ständen der Verehrung gefehlt; und dann hat sich Niemand gefunden, der von einem Für- sten hat sagen wollen, er verdiente das, und das, und auch wol noch ein kleineres Lob nicht. Das erste dürfte wol auf dem bevor- stehendem Landtage abgeschaft werden, weil es völlig überfliessig scheint.
8
Wenn einer nach dem Geseze von Völle- rey und Trunkenheit nicht: Jo Duthe! mit- schreyt.
L. G. Die Schwanker und Zwitter ...
Von 1733. Es entstand so: Als ein Betrunkner verwiesen wurde, ließ in dem Lerme ein Edler das Buch fallen, in dem sich jener betrunken hatte, und schrie aus Ver- druß darüber nicht mit. Weil man ihn aber in Verdacht hatte, daß wol noch etwas an- ders Ursach gewesen wäre; so wurde dieß Gesez gemacht.
9
Wenn ein Ausrufer oder Ankündiger auch nur äussert, geschweige denn, wenn er gar
frevent-
ſtaͤnden der Verehrung gefehlt; und dann hat ſich Niemand gefunden, der von einem Fuͤr- ſten hat ſagen wollen, er verdiente das, und das, und auch wol noch ein kleineres Lob nicht. Das erſte duͤrfte wol auf dem bevor- ſtehendem Landtage abgeſchaft werden, weil es voͤllig uͤberflieſſig ſcheint.
8
Wenn einer nach dem Geſeze von Voͤlle- rey und Trunkenheit nicht: Jo Duthe! mit- ſchreyt.
L. G. Die Schwanker und Zwitter …
Von 1733. Es entſtand ſo: Als ein Betrunkner verwieſen wurde, ließ in dem Lerme ein Edler das Buch fallen, in dem ſich jener betrunken hatte, und ſchrie aus Ver- druß daruͤber nicht mit. Weil man ihn aber in Verdacht hatte, daß wol noch etwas an- ders Urſach geweſen waͤre; ſo wurde dieß Geſez gemacht.
9
Wenn ein Ausrufer oder Ankuͤndiger auch nur aͤuſſert, geſchweige denn, wenn er gar
frevent-
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><p><pbfacs="#f0187"n="111"/>ſtaͤnden der Verehrung gefehlt; und dann hat<lb/>ſich Niemand gefunden, der von einem Fuͤr-<lb/>ſten hat ſagen wollen, er verdiente das, und<lb/>
das, und auch wol noch ein kleineres Lob<lb/>
nicht. Das erſte duͤrfte wol auf dem bevor-<lb/>ſtehendem Landtage abgeſchaft werden, weil<lb/>
es voͤllig uͤberflieſſig ſcheint.</p></div><lb/><divn="3"><head>8</head><lb/><p>Wenn einer nach dem Geſeze von Voͤlle-<lb/>
rey und Trunkenheit nicht: Jo Duthe! mit-<lb/>ſchreyt.</p><lb/><cit><quote><hirendition="#c">L. G.</hi><lb/><hirendition="#fr">Die Schwanker und Zwitter</hi>…</quote></cit><lb/><p>Von 1733. Es entſtand ſo: Als ein<lb/>
Betrunkner verwieſen wurde, ließ in dem<lb/>
Lerme ein Edler das Buch fallen, in dem ſich<lb/>
jener betrunken hatte, und ſchrie aus Ver-<lb/>
druß daruͤber nicht mit. Weil man ihn aber<lb/>
in Verdacht hatte, daß wol noch etwas an-<lb/>
ders Urſach geweſen waͤre; ſo wurde dieß<lb/>
Geſez gemacht.</p></div><lb/><divn="3"><head>9</head><lb/><p>Wenn ein Ausrufer oder Ankuͤndiger auch<lb/>
nur aͤuſſert, geſchweige denn, wenn er gar<lb/><fwplace="bottom"type="catch">frevent-</fw><lb/></p></div></div></div></body></text></TEI>
[111/0187]
ſtaͤnden der Verehrung gefehlt; und dann hat
ſich Niemand gefunden, der von einem Fuͤr-
ſten hat ſagen wollen, er verdiente das, und
das, und auch wol noch ein kleineres Lob
nicht. Das erſte duͤrfte wol auf dem bevor-
ſtehendem Landtage abgeſchaft werden, weil
es voͤllig uͤberflieſſig ſcheint.
8
Wenn einer nach dem Geſeze von Voͤlle-
rey und Trunkenheit nicht: Jo Duthe! mit-
ſchreyt.
L. G.
Die Schwanker und Zwitter …
Von 1733. Es entſtand ſo: Als ein
Betrunkner verwieſen wurde, ließ in dem
Lerme ein Edler das Buch fallen, in dem ſich
jener betrunken hatte, und ſchrie aus Ver-
druß daruͤber nicht mit. Weil man ihn aber
in Verdacht hatte, daß wol noch etwas an-
ders Urſach geweſen waͤre; ſo wurde dieß
Geſez gemacht.
9
Wenn ein Ausrufer oder Ankuͤndiger auch
nur aͤuſſert, geſchweige denn, wenn er gar
frevent-
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Klopstock, Friedrich Gottlieb: Deutsche Gelehrtenrepublik. Hamburg, 1774, S. 111. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/klopstock_gelehrtenrepublik_1774/187>, abgerufen am 21.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.