Klüber, Johann Ludwig: Europäisches Völkerrecht. Bd. 1. Stuttgart, 1821.III. Cap. Recht der Gleichheit. des 1721 von ihm angenommenen Kaisertitels, mehrere Mächtesich bedungen hatten, dass solche irgend ein weiteres Vor- recht nicht bewirken solle, so hat doch Russland nachher nur dem römisch-teutschen Kaiser den Vorrang einräumen wollen. Aber in dem tilsiter Fr. 1807, Art. 28, setzten Russ- land und Frankreich vollkommene Erwiederung und Gleich- heit fest, in Ansehung des Ceremoniels unter sich, und in Hinsicht auf die Ambassadeure, Minister und Envoyes, wel- che die eine Macht bei der andern accreditiren werde. e) Seit Annehmung des Kaiser Titels in dem J. 1804. Abwechs- lung in der Ordnung der Benennung in Verträgen, zwischen Ungarn und Böhmen einer Seits, und Frankreich anderer Seits, ward als anerkannt festgesetzt, und als gebräuchlich bestätigt, schon in dem 1. SeparatArtikel zu dem Allianz- Vertrag v. 1756, in Moser's Versuch des europ. VR. VIII. 74. v. Kamptz neue Lit., §. 134. f) Dänemark verlangt den Rang vor Schweden. Günther I. 240. g) Günther I. 229. 238. Moser's Versuch des europ. VR. I. 64. Ebendess. Beyträge zu d. e. VR. I. 43. h) Moser's angef. Beyträge, I. 41. v. Ompteda's Lit., §. 201. v. Kamptz neue Lit., §. 129. §. 97. Fortsetzung. Von der Pforte liessen für ihre Gesandten III. Cap. Recht der Gleichheit. des 1721 von ihm angenommenen Kaisertitels, mehrere Mächtesich bedungen hatten, daſs solche irgend ein weiteres Vor- recht nicht bewirken solle, so hat doch Ruſsland nachher nur dem römisch-teutschen Kaiser den Vorrang einräumen wollen. Aber in dem tilsiter Fr. 1807, Art. 28, setzten Ruſs- land und Frankreich vollkommene Erwiederung und Gleich- heit fest, in Ansehung des Ceremoniels unter sich, und in Hinsicht auf die Ambassadeure, Minister und Envoyés, wel- che die eine Macht bei der andern accreditiren werde. e) Seit Annehmung des Kaiser Titels in dem J. 1804. Abwechs- lung in der Ordnung der Benennung in Verträgen, zwischen Ungarn und Böhmen einer Seits, und Frankreich anderer Seits, ward als anerkannt festgesetzt, und als gebräuchlich bestätigt, schon in dem 1. SeparatArtikel zu dem Allianz- Vertrag v. 1756, in Moser’s Versuch des europ. VR. VIII. 74. v. Kamptz neue Lit., §. 134. f) Dänemark verlangt den Rang vor Schweden. Günther I. 240. g) Günther I. 229. 238. Moser’s Versuch des europ. VR. I. 64. Ebendess. Beyträge zu d. e. VR. I. 43. h) Moser’s angef. Beyträge, I. 41. v. Ompteda’s Lit., §. 201. v. Kamptz neue Lit., §. 129. §. 97. Fortsetzung. Von der Pforte liessen für ihre Gesandten <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <div n="3"> <div n="4"> <div n="5"> <note place="end" n="d)"><pb facs="#f0163" n="157"/><fw place="top" type="header"><hi rendition="#i">III. Cap. Recht der Gleichheit.</hi></fw><lb/> des 1721 von ihm angenommenen Kaisertitels, mehrere Mächte<lb/> sich bedungen hatten, daſs solche irgend ein weiteres Vor-<lb/> recht nicht bewirken solle, so hat doch Ruſsland nachher<lb/> nur dem römisch-teutschen Kaiser den Vorrang einräumen<lb/> wollen. Aber in dem tilsiter Fr. 1807, Art. 28, setzten <hi rendition="#i">Ruſs-<lb/> land</hi> und <hi rendition="#i">Frankreich</hi> vollkommene Erwiederung und Gleich-<lb/> heit fest, in Ansehung des Ceremoniels unter sich, und in<lb/> Hinsicht auf die Ambassadeure, Minister und Envoyés, wel-<lb/> che die eine Macht bei der andern accreditiren werde.