Klüber, Johann Ludwig: Europäisches Völkerrecht. Bd. 1. Stuttgart, 1821.Einleitung. Vorbereitender Theil. Völkerrecht. Mehr noch werden sie es werden,mit neuen Staatsvorfällen und vertragmäsigen Bestimmungen, mit fortschreitender wissenschaft- licher Cultur und literärischer Thätigkeit. Wich- tig ist und bleibt demnach, die Bibliographie oder Bücherkunde dieses Theils der Rechtswis- senschaft a). Ganz vorzüglich dient, zu Beur- theilung völkerrechtlicher Schriften, die Biogra- phie oder Schriftstellerkunde b). Sie entwickelt die innern und äussern Umstände, welche auf Grundsätze und Aeusserungen der Schriftsteller können eingewirkt haben, ihre Talente, Cha- rakter, Religion, Erziehung, wissenschaftliche Bildung, Vaterland, Wohnort, Dienstverhältniss, den Schauplatz ihrer practischen Thätigkeit. a) Die Schriften sind unten genannt, in dem Anhang, §. 2. b) Die biographischen Werke sind angegeben, in dem Anhang, §. 3. §. 19. Bibliothek für das Völkerrecht. Der Büchervorrath für das Völkerrecht Einleitung. Vorbereitender Theil. Völkerrecht. Mehr noch werden sie es werden,mit neuen Staatsvorfällen und vertragmäsigen Bestimmungen, mit fortschreitender wissenschaft- licher Cultur und literärischer Thätigkeit. Wich- tig ist und bleibt demnach, die Bibliographie oder Bücherkunde dieses Theils der Rechtswis- senschaft a). Ganz vorzüglich dient, zu Beur- theilung völkerrechtlicher Schriften, die Biogra- phie oder Schriftstellerkunde b). Sie entwickelt die innern und äussern Umstände, welche auf Grundsätze und Aeusserungen der Schriftsteller können eingewirkt haben, ihre Talente, Cha- rakter, Religion, Erziehung, wissenschaftliche Bildung, Vaterland, Wohnort, Dienstverhältniſs, den Schauplatz ihrer practischen Thätigkeit. a) Die Schriften sind unten genannt, in dem Anhang, §. 2. b) Die biographischen Werke sind angegeben, in dem Anhang, §. 3. §. 19. Bibliothek für das Völkerrecht. Der Büchervorrath für das Völkerrecht <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <p><pb facs="#f0048" n="42"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#i">Einleitung. Vorbereitender Theil.</hi></fw><lb/> Völkerrecht. Mehr noch werden sie es werden,<lb/> mit neuen Staatsvorfällen und vertragmäsigen<lb/> Bestimmungen, mit fortschreitender wissenschaft-<lb/> licher Cultur und literärischer Thätigkeit. Wich-<lb/> tig ist und bleibt demnach, die <hi rendition="#i">Bibliographie</hi><lb/> oder Bücherkunde dieses Theils der Rechtswis-<lb/> senschaft <hi rendition="#i">a</hi>). Ganz vorzüglich dient, zu Beur-<lb/> theilung völkerrechtlicher Schriften, die <hi rendition="#i">Biogra-<lb/> phie</hi> oder Schriftstellerkunde <hi rendition="#i">b</hi>). Sie entwickelt<lb/> die innern und äussern Umstände, welche auf<lb/> Grundsätze und Aeusserungen der Schriftsteller<lb/> können eingewirkt haben, ihre Talente, Cha-<lb/> rakter, Religion, Erziehung, wissenschaftliche<lb/> Bildung, Vaterland, Wohnort, Dienstverhältniſs,<lb/> den Schauplatz ihrer practischen Thätigkeit.</p><lb/> <note place="end" n="a)">Die Schriften sind unten genannt, in dem Anhang, §. 2.</note><lb/> <note place="end" n="b)">Die biographischen Werke sind angegeben, in dem Anhang,<lb/> §. 3.</note> </div><lb/> <div n="5"> <head>§. 19.<lb/><hi rendition="#i"><hi rendition="#g">Bibliothek für das Völkerrecht</hi></hi>.</head><lb/> <p>Der <hi rendition="#i">Büchervorrath</hi> für das Völkerrecht<lb/> läſst sich auf folgende Art ordnen <hi rendition="#i">a</hi>). I) Ge-<lb/> schichte des Völkerrechtes; literärische und bio-<lb/> graphische Hülfsmittel; verwandte und Hülfwis-<lb/> senschaften. II) Quellen, Staatsverträge und<lb/> StaatsActen. III) Lehrbücher, und Handbücher<lb/> oder ausführlichere systematische Werke, über<lb/> das Völkerrecht, auch das teutsche. IV) Werke<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [42/0048]
Einleitung. Vorbereitender Theil.
Völkerrecht. Mehr noch werden sie es werden,
mit neuen Staatsvorfällen und vertragmäsigen
Bestimmungen, mit fortschreitender wissenschaft-
licher Cultur und literärischer Thätigkeit. Wich-
tig ist und bleibt demnach, die Bibliographie
oder Bücherkunde dieses Theils der Rechtswis-
senschaft a). Ganz vorzüglich dient, zu Beur-
theilung völkerrechtlicher Schriften, die Biogra-
phie oder Schriftstellerkunde b). Sie entwickelt
die innern und äussern Umstände, welche auf
Grundsätze und Aeusserungen der Schriftsteller
können eingewirkt haben, ihre Talente, Cha-
rakter, Religion, Erziehung, wissenschaftliche
Bildung, Vaterland, Wohnort, Dienstverhältniſs,
den Schauplatz ihrer practischen Thätigkeit.
a⁾ Die Schriften sind unten genannt, in dem Anhang, §. 2.
b⁾ Die biographischen Werke sind angegeben, in dem Anhang,
§. 3.
§. 19.
Bibliothek für das Völkerrecht.
Der Büchervorrath für das Völkerrecht
läſst sich auf folgende Art ordnen a). I) Ge-
schichte des Völkerrechtes; literärische und bio-
graphische Hülfsmittel; verwandte und Hülfwis-
senschaften. II) Quellen, Staatsverträge und
StaatsActen. III) Lehrbücher, und Handbücher
oder ausführlichere systematische Werke, über
das Völkerrecht, auch das teutsche. IV) Werke
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