gemacht. Man that dem
Mäcenaten Vor- stellung über die eigentliche
Beschaffenheit der Sache; da er aber gar nicht hören
wolte, und über versagte Gerechtigkeit immer
lauter wurde: so konte man ihm zwar wol keine
Ge- nungthuung verschaffen; denn nach
welchen Geseze hätte man den Hofierer
bestrafen kön- nen? aber man sah sich
doch durch den Vor- fall genötigt, das Gesez, wovon
wir reden, zu geben. Der Mäcenat
äusserte viel Zufrie- denheit darüber,
und schien völlig besänftigt zu
seyn, als er den Landtag verließ. Komm mir nun nur wieder!
mochte er denken.
Nur denen, die noch nicht lange in der Welt gelebt, oder auf nichts, was darinn vorgeht, Achtung gegeben haben, ist es un- bekant, daß solche Begebenheiten sich wirk- lich zuzutragen pflegen.
5
Derjenige Mäcenat, der den Unfug ein- sieht, welcher dadurch entstanden ist, daß er sich die bekanten Körner hat streuen lassen, und der dabey erklärt, er sey dergleichen ge- lehrte Dienerschaft nicht ferner zu dulden ge- sonnen, kann in die Republik, und also nach vorgängiger Untersuchung der Aldermänner
ent-
gemacht. Man that dem
Maͤcenaten Vor- ſtellung uͤber die eigentliche
Beſchaffenheit der Sache; da er aber gar nicht hoͤren
wolte, und uͤber verſagte Gerechtigkeit immer
lauter wurde: ſo konte man ihm zwar wol keine
Ge- nungthuung verſchaffen; denn nach
welchen Geſeze haͤtte man den Hofierer
beſtrafen koͤn- nen? aber man ſah ſich
doch durch den Vor- fall genoͤtigt, das Geſez, wovon
wir reden, zu geben. Der Maͤcenat
aͤuſſerte viel Zufrie- denheit daruͤber,
und ſchien voͤllig beſaͤnftigt zu
ſeyn, als er den Landtag verließ. Komm mir nun nur wieder!
mochte er denken.
Nur denen, die noch nicht lange in der Welt gelebt, oder auf nichts, was darinn vorgeht, Achtung gegeben haben, iſt es un- bekant, daß ſolche Begebenheiten ſich wirk- lich zuzutragen pflegen.
5
Derjenige Maͤcenat, der den Unfug ein- ſieht, welcher dadurch entſtanden iſt, daß er ſich die bekanten Koͤrner hat ſtreuen laſſen, und der dabey erklaͤrt, er ſey dergleichen ge- lehrte Dienerſchaft nicht ferner zu dulden ge- ſonnen, kann in die Republik, und alſo nach vorgaͤngiger Unterſuchung der Aldermaͤnner
ent-
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gemacht. Man that dem Maͤcenaten Vor-
ſtellung uͤber die eigentliche Beſchaffenheit der
Sache; da er aber gar nicht hoͤren wolte, und
uͤber verſagte Gerechtigkeit immer lauter
wurde: ſo konte man ihm zwar wol keine Ge-
nungthuung verſchaffen; denn nach welchen
Geſeze haͤtte man den Hofierer beſtrafen koͤn-
nen? aber man ſah ſich doch durch den Vor-
fall genoͤtigt, das Geſez, wovon wir reden,
zu geben. Der Maͤcenat aͤuſſerte viel Zufrie-
denheit daruͤber, und ſchien voͤllig beſaͤnftigt
zu ſeyn, als er den Landtag verließ. Komm
mir nun nur wieder! mochte er denken.
Nur denen, die noch nicht lange in der
Welt gelebt, oder auf nichts, was darinn
vorgeht, Achtung gegeben haben, iſt es un-
bekant, daß ſolche Begebenheiten ſich wirk-
lich zuzutragen pflegen.
5
Derjenige Maͤcenat, der den Unfug ein-
ſieht, welcher dadurch entſtanden iſt, daß er
ſich die bekanten Koͤrner hat ſtreuen laſſen,
und der dabey erklaͤrt, er ſey dergleichen ge-
lehrte Dienerſchaft nicht ferner zu dulden ge-
ſonnen, kann in die Republik, und alſo nach
vorgaͤngiger Unterſuchung der Aldermaͤnner
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Klopstock, Friedrich Gottlieb: Deutsche Gelehrtenrepublik. Hamburg, 1774, S. 62. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/klopstock_gelehrtenrepublik_1774/138>, abgerufen am 21.12.2024.
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