und Huͤlfe ſchuldig.
2) Man ſoll ſich ihnen aber nicht aufdringen,
noch ihre Handlungen ausſpaͤhn. 3) Kleine
Gefaͤlligkeiten gegen Perſonen, die unter, ne¬
ben uns, und uns gegenuͤber wohnen. 4) Ver¬
halten gegen Hauswirthe, und Betragen des
Hauswirths gegen Miethsleute.
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Knigge, Adolph von: Ueber den Umgang mit Menschen. Bd. 1. Hannover, 1788, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/knigge_umgang01_1788/27>, abgerufen am 22.02.2025.
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