Reichsversamml., v. 28. Mai 1806, in d. Polit. Journal, 1806, S, 593.
b) Eigenen Willen verliert die Schwäche, im Bunde mit der Macht. -- (Ueber die neuere Politik der teutschen Höfe, s. (Pahls) NationalChronik der Teutschen, 1805, St. 3.
§. 26. Schwächende Einwirkungen von Innen und von Aussen.
Erschüttert in seiner Grundfeste ward das teutsche Reich, durch den ihm aufge- drungenen Krieg mit Frankreich a) (22. März 1793--9. Febr. 1801); durch TrennungsPolitik, insbesondere durch Separat-Friedensschlüsse und Neutralität teutscher Fürsten b) (seit dem 5. April 1795); durch Streben Einzelner nach Vergrösserung mit teutschen Landesbezirken c); durch Abreissung der teutschen Staaten auf der linken Rheinseite, in Folge des lüne- viller Friedens (9. Febr. 1801); durch in dem- selben Frieden festgesetzte, fast allgemeine Secularisation der geistlichen ParticulärStaa- ten, und ein weit greifendes Entschädigungs- System, beides angenommen und ausgeführt in dem, unter französisch-russischem Ein- fluss errichteten, ReichsdeputationsHaupt- schluss vom 25. Febr. 1803 d).
Stiftung d. rhein. u. d. teutsch. Bundes.
Reichsversamml., v. 28. Mai 1806, in d. Polit. Journal, 1806, S, 593.
b) Eigenen Willen verliert die Schwäche, im Bunde mit der Macht. — (Ueber die neuere Politik der teutschen Höfe, s. (Pahls) NationalChronik der Teutschen, 1805, St. 3.
§. 26. Schwächende Einwirkungen von Innen und von Aussen.
Erschüttert in seiner Grundfeste ward das teutsche Reich, durch den ihm aufge- drungenen Krieg mit Frankreich a) (22. März 1793—9. Febr. 1801); durch TrennungsPolitik, insbesondere durch Separat-Friedensschlüsse und Neutralität teutscher Fürsten b) (seit dem 5. April 1795); durch Streben Einzelner nach Vergrösserung mit teutschen Landesbezirken c); durch Abreissung der teutschen Staaten auf der linken Rheinseite, in Folge des lüne- viller Friedens (9. Febr. 1801); durch in dem- selben Frieden festgesetzte, fast allgemeine Secularisation der geistlichen ParticulärStaa- ten, und ein weit greifendes Entschädigungs- System, beides angenommen und ausgeführt in dem, unter französisch-russischem Ein- fluſs errichteten, ReichsdeputationsHaupt- schluſs vom 25. Febr. 1803 d).
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><noteplace="end"n="a)"><pbfacs="#f0067"n="43"/><fwplace="top"type="header">Stiftung d. rhein. u. d. teutsch. Bundes.</fw><lb/>
Reichsversamml., v. 28. Mai 1806, in d. <hirendition="#i">Polit. Journal</hi>,<lb/>
1806, S, 593.</note><lb/><noteplace="end"n="b)">Eigenen <hirendition="#i">Willen</hi> verliert die Schwäche, im Bunde mit<lb/>
der Macht. — (Ueber die neuere Politik der teutschen<lb/>
Höfe, s. (<hirendition="#k">Pahls</hi>) NationalChronik der Teutschen,<lb/>
1805, St. 3.</note></div><lb/><divn="3"><head>§. 26.<lb/><hirendition="#i">Schwächende Einwirkungen von Innen und von Aussen</hi>.</head><lb/><p><hirendition="#g">Erschüttert</hi> in seiner Grundfeste ward<lb/>
das teutsche Reich, durch den ihm aufge-<lb/>
drungenen Krieg mit Frankreich <hirendition="#i"><hirendition="#sup">a</hi></hi>) (22. März<lb/>
1793—9. Febr. 1801); durch TrennungsPolitik,<lb/>
insbesondere durch Separat-Friedensschlüsse<lb/>
und Neutralität teutscher Fürsten <hirendition="#i"><hirendition="#sup">b</hi></hi>) (seit dem<lb/>
5. April 1795); durch Streben Einzelner nach<lb/>
Vergrösserung mit teutschen Landesbezirken <hirendition="#i"><hirendition="#sup">c</hi></hi>);<lb/>
durch Abreissung der teutschen Staaten auf<lb/>
der linken Rheinseite, in Folge des lüne-<lb/>
viller Friedens (9. Febr. 1801); durch in dem-<lb/>
selben Frieden festgesetzte, fast allgemeine<lb/>
Secularisation der geistlichen ParticulärStaa-<lb/>
ten, und ein weit greifendes Entschädigungs-<lb/>
System, beides angenommen und ausgeführt<lb/>
in dem, unter französisch-russischem Ein-<lb/>
fluſs errichteten, ReichsdeputationsHaupt-<lb/>
schluſs vom 25. Febr. 1803 <hirendition="#i"><hirendition="#sup">d</hi></hi>).</p><lb/></div></div></div></body></text></TEI>
[43/0067]
Stiftung d. rhein. u. d. teutsch. Bundes.
a⁾
Reichsversamml., v. 28. Mai 1806, in d. Polit. Journal,
1806, S, 593.
b⁾ Eigenen Willen verliert die Schwäche, im Bunde mit
der Macht. — (Ueber die neuere Politik der teutschen
Höfe, s. (Pahls) NationalChronik der Teutschen,
1805, St. 3.
§. 26.
Schwächende Einwirkungen von Innen und von Aussen.
Erschüttert in seiner Grundfeste ward
das teutsche Reich, durch den ihm aufge-
drungenen Krieg mit Frankreich a) (22. März
1793—9. Febr. 1801); durch TrennungsPolitik,
insbesondere durch Separat-Friedensschlüsse
und Neutralität teutscher Fürsten b) (seit dem
5. April 1795); durch Streben Einzelner nach
Vergrösserung mit teutschen Landesbezirken c);
durch Abreissung der teutschen Staaten auf
der linken Rheinseite, in Folge des lüne-
viller Friedens (9. Febr. 1801); durch in dem-
selben Frieden festgesetzte, fast allgemeine
Secularisation der geistlichen ParticulärStaa-
ten, und ein weit greifendes Entschädigungs-
System, beides angenommen und ausgeführt
in dem, unter französisch-russischem Ein-
fluſs errichteten, ReichsdeputationsHaupt-
schluſs vom 25. Febr. 1803 d).
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Klüber, Johann Ludwig: Öffentliches Recht des teutschen Bundes und der Bundesstaaten. Frankfurt (Main), 1817, S. 43. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/klueber_recht_1817/67>, abgerufen am 03.12.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.