Der König, die Oberrichter, und die Feldherren sollen die kleineren Dinge entscheiden, die grösseren das Volk.
Ueber die, welche das Volk entscheidet, sollen die Fürsten, eh die Landesversamlung anfängt, ge- rathschlagt haben.
Das Volk sezt sich nicht eher, als es will, zur Berathschlagung nieder.
Hierauf gebietet ihr, Druiden, Stillschweigen, und wer nicht gehorcht, den bestraft ihr.
Die Fürsten sollen gehört werden, nachdem sie älter, beredter, von besserem Geschlecht, und berühm- tere Krieger sind.
Sie dürfen es unternehmen, zu überreden, aber nicht zu gebieten.
Das Volk verwirft entweder durch Murren, oder es giebt durch die bewegte Lanze Beyfall.
Jn der Landesversamlung werden neue Ober- richter gewählt, die in Bezirken Recht sprechen.
Jeder Oberrichter soll hundert aus dem Volke zu Rathgebern und Ausführern haben.
Jhr komt alle gewafnet zu der Landesversam- lung, damit ihr, wenn ihr überfallen werdet, von der Berathschlagung zur Schlacht aufstehn könt.
Teutoburg.
Beschattet, Eichen, die Felsenschrift! Hermann, Siegmars Sohn, vertilgte Varus mit drey Legio- nen. August ließ Haar der Trauer wachsen, Tibers illyrischen Lorber verwelken, und unter denen, wel- che sich der Beschüzung des Vaterlands weigerten, das Todesloos werfen. Die Wunde blutete die zwey Jahrhunderte fort, in denen die Römer noch genung
sie
Der Koͤnig, die Oberrichter, und die Feldherren ſollen die kleineren Dinge entſcheiden, die groͤſſeren das Volk.
Ueber die, welche das Volk entſcheidet, ſollen die Fuͤrſten, eh die Landesverſamlung anfaͤngt, ge- rathſchlagt haben.
Das Volk ſezt ſich nicht eher, als es will, zur Berathſchlagung nieder.
Hierauf gebietet ihr, Druiden, Stillſchweigen, und wer nicht gehorcht, den beſtraft ihr.
Die Fuͤrſten ſollen gehoͤrt werden, nachdem ſie aͤlter, beredter, von beſſerem Geſchlecht, und beruͤhm- tere Krieger ſind.
Sie duͤrfen es unternehmen, zu uͤberreden, aber nicht zu gebieten.
Das Volk verwirft entweder durch Murren, oder es giebt durch die bewegte Lanze Beyfall.
Jn der Landesverſamlung werden neue Ober- richter gewaͤhlt, die in Bezirken Recht ſprechen.
Jeder Oberrichter ſoll hundert aus dem Volke zu Rathgebern und Ausfuͤhrern haben.
Jhr komt alle gewafnet zu der Landesverſam- lung, damit ihr, wenn ihr uͤberfallen werdet, von der Berathſchlagung zur Schlacht aufſtehn koͤnt.
Teutoburg.
Beſchattet, Eichen, die Felſenſchrift! Hermann, Siegmars Sohn, vertilgte Varus mit drey Legio- nen. Auguſt ließ Haar der Trauer wachſen, Tibers illyriſchen Lorber verwelken, und unter denen, wel- che ſich der Beſchuͤzung des Vaterlands weigerten, das Todesloos werfen. Die Wunde blutete die zwey Jahrhunderte fort, in denen die Roͤmer noch genung
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Der Koͤnig, die Oberrichter, und die Feldherren
ſollen die kleineren Dinge entſcheiden, die groͤſſeren
das Volk.
Ueber die, welche das Volk entſcheidet, ſollen die
Fuͤrſten, eh die Landesverſamlung anfaͤngt, ge-
rathſchlagt haben.
Das Volk ſezt ſich nicht eher, als es will, zur
Berathſchlagung nieder.
Hierauf gebietet ihr, Druiden, Stillſchweigen,
und wer nicht gehorcht, den beſtraft ihr.
Die Fuͤrſten ſollen gehoͤrt werden, nachdem ſie
aͤlter, beredter, von beſſerem Geſchlecht, und beruͤhm-
tere Krieger ſind.
Sie duͤrfen es unternehmen, zu uͤberreden, aber
nicht zu gebieten.
Das Volk verwirft entweder durch Murren, oder
es giebt durch die bewegte Lanze Beyfall.
Jn der Landesverſamlung werden neue Ober-
richter gewaͤhlt, die in Bezirken Recht ſprechen.
Jeder Oberrichter ſoll hundert aus dem Volke zu
Rathgebern und Ausfuͤhrern haben.
Jhr komt alle gewafnet zu der Landesverſam-
lung, damit ihr, wenn ihr uͤberfallen werdet, von
der Berathſchlagung zur Schlacht aufſtehn koͤnt.
Teutoburg.
Beſchattet, Eichen, die Felſenſchrift! Hermann,
Siegmars Sohn, vertilgte Varus mit drey Legio-
nen. Auguſt ließ Haar der Trauer wachſen, Tibers
illyriſchen Lorber verwelken, und unter denen, wel-
che ſich der Beſchuͤzung des Vaterlands weigerten,
das Todesloos werfen. Die Wunde blutete die zwey
Jahrhunderte fort, in denen die Roͤmer noch genung
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Klopstock, Friedrich Gottlieb: Deutsche Gelehrtenrepublik. Hamburg, 1774, S. 250. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/klopstock_gelehrtenrepublik_1774/326>, abgerufen am 21.11.2024.
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