</note><lb/> <note place="end" n="e)">Seit Annehmung des Kaiser Titels in dem J. 1804. <hi rendition="#i">Abwechs-<lb/> lung</hi> in der Ordnung der Benennung in Verträgen, zwischen<lb/><hi rendition="#i">Ungarn</hi> und <hi rendition="#i">Böhmen</hi> einer Seits, und <hi rendition="#i">Frankreich</hi> anderer<lb/> Seits, ward als anerkannt festgesetzt, und als gebräuchlich<lb/> bestätigt, schon in dem 1. SeparatArtikel zu dem Allianz-<lb/> Vertrag v. 1756, in <hi rendition="#k">Moser</hi>’s Versuch des europ. VR. VIII. 74.<lb/> v. <hi rendition="#k">Kamptz</hi> neue Lit., §. 134.</note><lb/> <note place="end" n="f)"><hi rendition="#i">Dänemark</hi> verlangt den Rang vor Schweden. <hi rendition="#k">Günther</hi><lb/> I. 240.</note><lb/> <note place="end" n="g)"><hi rendition="#k">Günther</hi> I. 229. 238. <hi rendition="#k">Moser</hi>’s Versuch des europ. VR. I. 64.<lb/><hi rendition="#i">Ebendess</hi>. Beyträge zu d. e. VR. I. 43.</note><lb/> <note place="end" n="h)"><hi rendition="#k">Moser</hi>’s angef. Beyträge, I. 41. v. <hi rendition="#k">Ompteda</hi>’s Lit., §. 201.<lb/> v. <hi rendition="#k">Kamptz</hi> neue Lit., §. 129.</note> </div><lb/> <div n="5"> <head>§. 97.<lb/><hi rendition="#i"><hi rendition="#g">Fortsetzung</hi></hi>.</head><lb/> <p>Von der <hi rendition="#i">Pforte</hi> liessen für ihre Gesandten<lb/> bei derselben, sich den Rang versprechen, <hi rendition="#i">Frank-<lb/> reich</hi> für seine Botschafter <hi rendition="#i">vor</hi> den Botschaftern<lb/> Spaniens und der andern Könige <hi rendition="#i">a</hi>), und nach-<lb/> her <hi rendition="#i">Ruſsland</hi> für seine Gesandten der zweiten<lb/> Classe unmittelbar nach dem Gesandten des rö-<lb/> misch-teutschen Kaisers, wenn dieser ebenfalls<lb/> von der zweiten Classe ist, wenn er aber von<lb/> einer höhern oder niedern Classe wäre, unmit-<lb/> telbar nach dem Botschafter von Holland, und,<lb/></p> </div> </div> </div> </div> </div> </body> </text> </TEI> [157/0163]
III. Cap. Recht der Gleichheit.
d⁾
des 1721 von ihm angenommenen Kaisertitels, mehrere Mächte
sich bedungen hatten, daſs solche irgend ein weiteres Vor-
recht nicht bewirken solle, so hat doch Ruſsland nachher
nur dem römisch-teutschen Kaiser den Vorrang einräumen
wollen. Aber in dem tilsiter Fr. 1807, Art. 28, setzten Ruſs-
land und Frankreich vollkommene Erwiederung und Gleich-
heit fest, in Ansehung des Ceremoniels unter sich, und in
Hinsicht auf die Ambassadeure, Minister und Envoyés, wel-
che die eine Macht bei der andern accreditiren werde.
e⁾ Seit Annehmung des Kaiser Titels in dem J. 1804. Abwechs-
lung in der Ordnung der Benennung in Verträgen, zwischen
Ungarn und Böhmen einer Seits, und Frankreich anderer
Seits, ward als anerkannt festgesetzt, und als gebräuchlich
bestätigt, schon in dem 1. SeparatArtikel zu dem Allianz-
Vertrag v. 1756, in Moser’s Versuch des europ. VR. VIII. 74.
v. Kamptz neue Lit., §. 134.
f⁾ Dänemark verlangt den Rang vor Schweden. Günther
I. 240.
g⁾ Günther I. 229. 238. Moser’s Versuch des europ. VR. I. 64.
Ebendess. Beyträge zu d. e. VR. I. 43.
h⁾ Moser’s angef. Beyträge, I. 41. v. Ompteda’s Lit., §. 201.
v. Kamptz neue Lit., §. 129.
§. 97.
Fortsetzung.
Von der Pforte liessen für ihre Gesandten
bei derselben, sich den Rang versprechen, Frank-
reich für seine Botschafter vor den Botschaftern
Spaniens und der andern Könige a), und nach-
her Ruſsland für seine Gesandten der zweiten
Classe unmittelbar nach dem Gesandten des rö-
misch-teutschen Kaisers, wenn dieser ebenfalls
von der zweiten Classe ist, wenn er aber von
einer höhern oder niedern Classe wäre, unmit-
telbar nach dem Botschafter von Holland, und,
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |