Klopstock, Friedrich Gottlieb: Deutsche Gelehrtenrepublik. Hamburg, 1774.Zünfte haben bisweilen einige wenige. Auf Es sind auch wol bisweilen etliche Freye Die Aldermänner werden fast immer nur Von den Belonungen. Die Freylassung. Die Bedingungen, Wird B 3
Zuͤnfte haben bisweilen einige wenige. Auf Es ſind auch wol bisweilen etliche Freye Die Aldermaͤnner werden faſt immer nur Von den Belonungen. Die Freylaſſung. Die Bedingungen, Wird B 3
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Zuͤnfte haben bisweilen einige wenige. Auf
dem Landtage 1733 entſtand ein groſſer Zwiſt
daruͤber: Ob man nicht wol thaͤte, wenn man
die Knechte (es waren ihrer damals noch viel
mehr als jezt) unzuͤnftig machte; aber es ging
nicht durch. Und welche Ungerechtigkeit
wuͤrd es auch nicht geweſen ſeyn, wenn man
die guten ehrlichen Knechte, die es kein hehl
hatten, wie in ihren Schriften und ſonſt of-
fenbar am Tage lag, ſo haͤtte verſtoſſen wol-
len; da man auf der andern Seite den vielen
heimlichen Knechten der Unterzuͤnfte doch nicht
haͤtte beykommen koͤnnen. Unter der Zunft
der Kenner ſoll es dazumal ſo viele dieſer lez-
ten Art gegeben haben, als es verhaͤltnismaͤſ-
ſig nur immer heimliche Juden in Portugall
geben mag.
Es ſind auch wol bisweilen etliche Freye
unter dem Volke; aber gewoͤnlich ſind die
Freyen Zuͤnfter.
Die Aldermaͤnner werden faſt immer nur
aus den Edlen gewaͤhlt.
Von den Belonungen.
Die Freylaſſung. Die Bedingungen,
unter welchen ein Knecht ein Freyer
wird, kommen in den Geſezen ſelbſt vor.
Wird
B 3
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