Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Klüber, Johann Ludwig: Europäisches Völkerrecht. Bd. 1. Stuttgart, 1821.

Bild:
<< vorherige Seite

II. Cap CulturGeschichte und Literatur.
tenverfeinerung und den zunehmenden Verkehr
der europäischen Staaten, durch den Einfluss
der neuern Kriegskunst auf das gegenseitige Ver-
hältniss derselben, durch vermehrte Thätigkeit
der Machthaber, durch Vervielfältigung der po-
litischen Unterhandlungen, insbesondere mittelst
beständiger Gesandschaften, durch Cultur der
Wissenschaften überhaupt, insonderheit des na-
türlichen Völkerrechtes, der Staatengeschichte,
und der übrigen verwandten und Hülfwissen-
schaften, durch literärische Fruchtbarkeit rechts-
und geschichtkundiger Männer, politischer Ge-
schäftmänner, Beobachter und Sammler a), durch
Begünstigung der Pressfreiheit in mehreren Staa-
ten, durch allgemeinere Theilnahme an Staats-
vorfällen, durch akademischen Lehrvortrag.
Wie die Kraft der Ereignisse Seyn und Nicht-
seyn der Staaten unwiderstehlich bestimmt, also
wirkt mächtig der Geist der Zeit, die öffentli-
che Meinung, auf Ausbildung und Anwendung
völkerrechtlicher Grundsätze.

a) Vergl. C. A. v. Kamptz neue Literatur des Völkerrechts,
§. 1 -- 16.

B) Literatur.
§. 18.
Bibliographie und Biographie.

Zahlreich, gehaltvoll, unentbehrlich, sind
schon jetzt die literärischen Hülfsmittel zu dem

II. Cap CulturGeschichte und Literatur.
tenverfeinerung und den zunehmenden Verkehr
der europäischen Staaten, durch den Einfluſs
der neuern Kriegskunst auf das gegenseitige Ver-
hältniſs derselben, durch vermehrte Thätigkeit
der Machthaber, durch Vervielfältigung der po-
litischen Unterhandlungen, insbesondere mittelst
beständiger Gesandschaften, durch Cultur der
Wissenschaften überhaupt, insonderheit des na-
türlichen Völkerrechtes, der Staatengeschichte,
und der übrigen verwandten und Hülfwissen-
schaften, durch literärische Fruchtbarkeit rechts-
und geschichtkundiger Männer, politischer Ge-
schäftmänner, Beobachter und Sammler a), durch
Begünstigung der Preſsfreiheit in mehreren Staa-
ten, durch allgemeinere Theilnahme an Staats-
vorfällen, durch akademischen Lehrvortrag.
Wie die Kraft der Ereignisse Seyn und Nicht-
seyn der Staaten unwiderstehlich bestimmt, also
wirkt mächtig der Geist der Zeit, die öffentli-
che Meinung, auf Ausbildung und Anwendung
völkerrechtlicher Grundsätze.

a) Vergl. C. A. v. Kamptz neue Literatur des Völkerrechts,
§. 1 — 16.

B) Literatur.
§. 18.
Bibliographie und Biographie.

Zahlreich, gehaltvoll, unentbehrlich, sind
schon jetzt die literärischen Hülfsmittel zu dem

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <div n="3">
            <div n="4">
              <div n="5">
                <p><pb facs="#f0047" n="41"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#i">II. Cap CulturGeschichte und Literatur.</hi></fw><lb/>
tenverfeinerung und den zunehmenden Verkehr<lb/>
der europäischen Staaten, durch den Einflu&#x017F;s<lb/>
der neuern Kriegskunst auf das gegenseitige Ver-<lb/>
hältni&#x017F;s derselben, durch vermehrte Thätigkeit<lb/>
der Machthaber, durch Vervielfältigung der po-<lb/>
litischen Unterhandlungen, insbesondere mittelst<lb/>
beständiger Gesandschaften, durch Cultur der<lb/>
Wissenschaften überhaupt, insonderheit des na-<lb/>
türlichen Völkerrechtes, der Staatengeschichte,<lb/>
und der übrigen verwandten und Hülfwissen-<lb/>
schaften, durch literärische Fruchtbarkeit rechts-<lb/>
und geschichtkundiger Männer, politischer Ge-<lb/>
schäftmänner, Beobachter und Sammler <hi rendition="#i">a</hi>), durch<lb/>
Begünstigung der Pre&#x017F;sfreiheit in mehreren Staa-<lb/>
ten, durch allgemeinere Theilnahme an Staats-<lb/>
vorfällen, durch akademischen Lehrvortrag.<lb/>
Wie die Kraft der Ereignisse Seyn und Nicht-<lb/>
seyn der Staaten unwiderstehlich bestimmt, also<lb/>
wirkt mächtig der Geist der Zeit, die öffentli-<lb/>
che Meinung, auf Ausbildung und Anwendung<lb/>
völkerrechtlicher Grundsätze.</p><lb/>
                <note place="end" n="a)">Vergl. C. A. v. <hi rendition="#k">Kamptz</hi> neue Literatur des Völkerrechts,<lb/>
§. 1 &#x2014; 16.</note>
              </div>
            </div><lb/>
            <milestone rendition="#hr" unit="section"/>
            <div n="4">
              <head><hi rendition="#i">B</hi>) <hi rendition="#i"><hi rendition="#g">Literatur</hi></hi>.</head><lb/>
              <div n="5">
                <head>§. 18.<lb/><hi rendition="#i"><hi rendition="#g">Bibliographie und Biographie</hi></hi>.</head><lb/>
                <p>Zahlreich, gehaltvoll, unentbehrlich, sind<lb/>
schon jetzt die literärischen Hülfsmittel zu dem<lb/></p>
              </div>
            </div>
          </div>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[41/0047] II. Cap CulturGeschichte und Literatur. tenverfeinerung und den zunehmenden Verkehr der europäischen Staaten, durch den Einfluſs der neuern Kriegskunst auf das gegenseitige Ver- hältniſs derselben, durch vermehrte Thätigkeit der Machthaber, durch Vervielfältigung der po- litischen Unterhandlungen, insbesondere mittelst beständiger Gesandschaften, durch Cultur der Wissenschaften überhaupt, insonderheit des na- türlichen Völkerrechtes, der Staatengeschichte, und der übrigen verwandten und Hülfwissen- schaften, durch literärische Fruchtbarkeit rechts- und geschichtkundiger Männer, politischer Ge- schäftmänner, Beobachter und Sammler a), durch Begünstigung der Preſsfreiheit in mehreren Staa- ten, durch allgemeinere Theilnahme an Staats- vorfällen, durch akademischen Lehrvortrag. Wie die Kraft der Ereignisse Seyn und Nicht- seyn der Staaten unwiderstehlich bestimmt, also wirkt mächtig der Geist der Zeit, die öffentli- che Meinung, auf Ausbildung und Anwendung völkerrechtlicher Grundsätze. a⁾ Vergl. C. A. v. Kamptz neue Literatur des Völkerrechts, §. 1 — 16. B) Literatur. §. 18. Bibliographie und Biographie. Zahlreich, gehaltvoll, unentbehrlich, sind schon jetzt die literärischen Hülfsmittel zu dem

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.




Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/klueber_voelkerrecht01_1821
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/klueber_voelkerrecht01_1821/47
Zitationshilfe: Klüber, Johann Ludwig: Europäisches Völkerrecht. Bd. 1. Stuttgart, 1821, S. 41. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/klueber_voelkerrecht01_1821/47>, abgerufen am 22.12.2024.