VII. Capitel. Der teutsche Bund, in geographischer und politischer Beziehung.
§. 77. Areal. Volksmenge.
Die Staaten des teutschen Bun- des, waren ehehin Bestandtheile des teut- schen Reichs (imperium s. regnum ger- manicum, corps germanique, empire ger- manique, St. Empire), dem politischen Rang nach des ersten, an Grösse, bis 1801 des dritten, von 1801 bis 1806 des fünften Staa- tes in Europa a). In dem Zeitraum des rheinischen Bundes (1806--1814), ge- hörte ein grosser Theil derselben zu diesem Staatenverein b). Der Flächeninhalt der teutschen Bundesstaaten beträgt jetzt, nach ungefährer Schätzung, zusammen 11,725 QuadratMeilen, die Volksmenge 29 Mil- lionen 425,600 c).
Einl. IV. Cap. Der teutsche Bund etc.
VII. Capitel. Der teutsche Bund, in geographischer und politischer Beziehung.
§. 77. Areal. Volksmenge.
Die Staaten des teutschen Bun- des, waren ehehin Bestandtheile des teut- schen Reichs (imperium s. regnum ger- manicum, corps germanique, empire ger- manique, St. Empire), dem politischen Rang nach des ersten, an Gröſse, bis 1801 des dritten, von 1801 bis 1806 des fünften Staa- tes in Europa a). In dem Zeitraum des rheinischen Bundes (1806—1814), ge- hörte ein groſser Theil derselben zu diesem Staatenverein b). Der Flächeninhalt der teutschen Bundesstaaten beträgt jetzt, nach ungefährer Schätzung, zusammen 11,725 QuadratMeilen, die Volksmenge 29 Mil- lionen 425,600 c).
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Einl. IV. Cap. Der teutsche Bund etc.
VII. Capitel.
Der teutsche Bund, in geographischer
und politischer Beziehung.
§. 77.
Areal. Volksmenge.
Die Staaten des teutschen Bun-
des, waren ehehin Bestandtheile des teut-
schen Reichs (imperium s. regnum ger-
manicum, corps germanique, empire ger-
manique, St. Empire), dem politischen Rang
nach des ersten, an Gröſse, bis 1801 des
dritten, von 1801 bis 1806 des fünften Staa-
tes in Europa a). In dem Zeitraum des
rheinischen Bundes (1806—1814), ge-
hörte ein groſser Theil derselben zu diesem
Staatenverein b). Der Flächeninhalt der
teutschen Bundesstaaten beträgt jetzt,
nach ungefährer Schätzung, zusammen 11,725
QuadratMeilen, die Volksmenge 29 Mil-
lionen 425,600 c).
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Klüber, Johann Ludwig: Öffentliches Recht des teutschen Bundes und der Bundesstaaten. Frankfurt (Main), 1817, S. 123. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/klueber_recht_1817/147>, abgerufen am 21.12.2024.
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