Wer Andre, ohne sie zu nennen, aus- schreibt, wird der nur nicht völlig willkürli- chen Verurtheilung des Fünfergerichts über- lassen.
L. G. Tempelraub ists zwar eben nicht, wenn einer den andern ausschreibt, weil so man- che Bücher mit nichten Tempel sind, wol aber Strohhütten und Marktschreyerbu- den ...
Das Fünfergericht ist eine Art Unterge- richt, das gewönlich nur aus fünf Mitglie- dern besteht, und bey jedem Vorfalle, wo man eins braucht, von neuem ernant wird. Der Schreyer hat oft den Vorsiz darinn. Denn noch allen Schreyern hat diese Ernen- nung so wol gethan, daß sie ein beynah un- fehlbares Mittel gewesen ist, sie auf einige Tage zu schwichtigen.
Von den Denkmalen.
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Ein Freund kann einem Freunde wol ein Denkmal in oder ausser dem Haine sezen,
wo
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Wer Andre, ohne ſie zu nennen, aus- ſchreibt, wird der nur nicht voͤllig willkuͤrli- chen Verurtheilung des Fuͤnfergerichts uͤber- laſſen.
L. G. Tempelraub iſts zwar eben nicht, wenn einer den andern ausſchreibt, weil ſo man- che Buͤcher mit nichten Tempel ſind, wol aber Strohhuͤtten und Marktſchreyerbu- den …
Das Fuͤnfergericht iſt eine Art Unterge- richt, das gewoͤnlich nur aus fuͤnf Mitglie- dern beſteht, und bey jedem Vorfalle, wo man eins braucht, von neuem ernant wird. Der Schreyer hat oft den Vorſiz darinn. Denn noch allen Schreyern hat dieſe Ernen- nung ſo wol gethan, daß ſie ein beynah un- fehlbares Mittel geweſen iſt, ſie auf einige Tage zu ſchwichtigen.
Von den Denkmalen.
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Ein Freund kann einem Freunde wol ein Denkmal in oder auſſer dem Haine ſezen,
wo
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Wer Andre, ohne ſie zu nennen, aus-
ſchreibt, wird der nur nicht voͤllig willkuͤrli-
chen Verurtheilung des Fuͤnfergerichts uͤber-
laſſen.
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Tempelraub iſts zwar eben nicht, wenn
einer den andern ausſchreibt, weil ſo man-
che Buͤcher mit nichten Tempel ſind, wol
aber Strohhuͤtten und Marktſchreyerbu-
den …
Das Fuͤnfergericht iſt eine Art Unterge-
richt, das gewoͤnlich nur aus fuͤnf Mitglie-
dern beſteht, und bey jedem Vorfalle, wo
man eins braucht, von neuem ernant wird.
Der Schreyer hat oft den Vorſiz darinn.
Denn noch allen Schreyern hat dieſe Ernen-
nung ſo wol gethan, daß ſie ein beynah un-
fehlbares Mittel geweſen iſt, ſie auf einige
Tage zu ſchwichtigen.
Von den Denkmalen.
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Ein Freund kann einem Freunde wol ein
Denkmal in oder auſſer dem Haine ſezen,
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Klopstock, Friedrich Gottlieb: Deutsche Gelehrtenrepublik. Hamburg, 1774, S. 90. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/klopstock_gelehrtenrepublik_1774/166>, abgerufen am 21.11.2024.
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